Medienmitteilung

Information der Abstimmung zur Anpassung der Sozialhilfe

Voraussichtlich im Mai wird das Volk über eine Anpassung der Sozialhilfe abstimmen.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKoS ist diese Woche in den Abstimmungskampf gestartet mit der Aussage, künftig würden unterstützte Personen sich nicht einmal mehr richtig ernähren können bzw. es wurde das Schlagwort in die Welt gesetzt, man müsse mit einem 5liber pro Tag auskommen.

 

Wir möchten zur Information in diesem Thema kurz die wichtigsten Fakten zusammenfassen:

Zur Abstimmung kommt ein Vorschlag, den so genannten Grundbedarf bei der Sozialhilfe um 8% zu kürzen, d.h. neu sollen pro Tag statt rund 32 Franken nur noch rund 30 Franken zur freien Verfügung ausbezahlt werden. Das heisst, es kann nicht die Rede davon sein, dass man mit nur 5 Franken pro Tag auskommen müsse. Zudem werden weiterhin ohne Kürzung Miete und Krankenkassenprämie übernommen.

Der so genannte Grundbedarf, bei welchem gekürzt wird, ist heute im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch im Kanton Bern hoch bemessen, bei einer Einzelperson geht die Berechnung der SKoS von folgenden Beträgen aus:

Energiekosten (rund 50 Franken monatlich)
Internet, Telefon und Billag (rund 170 Franken monatlich)
Nahrungsmittel und Getränke (12 Franken pro Tag)
Freizeitunterhaltung und Bildung (rund 140 Franken monatlich)
Kleider (rund 80 Franken monatlich)
Haushaltsbedarf, z.B. für Putzmittel (rund 80 Franken)
ÖV (55 Franken monatlich)
– Rund 30 Franken für weitere Unkosten wie Geschenke, nicht kassenpflichtige Medikamente etc.

Dies sind die angenommenen Ausgaben, die Sozialhilfebezüger sind aber frei, wieviel sie wofür ausgeben, z.B. ob sie einen Teil des Geldes für Zigaretten verbrauchen. Zusätzlich bezahlt werden so genannte situationsbedingte Leistungen, z.B. Möbel, wenn sich Eheleute trennen, oder Zulagen im Falle von Bemühungen um die Integration in den Arbeitsmarkt. Bei Familien werden entsprechend zusätzliche Beträge je Kind ausbezahlt. Bei einer vierköpfigen Familie ergibt sich ein steuerfreies Einkommen von rund 5000 Franken, was zu unerwünschten Schwelleneffekten gegenüber Familien, welche ihr Einkommen auf dem Arbeitsmarkt erwirtschaften, führt.

Die Abstimmungsvorlage, welche der Regierungsrat präsentiert, basiert auf dem Vorstoss von Grossrat Ueli Studer, welcher als Gemeindepräsident und vormaliger Vorsteher Soziales in Köniz auf Grund der Erfahrungen vor Ort für eine Kürzung der Sozialhilfe eine Motion einreichte. Die Motion wurde vom Grossen Rat dank der guten Zusammenarbeit der SVP mit den bürgerlichen Partnern FDP, BDP und EDU überwiesen, ebenso die nun zur Abstimmung kommende Gesetzesvorlage. Ein linkes Komitee ergriff das Referendum

Gemäss Bundesamt für Statistik bezogen im Jahr 2017 278‘345 Personen Sozialhilfe, davon waren 27‘945 Flüchtlinge und 50‘714 Asylsuchende. Dazu kommt ein grosser Anteil Personen mit EU-Pässen. Die Sozialhilfequote ist bei Ausländern dreimal so hoch wie bei Schweizern.

Im Kanton Bern nimmt die Zahl der Sozialhilfebeziehenden trotz guter Wirtschaftslage nur leicht ab, aber die Kosten steigen weiter! Die Sozialhilfe kostete 2017 allein den Kanton Bern netto 469 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Zunahme um 10 Mio. Franken bzw. 2.2%. Hier soll nun mit der Vorlage Gegensteuer gegeben werden.

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