Medienmitteilung

Zur Stossrichtung des Integrationsgesetzes: Weder praktikabel noch zielführend

Mit Erstaunen nimmt die SVP Kanton Bern Kenntnis von der Interpretation des Grundsatzes \“Fördern und fordern\“ durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Dass der Schwerpunkt auf dem \“Fördern\“ liegt, war angesichts der Federführung leider zu erwarten. Dass aber unter dem Titel \“Fordern\“ vor allem die Gemeinden mit neuen Zusatzaufgaben statt die Migranten gefordert sind, ist kaum nachzuvollziehen. Die Ausarbeitung des Integrationsgesetzes wäre vielleicht besser in die Hände der Polizei- und Militärdirektion (POM) gelegt worden, wo auch das Amt für Migration angesiedelt ist.

Jahrelang wurden die Warnungen der SVP vor immer mehr Zuwanderung ignoriert. Stattdessen wurde gebetsmühlenartig und wider besseres Wissen wiederholt, dass die Zuwanderung für die Schweiz nur positiv sei. So auch wieder Regierungsrat Perrenoud an der heutigen Pressekonferenz, wenn er sagt: \“Die Wirtschaft profitiert massgeblich von der Migration.\“ So wuchs der Ausländeranteil auf über 20%, in der Stadt Biel sind es bereits rund 28%. Inzwischen sind die Probleme in den Schulen und im Alltag so gross, dass gehandelt werden muss. Das nationale Parlament hat die Basis dafür geschaffen, dass die Kantone eine rechtliche Grundlage haben, um Personen, die sich nicht integrieren wollen, die Aufenthaltsgenehmigung auch wieder zu entziehen bzw. diese nicht zu verlängern.

Im Integrationsgesetz wären nun entsprechende Verpflichtungen für die Zuwandernden zu verankern. Wer in der Schweiz leben will, hat sich an die hiesigen Regeln zu halten und sich zu informieren, was hier gilt. Für die GEF scheint die Gesetzes-Vorlage jedoch vor allem dazu zu dienen, einmal mehr den Gemeinden mehr Arbeit aufzubürden und aus einem einfachen Grundsatz einen bürokratischen Apparat zu machen. So sollen die Gemeinden neu obligatorisch ein Begrüssungsgespräch durchführen, die Neuzuzüger an ein Kompetenzzentrum für vertiefte Informationen weiter weisen, welches eine Bedürfnisabklärung vornimmt, und wenn es zweckmässig sei, könne eine Integrationsvereinbarung getroffen werden. Die Nichteinhaltung der Vereinbarung kann dann mit Busse oder mit der Nichtverlängerung der Aufenthaltsgenehmigung sanktioniert werden.

Da drängen sich doch etliche Fragen auf: Wer soll den ganzen Apparat bezahlen? Wie stellt man sich vor, dass die vorgesehenen Begrüssungsgespräche auf der Gemeinde durchgeführt werden? Mit Dolmetschern, Kulturvermittlern oder vielleicht mit einem Sonderbeauftragten des Kantons? Was ist mit all den Zuzügern, die bereits zugezogen sind, sollen da Vereinbarungen nachträglich getroffen werden oder soll man mangels Vereinbarung auf Sanktionen bzw. die Nichtverlängerung der Aufenthalts­genehmigung verzichten? Das Integrationsgesetz nach GEF ist mit dieser Stossrichtung weder praktikabel noch zielführend.

Für die SVP Kanton Bern steht fest, dass die Probleme, welche ein Teil der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz und im Kanton Bern verursacht, nur gelöst werden können, wenn

  1. die Probleme angesprochen und nicht mehr wegdiskutiert werden,
  2. die Zuwanderung gebremst wird,
  3. der Fokus auf Leistungen gelegt wird, welche die Zuzüger zu erbringen haben,
  4. Ausländer, welche sich nicht an die Schweizerischen Regeln halten oder den Sozialstaat ausnutzen, das Land wieder verlassen müssen.
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