Medienmitteilung

Zur Überprüfung der Vollzugsfälle in St. Johannsen: Nur ein geschlossener Vollzug schafft Sicherheit

Die SVP Kanton Bern ist nicht befriedigt ob der Überprüfung der Vollzugsfälle in St. Johannsen und der getroffenen Massnahmen. Die Fakten zeigen vor allem eines: Die einzige Möglichkeit, für die bernische Bevölkerung wirklich Sicherheit zu schaffen ist das Führen von St. Johannsen als geschlossene Vollzugsanstalt.
Die so genannten Sofortmassnahmen, welche St. Johannsen nach dem gravierenden Vorfall des letzten Jahres traf, genügen nicht. Eine Person wurde aus der geschlossen geführten Beobachtungs- und Triagestation St. Johannsen in eine andere, geschlossene Vollzugseinrichtung angesichts des Fluchtpotentials und der nicht mehr hinreichenden Therapierbarkeit versetzt. In zwei Fällen soll die Frage des zutreffenden Vollzugsorts vom Vollzugsverlauf und den noch ausstehenden Empfehlungen der konkordatlichen Fachkommission für die Überprüfung der Gemeingefährlichkeit abhängig gemacht werden. In vier Fällen lässt sich der Regierungspräsident die Dossiers nach Beobachtung des Vollzugsverlaufs im nächsten halben Jahr nochmals vorlegen. Er behalte sich dabei eine direkte Einflussnahme vor, hiess es in der Medienmitteilung der Regierung.
Dies alles zeigt, dass es nach wie vor offene Fragen zur Sicherheit gibt. So lange diese Fragen nicht geklärt sind, besteht ein Risiko für die Bevölkerung. Dies ist nicht tragbar.
Die SVP Kanton Bern fordert den Regierungsrat auf, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung nicht länger mit diesem Risiko leben muss. Der Vollzug von St. Johannsen muss geschlossen geführt werden. Ein entsprechender Vorstoss wurde aus den Reihen der SVP eingereicht.
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