Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG). (Änderung)
1. Allgemeine Bemerkungen
Die SVP Kanton Bern begrüsst die vorliegende Gesetzesrevision ausdrücklich. Die Vorlage setzt die Motion Messerli (143-2024) sachgerecht um und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie sowie zur Rechtssicherheit im Kanton Bern.
Die politischen Rechte bilden einen zentralen Pfeiler unseres Staatswesens. Wahlen und Abstimmungen müssen verlässlich, nachvollziehbar und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden können. Die geltende Regelung, wonach Beschwerden grundsätzlich aufschiebende Wirkung entfalten, birgt das Risiko, dass demokratische Prozesse durch taktisch motivierte Beschwerden beeinträchtigt werden. Dies kann zu Verunsicherung bei den Stimmberechtigten führen und das Vertrauen in den demokratischen Prozess schwächen.
Die vorgeschlagene Regelung schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen wirksamem Rechtsschutz und der Gewährleistung geordneter demokratischer Verfahren. Die SVP Kanton Bern begrüsst insbesondere, dass Beschwerden gegen Vorbereitungshandlungen von Wahlen und Abstimmungen künftig grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten. Gleichzeitig bleibt es den zuständigen Behörden möglich, in begründeten Fällen die aufschiebende Wirkung anzuordnen, wenn ernsthafte Zweifel an der freien und unverfälschten Willensbildung bestehen. Damit bleibt der verfassungsmässige Schutz der politischen Rechte gewährleistet.
Ebenfalls positiv beurteilt die SVP Kanton Bern die vorgesehene Zuständigkeitsverschiebung im Bereich der Administrativmassnahmen gegenüber Schiffsführerinnen und Schiffsführern. Die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der Rekurskommission auf den Schiffsverkehr ermöglicht eine zweckmässige Bündelung sachverwandter Verfahren und trägt zu einer effizienten Rechtsanwendung bei.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Vorlage weder zusätzliche finanzielle Belastungen für die öffentliche Hand noch neue administrative Lasten für Bevölkerung, Wirtschaft oder Gemeinden verursacht. Dies entspricht dem Anliegen der SVP nach einer schlanken, effizienten und kostenbewussten Verwaltung.
Die SVP Kanton Bern unterstützt die Vorlage deshalb vollumfänglich.
2. Bemerkungen zu einzelnen Artikeln
Art. 68 VRPG
Die Anpassung von Artikel 68 wird unterstützt. Die sprachliche Präzisierung verbessert die Verständlichkeit der Bestimmung.
Art. 68a VRPG (neu)
Die SVP Kanton Bern unterstützt die Einführung des neuen Artikels 68a ausdrücklich. Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass Beschwerden gegen Vorbereitungshandlungen von Wahlen und Abstimmungen nicht automatisch zu Verzögerungen oder Verschiebungen demokratischer Entscheidungen führen. Dadurch wird verhindert, dass Rechtsmittel als politisches Instrument zur Beeinflussung des Wahl- oder Abstimmungskampfes missbraucht werden können.
Gleichzeitig bleibt der Rechtsschutz gewährleistet, da die instruierende Behörde die aufschiebende Wirkung weiterhin anordnen kann, wenn berechtigte Zweifel an der korrekten politischen Willensbildung bestehen. Die vorgeschlagene Lösung ist ausgewogen und verhältnismässig. Die Ausdehnung der Regelung auf Wahlen erscheint folgerichtig. Die gleichen Überlegungen, welche für Abstimmungen gelten, treffen auch auf Wahlen zu.
Art. 76 VRPG
Die Anpassung wird unterstützt. Die neue Bezeichnung der Rekurskommission trägt dem erweiterten Zuständigkeitsbereich Rechnung und verbessert die Klarheit des Gesetzes. Die SVP Kanton Bern begrüsst die Ausdehnung der Zuständigkeit auf Administrativmassnahmen im Schiffsverkehr. Die Zusammenführung der Rechtsmittelverfahren im Strassen- und Schiffsverkehr bei einer spezialisierten Rekursinstanz ist sachgerecht. Sie ermöglicht eine einheitliche Rechtsanwendung, nutzt bestehendes Fachwissen und reduziert unnötige Schnittstellen zwischen den beteiligten Behörden.
3. Bemerkungen zum Vortrag
Kapitel 1 – Ausgangslage
Die im Vortrag dargestellte Ausgangslage ist nachvollziehbar und überzeugend. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Beschwerden im Umfeld von Wahlen und Abstimmungen zunehmend auch strategisch eingesetzt werden können. Die Umsetzung der Motion Messerli trägt diesem Umstand Rechnung und stärkt die Verlässlichkeit demokratischer Prozesse. Die SVP Kanton Bern unterstützt ausdrücklich die Entscheidung, die neue Regelung nicht nur auf Abstimmungen, sondern auch auf Wahlen anzuwenden.
Kapitel 2 – Grundzüge der Neuregelung betreffend Wahlen und Abstimmungen
Die vorgeschlagene Neuregelung stellt einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Rechtsschutz und Funktionsfähigkeit der direkten Demokratie dar. Besonders zu begrüssen ist, dass die Verschiebung eines Wahl- oder Abstimmungstermins künftig nur dann erfolgen soll, wenn tatsächliche und begründete Zweifel an der freien und unverfälschten Willensbildung bestehen. Dadurch wird verhindert, dass Urnengänge aufgrund offensichtlich unbegründeter Beschwerden verzögert werden.
Kapitel 3 – Erläuterungen zu den Artikeln
Die Erläuterungen schaffen die notwendige Klarheit über den Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen. Die im Vortrag vorgenommene Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlungen und anderen stimmrechtlichen Verfahren erscheint sachgerecht und praxistauglich. Die SVP Kanton Bern sieht keinen weiteren Anpassungsbedarf. Auch die Begründung für die Übertragung der Zuständigkeit im Schiffsbereich überzeugt. Die vorgeschlagene Regelung erscheint sachlich begründet und organisatorisch zweckmässig.
Kapitel 4 – Verhältnis zur Regierungspolitik
Die SVP Kanton Bern nimmt zur Kenntnis, dass die Vorlage der Umsetzung einer überwiesenen Motion dient und keine Konflikte mit anderen laufenden Gesetzgebungsvorhaben bestehen.
Kapitel 5 – Finanzielle Auswirkungen
Die Feststellung, wonach die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen hat, wird ausdrücklich begrüsst. Die SVP Kanton Bern erwartet auch künftig, dass organisatorische Anpassungen innerhalb der bestehenden Ressourcen umgesetzt werden.
Kapitel 6 – Personelle und organisatorische Auswirkungen
Die Einschätzung des Regierungsrates erscheint plausibel. Angesichts der sehr geringen Fallzahlen im Schiffsbereich ist nicht von einem zusätzlichen Personalbedarf auszugehen. Die Vorlage verbessert vielmehr die organisatorische Effizienz und reduziert unnötige Schnittstellen.
Kapitel 7 – Auswirkungen auf die Gemeinden
Die SVP Kanton Bern begrüsst, dass die Vorlage keine zusätzlichen Belastungen für die Gemeinden verursacht. Gerade im Bereich kommunaler Abstimmungen und Wahlen schafft die neue Regelung mehr Planungssicherheit und trägt zu einer verlässlichen Durchführung demokratischer Prozesse bei.
Kapitel 8 – Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Einschätzung des Regierungsrates wird geteilt. Die Vorlage hat keine relevanten Auswirkungen auf Unternehmen oder die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons.
Schlussfolgerung
Die SVP Kanton Bern erachtet die vorgeschlagene Revision als zweckmässig, verhältnismässig und ausgewogen. Die Vorlage stärkt die Rechtssicherheit, schützt die Funktionsfähigkeit der direkten Demokratie und verbessert die organisatorische Effizienz staatlicher Verfahren.
Da der notwendige Rechtsschutz weiterhin gewährleistet bleibt und weder zusätzliche Kosten noch neue administrative Belastungen entstehen, unterstützt die SVP Kanton Bern die Vorlage vollumfänglich.
Die SVP Kanton Bern beantragt die Annahme der Vorlage ohne Änderungen.
