Vernehmlassung

Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) (Änderung)

 

Allgemeine Bemerkungen

Die Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung vom 20. Juni 1995 (Organisationsgesetz, OrG) setzen den Willen des Parlaments bezüglich der überwiesenen Motion 096-2024 «Protokollierung im Regierungsrat» mit einem neuen Art. 7a um. Dazu wird ein neuer Art. 7a eingefügt. Zusätzlich werden in drei Artikeln sprachliche Anpassungen ohne materielle Änderungen oder die Streichung von Buchstabe d in Artikel 2a Absatz 1 vorgenommen, um die gelebte Umsetzungspraxis abzubilden. Die SVP stimmt den Änderungen im Grundsatz zu.

 

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen (Artikeln der Vorlage)

 

Art. 2a Abs. 1 Bst d; der Streichungsantrag betrifft eine indirekte Änderung des damaligen Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) von 2005. Seit den Richtlinien der Regierungspolitik 2015-2018 verzichtet der Regierungsrat in der neuen Form auf eine explizite Priorisierung der Rechtsetzungsgeschäfte. Diese findet sich neu implizit in den jährlichen Berichterstattungen zu den Richtlinien der Regierungspolitik, insbesondere auch in der intern-klassifizierten Review-Tabelle zu Zielen, Projekten und Perspektiven. Für die SVP ist diese Streichung sachlogisch und sie stimmt ihr zu.

 

Art. 4 Abs. 2; der sprachlichen Anpassung ohne materielle Änderungen kann die SVP zustimmen.

 

Art. 7a (neu) Protokollierung; im Rahmen der Umsetzung des Parlamentswillen bezüglich der Protokollierungspraxis der Regierungsratssitzungen werden nun die Grundsätze explizit in der Gesetzgebung verankert. Zur Nachvollziehbarkeit der Regierungsbeschlüsse wird neben dem üblichen Beschlussprotokoll bei politisch bedeutsamen Geschäften und Informationen auch ein Verhandlungsprotokoll erstellt. Was unter politisch bedeutsam fällt, soll in der Verordnung geregelt werden. Diese liegt aber noch nicht vor. Daher wird die SVP diese Präzisierung in der Verordnung aufmerksam verfolgen, um sicherzustellen, dass der Parlamentswille korrekt umgesetzt wird. Die Regierung war gegen eine neue Regelung.
In diesem Sinne stimmt die SVP dem neuen Art. 7a zu.

 

Art. 19 Abs. 1 Bst e; der begrifflichen Anpassung/Präzisierungen kann die SVP zustimmen.

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