Änderungen im Vormundschaftswesen und bei den Gesetzesgrundlagen zum Hochschulstandort Bern – die Haltung der SVP
In dieser Woche hat die SVP Kanton Bern zwei Vernehmlassungsantworten zu Handen des Kantons verabschiedet. Sowohl bei den Neuerungen im Vormundschaftswesen wie bei der Revision der Gesetzesgrundlagen zum Hochschulstandort ist es noch ein weiter Weg bis zur Entscheidung.
Hochschulstandort Bern stärken
Die SVP Kanton Bern begrüsst die Überarbeitung des Universitätsgesetzes mit dem Ziel, den Hochschulstandort Bern zu stärken, damit die Universität Bern die Qualität bietet und den Handlungsspielraum hat, um im Umfeld der nationalen und internationalen Konkurrenz zu bestehen. Es ist vor diesem Hintergrund richtig, die Autonomie der Hochschule zu stärken und gewisse Abläufe neu zu regeln.
Von Bedeutung ist für die SVP Kanton Bern aber auch die Wahrung der Bernischen und Schweizerischen Interessen an der Universität. Bei der Rekrutierung des Kaders ist daher in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass in der Schweiz ausgebildete Fachkräfte bei der Besetzung von leitenden Positionen und Assistenzstellen berücksichtigt werden.
Ja zum kommunalen Modell beim Erwachsenen- und Kindesschutzrecht
Für die SVP Kanton Bern ist es wichtig, dass die Gesetzesänderung auf eidg. Ebene nicht zum Auslöser für eine Überreglementierung auf kantonaler Stufe wird und funktionierende bürgernahe Strukturen nicht zerschlagen werden. Die Modernisierung des Erwachsenen- und Kindsschutzes ist richtig, darf aber nicht mit einer Verbürokratisierung der Abläufe einhergehen. In diesem Sinne ist Vorsicht bei der Umsetzung der Bundesvorgaben geboten.
Die SVP Kanton Bern favorisiert ein System, welches den Gemeinden möglichst grosse Freiheit in der Organisation lässt und auch gemischte Fachbehörden mit Milizpersonen zulässt. Damit ist auch sicher gestellt, dass alle Aspekte einer Angelegenheit berücksichtigt werden. Die SVP Kanton Bern favorisiert daher klar die kommunale Variante, welche gemäss Unterlagen auch die günstigere sein dürfte.