Medienmitteilung

Eine Zukunft für den Campingplatz Fanel ist möglich

Auf Druck der Fraktionen die Mitte, FDP, SVP und EDU musste die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) ein externes Gutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit des beliebten und für den Kanton Bern wichtigen Campingplatzes Fanel mit dem Umweltrecht in Auftrag geben. Die Fraktionsvorsitzenden sind sich einig: Das Gutachten zeigt auf, dass eine Zukunft möglich ist. Die entsprechenden Schritte sind nun an die Hand zu nehmen und der Rückbau zu sistieren.

Die Schlussfolgerungen des Gutachters Dr. Lorenz Meyer, ehemaliger Bundesgerichtspräsident, sind aufschlussreich. Er zeigt einen Weg für eine gesicherte Zukunft des Campingplatzes Fanel auf. Die seitens der federführenden DIJ repetitiv vorgetragene Behauptung, der Campingplatz könne ohnehin nicht erhalten werden, ist damit von unabhängiger Stelle nicht bestätigt worden. Im Gegenteil war und ist der Einsatz der Fraktionen die Mitte, FDP, SVP und EDU für den Campingplatz richtig und wichtig.

Es ist nicht zu verkennen: Die empfohlene Begutachtung durch die eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als Grundlage für eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung des Campingplatzes ist eine beachtliche Hürde, nachdem die Kommission vor ca. 20 Jahren bereits ein kritisches, aber nicht abschliessendes Fazit zog. Umso wichtiger ist nun, dass der Kanton die im Gutachten aufgezeigte Chance auch wirklich nutzt. Der Wille und der Tatbeweis, die politischen Vorgaben in formale Planungsverfahren umzusetzen, muss unzweifelhaft manifestiert werden. Es wird auch nötig sein, dass die ENHK-Mitglieder sich persönlich vor Ort ein Bild machen und die Neuerungen der letzten 20 Jahre (kantonale Bedeutung des Platzes aufgrund überwiesener Motionen; Unmöglichkeit eines Ersatzstandortes) gebührend gewichten. Allenfalls wäre eine Weiterführung des Campings z.B. mit Auflagen und weitergehenden Ersatzmassnahmen zu prüfen, falls die Vereinbarkeit mit Bundesumweltrecht nicht anders gesichert ist.

Solange – entgegen der Annahme im Vertrag mit dem TCS und den Umweltverbänden – eine Möglichkeit einer Vereinbarkeit des Campings mit Bundesumweltrecht besteht, sollen die heutigen Campingbauten und -plätze nicht zurückgebaut werden. Alles andere würde heissen, trotz laufender Prüfung vorschnell Fakten schaffen zu wollen.

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