Erste Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2019: Wichtiger Steuerentlastungsschritt für die Zukunft des Kantons Bern
Die SVP Kanton Bern begrüsst die vom Regierungsrat geplanten Steuerentlastungen in zwei Etappen. Die bernischen Betriebe sind dringend auf Entlastungsmassnahmen angewiesen. In einem weiteren Schritt sind aber auch die natürlichen Personen zu entlasten.
Der heute in Vernehmlassung gebrachte Entwurf zeigt die pragmatische Handschrift des bürgerlichen Regierungsrates und wird begrüsst. Während eine Mehrheit der Stimmbevölkerung die Unternehmenssteuerreform III kritisch beurteilte, dürften die von der Berner Regierung geplanten moderaten Entlastungsschritte in breiten Kreisen auf Zustimmung stossen. Schliesslich bringen die Massnahmen den KMU im Kanton Bern und damit dem bernischen Gewerbe in den Regionen eine wichtige Entlastung in einer wirtschaftlich nicht einfachen Zeit.
Die geplanten Schritte dürfen aber nur der Anfang sein. Die Entlastung der natürlichen Personen ist ebenso wichtig, wenn der Kanton Bern nicht länger zusehen will, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus steuerlichen Gründen die benachbarten Kantone als Wohnort vorziehen. Eine Entlastung des Mittelstandes würde sich vielfach auszahlen: einerseits durch mehr Steuererträge dank einer steigenden Zahl gut verdienender Steuerzahlender im Kanton, andererseits durch Minderaufwendungen im Bereich des Pendlerverkehrs, wenn mehr Arbeitnehmende hier nicht nur arbeiten, sondern auch wohnen. Dies spart Stau-, Infrastruktur- und Gesundheitskosten.
Die SVP Kanton Bern wird sich zu den Details im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens äussern und sich im Grossen Rat dafür einsetzen, dass ein Entlastungsplan rasch Realität wird. Ziel der SVP ist es nach wie vor, den Kanton Bern unter dem Motto „BE Zukunft“ zum idealen Standort, Wohnort und Steuerort zu machen.