Gleich lange Spiesse für alle Aktivitäten an frischer Luft

Endlich sind erste zaghafte Lockerungen des Shutdowns in Sicht. Die SVP Kanton Bern fordert die Kantons- und Landesregierung aber auf, dabei nicht wieder neue Ungerechtigkeiten zu schaffen: Mindestens sollen alle Freiluftaktivitäten mit Abstandsregelungen ermöglicht werden. Auch die Gastrobetriebe sollen öffnen können, im Minimum die Terrassenbereiche. Bei den Härtefällen ist die Einkommensgrenze gemäss Bundesregel umzusetzen, wobei der Bund für die Schäden, die er durch die Schliessungen verursacht hat, aufkommen muss.
Der Bundesrat hat einen Plan für die Lockerungsschritte aus dem Corona-Shutdown in die Vernehmlassung bei den Kantonen geschickt. Die geplanten Schritte schaffen aber nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeiten. So ist es erfreulich, wenn der Tierpark den Aussenbereich öffnen darf. Es ist aber nicht einzusehen, wieso nicht auch die Restaurants mindestens Aussenbereiche anbieten dürfen. Die SVP Kanton Bern erwartet deshalb vom Kanton Bern , dass er sich dafür einsetzt, dass ab 1. März alle Aktivitäten im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln ermöglicht werden. Für die Oberländerin und Fraktionspräsidentin Barbara Josi ist klar: „Wenigstens die Aussenbereiche bei Restaurants müssen öffnen können, ebenso wie auch Schneetöffparcours und ähnliches. An der frischen Luft ist die Ansteckungsgefahr mit Masken und Abstand äusserst gering“.
Im Weiteren erwartet die SVP Kanton Bern, dass der Kanton nun rasch die Einkommensgrenze bei der Härtefallregelung der Bundesregelung anpasst, damit auch hier gleich lange Spiesse gelten gegenüber anderen Kantonen. Ein entsprechender Vorstoss wurde bereits eingereicht, aber die Zeit drängt.
Parteipräsident und Ständerat Werner Salzmann sieht die Finanzdirektorenkonferenz in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Bund für den finanziellen Schaden aufkommt, den er mit den Massnahmen verursacht hat. „Die im Rahmen der Bundesregeln gesprochenen Entschädigungszahlungen sind vom Bund aufzubringen, nicht von den Kantonen.“