Medienmitteilung

Kantonales Bettelverbot rasch einführen

Die SVP Kanton Bern fordert die Wiedereinführung des Bettelverbots auf kantonaler Stufe. In der Schweiz besteht für niemanden die Notwendigkeit zu betteln, um zu überleben. Der Kanton Bern verfügt über ein gut ausgebautes soziales Netz. Wer dennoch bettelt, diffamiert die Sozialdienste des Kantons Bern. Das Bettelverbot soll noch vor der EURO 08 in Kraft treten, da zu diesem Grossereignis mit einer massiven Zunahme der Zahl von Bettlern zu rechnen ist.

In der Schweiz besteht für niemanden die Notwendigkeit zu betteln, um zu überleben. Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Not auf der Basis der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektoren (SKOS) und sorgt dafür, dass in unserem Land für alle ein menschenwürdiges Dasein möglich ist. Die Sozialhilfe ist eine Möglichkeit, welche von allen in Anspruch genommen werden kann, die Hilfe benötigen. Das Netz ist im Kanton Bern gut ausgebaut, leicht zugänglich und sozial. Dennoch wurde das kantonale Bettelverbot im Kanton Bern 1991 aufgehoben. In der Folge gehören in den Städten Bern, Biel und Thun, aber auch in anderen Regionen des Kantons Bern, Bettler schon fast zum Strassenbild. Passanten werden teilweise massiv bedrängt, am Vorbeigehen gehindert oder sogar angepöbelt. Der Polizei sind aber mangels rechtlicher Grundlagen die Hände gebunden. Oft handelt es sich bei den Bettlern um für kurze Zeit in der Schweiz weilende Ausländer, die versuchen, auf diesem Wege Geld zu verdienen.

Die Wiedereinführung eines Bettelverbots ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Ordnung und des Rufes des sozialen Netzes des Kantons Bern. Gross- und Stadtrat Beat Schori wird im grossen Rat einen entsprechenden Vorstoss einreichen. Ihm geht der Schritt der Stadtberner Regierung in Richtung Bettelverbot auf dem Bahnhofareal klar zu wenig weit. Um weitere Pflästerlipolitik zu verhindern, setzt sich die SVP Kanton Bern für eine einheitliche Rechtsordnung im ganzen Kanton und somit für die Wiedereinführung eines Bettelverbotes auf kantonaler Stufe ein.

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