Kein Stimmrecht ohne Bürgerrecht – Nein zum Ausländerstimmrecht
Am 26. September kommt die kantonale Volksinitiative \“zäme läbe – zäme schtimme\“ zur Abstimmung. Sie verlangt, dass die Gemeinden das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht einführen können. In der Überzeugung, dass Bürgerrecht und Stimmrecht zusammen gehören, haben sich die bürgerlichen Parteien des Kantons Bern, SVP, BDP, FDP und EDU in einem überparteilichen Nein-Komitee zusammengeschlossen. Mit wenig finanziellen Mitteln, aber umso mehr überzeugenden Argumenten treten sie im Abstimmungskampf geschlossen an.
Das Ausländerstimmrecht war auch im Kanton Bern schon ein Thema und ist bisher immer klar gescheitert. Eine Abstimmungsvorlage ist jedoch nie zu unterschätzen und so haben sich die bürgerlichen Parteien SVP, BDP, FDP und EDU unter der Leitung der SVP zu einem Komitee zusammen geschlossen, um der Kampagne der Befürworter etwas entgegen zu setzen.
Nach dem schweizerischen und dem kantonalen Verfassungsrecht ist das Stimm- und Wahlrecht untrennbar mit dem Bürgerrecht verbunden. Für Urs Gasche als Jurist ist das Stimmrecht unseres Landes ein integrales Recht. Das heisst, wer dieses Recht hat, kann es auf allen staatlichen Ebenen – Gemeinde, Kanton, Bund – ausüben. Mit dem Herauslösen des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für einzelne Gruppen schafft die Initiative einen Zustand, der mit unserem demokratischen Rechtsempfinden in einigen wichtigen Punkten kollidiert und der insbesondere den Grundsatz in Frage stellt, dass Rechte und Pflichten – auch Verantwortung – zusammen gehören.
Die Volksinitiative \“zäme läbe – zäme schtimme\“ präsentiert sich als gemeindefreundlich. In der Realität sieht das ganz anders aus. Der Gemeindepräsident von Brienz und Präsident der Regionalkonferenz Oberland, Peter Flück, sieht mit Annahme der Initiative eine ganze Reihe von neuen offenen Fragen auf die Gemeinden und insbesondere auf die Regionalkonferenzen zukommen.
Das Stimm- und Wahlrecht ist nicht ein Mittel zur Integration, sondern ein Recht innerhalb unseres demokratischen Systems. Für Peter Bonsack ist klar, dass es als solches nicht als Fördermassnahme zur Integration missbraucht werden darf und dazu auch gar nicht geeignet ist. Oder soll jemand mitbestimmen können, unabhängig davon, ob er die demokratischen Prinzipien des Landes kennt oder die Sprache versteht? Wenn ein Recht eingeräumt wird, muss es grundsätzlich auch für alle nutzbar sein. Es wäre staatsrechtlich höchst bedenklich, ein Recht einzuräumen mit der Prämisse, dass es gar nicht alle nutzen können.
Die Aktivitäten des Komitees richten sich nach den finanziellen Mitteln. Diese sind beschränkt. Geplant sind daher insbesondere kostengünstige Massnahmen wie Standaktionen, Leserbriefe, Mailings und Aktivitäten im Internet, z.B. auf Facebook und im Politnetz. Das Komitee ist überzeugt, dass die zahlreichen Argumente die fehlenden finanziellen Mittel aufwiegen und das Ausländerstimmrecht an der Urne auch diesmal scheitern wird.