Medienmitteilung
Mehr Augenmass bei den Kürzungsrichtlinien für Direktzahlungen
Die neuen Kürzungsrichtlinien für Direktzahlungen führen in der Praxis zu unverhältnismässigen hohen Kürzungen für administrative Lücken. Mit einem Vorstoss aus den Reihen der SVP-Fraktion soll hier sofortige Abhilfe geschaffen werden.
Mit der dringlichen Motion wird der Regierungsrat wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, damit
- die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz die Kürzungsrichtlinien für Direktzahlungen anpasst
- der Kanton Bern beim Vollzug der kritischen Punkte dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügend Gewicht einräumt
Der Bund richtet basierend auf dem Landwirtschaftsgesetz für die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises und für besonders tierfreundliche Produktionsformen Direktzahlungen aus. Die Kürzung der Beiträge bei Nichteinhalten der Vorschriften delegiert der Bund in Art. 70 DZV an die Kantone, welche auch für die Kontrollen verantwortlich sind.
Die aktuellen Kürzungsrichtlinien führen aber zu stossend hohen Sanktionen. Als Beispiel:
Ein Landwirt hält seine 20 Kühe in einem besonders tierfreundlichen Haltungssystem nach Art. 60 DZV und gewährt ihnen regelmässigen Auslauf im Freien nach Art. 61 DZV. Gemäss Ethoprogrammverordnung Art. 3 und Art. 4 ist er verpflichtet den Auslauf in einem Journal täglich festzuhalten. Ist diese Dokumentation am Tag der Kontrolle während der letzten 4 Tage nicht nachgeführt worden, werden dem Tierhalter die Direktzahlungen um mehr als Fr. 3000.- gekürzt. Kürzungen in dieser Grössenordnung für nicht korrekt geführte Dokumentationen sind unverhältnismässig und nicht zielgerichtet. Im Wiederholungsfall würde die Kürzung für dasselbe administrative Versäumnis sogar mehr als Fr. 9000.- betragen. Notabene auch dann, wenn den Tieren der Auslauf immer korrekt gewährt wurde.
Im Sinne eines glaubwürdigen Vollzugs sind griffige Sanktionsmassnahmen wichtig. Sanktionen sollen jedoch den ökologischen oder tierpflegerischen Mangel widerspiegeln und verhältnismässig sein. Letzteres ist in den Grundsätzen der Kürzungsrichtlinie auch aufgeführt, in der Praxis aber nicht der Fall. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da die Kontrollen nach den oben erwähnten Sanktionen bereits laufen. Der Regierungsrat ist gefordert, hier sofort einzugreifen.