Missstände im Sozialhilfegesetz nicht behoben
Die SVP Kanton Bern ist mit der vorgelegten Änderung des Sozialhilfegesetzes alles andere als zufrieden. Der Regierungsrat hat sich auf kleinere längst fällige und allenfalls kosmetische Änderungen beschränkt und das Hauptproblem nicht angepackt. Weiterhin sollen Sozialhilfebeziehende besser leben als Personen, die sich mit geringem Einkommen bemühen, auf eigenen Beinen zu stehen. So darf es nicht weitergehen.
Die Motion Studer zur Kostenoptimierung in der Sozialhilfe bewirkt, dass der Regierungsrat jährlich 22 Mio. Franken in der Sozialhilfe sparen will. Das ist zwar erfreulich, aber Tatsache ist, dass der Regierungsrat jahrelang seiner Verpflichtung, bei der Bemessung der Sozialhilfe die für Gemeinden und Kanton langfristig kostengünstigste Variante anzuwenden, nicht nachgekommen ist. Erst jetzt, auf Druck hin, sichert er zu, diese eigentliche Selbstverständlichkeit zu erfüllen.
Die SVP Kanton Bern muss zudem nach einer ersten Sichtung der Unterlagen feststellen, dass Regierungsrat Perrenoud offenbar an der sozialen Rundumhängematte festhalten will, obwohl längst klar ist, dass damit hart Arbeitende mit geringem Einkommen Tag für Tag vor den Kopf gestossen werden, und obwohl der Grosse Rat einen anderen Auftrag erteilt hat. Mit der Überweisung der Motion Studer beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat unmissverständlich, den Weg für eine Senkung der Kosten durch Leistungsreduktionen zu ebnen. Die Vorlage zementiert jedoch die Gewährleistung der SKOS-Normen, anstatt Freiraum zu schaffen. Die SVP Kanton Bern fordert, dass das Anrecht auf Unterstützung über das eigentliche Existenzminimum hinaus, also in der Höhe des so genannten sozialen Existenzminimums, nur jene haben sollen, die nachweislich alle Bedingungen erfüllen. Damit nimmt die bernische SVP eine vom Grossen Rat 2003 beschlossene, vom Regierungsrat aber nur kurze Zeit vollzogene Motionsforderung wieder auf.
Zwar ist zu begrüssen, dass die soziale Hängematte für die Jugendliche etwas weniger bequem ausgestattet ist, damit die Jungen motiviert werden, selber für sich zu sorgen. Es bleibt aber eine Hängematte und für alle übrigen Sozialhilfebezüger bleiben die Zuwendungen mehr als grosszügig, wenn man mit der arbeitenden Bevölkerung vergleicht.
Die SVP Kanton Bern wird die Vorlage daher an den Absender zurückweisen mit dem Auftrag auf Nachbesserung gemäss der überwiesenen Motion Studer.