Medienmitteilung

NEIN zum Stimmrecht für Minderjährige!

Berner Komitee eröffnet Abstimmungskampf und stellt Plakatkampagne vor
NEIN zum Stimmrecht für Minderjährige!
Heute Mittwoch, 10. August 2022 präsentierte das Berner Komitee «NEIN zum Stimmrechtsalter 16!» seine Kampagne gegen das Stimmrechtsalter für Minderjährige im Kanton Bern. Ebenfalls wurde das Plakatsujet vorgestellt, welches die Hauptargumente des Komitees bildlich auf den Punkt bringen soll. Das Komitee ist überzeugt, dass das Berner Stimmvolk am 25. September 2022 Nein sagen wird zum völlig unverständlichen Vorschlag, Mündigkeit und Stimmrecht voneinander abzukoppeln und erst noch aktives und passives Wahlrecht zu trennen.
Am 25. September 2022 stimmen die Berner Stimmberechtigen über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Für das Berner Komitee «Nein zum Stimmrechtsalter 16!» ist die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre schädlich und falsch. Das Stimmrechtsalter für Minderjährige ist ein trojanisches Pferd der grünen und sozialistischen Verbots- und Umverteilungspolitik.

Die Senkung des Stimmrechtsalters wurde im Kanton Bern letztmals im Jahr 2009, anlässlich der Volksabstimmung «Stimmrechtsalter 16» breit diskutiert. Die Berner Stimmbevölkerung hat das Anliegen überdeutlich mit 75.4% abgelehnt. Alle Bernischen Gemeinden haben die Vorlage damals abgelehnt. Es ist eine Zwängerei, schon wieder das Stimmvolk dazu zu konsultieren, denn es hat sich seit 2009 nichts geändert.

Co-Präsident Adrian Spahr hält fest: «Die politische Schulbildung ist mit 16 Jahren noch nicht ausgereift, zumal das Thema an der Volkschule immer mehr vernachlässigt wird. Erst in der Berufsfachschule oder im Gymnasium setzen sich die jungen Bürger mit dem politischen System der Schweiz vertieft auseinander. Der Weg zur politischen Partizipation kann nicht direkt über das Stimmrecht führen, sondern über die Mitarbeit in Jugendparlamenten und Jungparteien.».

Für Co-Präsident Nils Fiechter sind die Absichten der Befürworter von der Senkung des Stimmrechtsalters durchschaubar, denn für ihn sind in der Motion (M 108-2019) der Grünen, welche den Anstoss zur Vorlage gaben, klare politische Absichten erkennbar. «Der grüne Motionär rechtfertigt sein Anliegen in erster Linie mit der schweizweiten Klimabewegung. Auch im regierungsrätlichen Vortrag zum Geschäft (2020.STA.457) kommt das Wort «Klima», welches eigentlich komplett themenfremd ist, nicht weniger als 6 Mal vor.». Für das Komitee ist aber auch klar, dass sich die Befürworter mit diesem «Buebetrickli» falsche Hoffnungen machen: Eine Mehrheit der jungen Menschen würde bürgerlich wählen und abstimmen.

Heute ist die Volljährigkeit, die Sanktionierung nach Erwachsenenstrafrecht und das Stimm- und Wahlrecht bei 18 Jahren festgelegt. Mit der geplanten Senkung im Kanton Bern soll das Stimmrecht bereits für Minderjährige gelten. Dabei würde das aktive Stimm- und Wahlrecht und das passive Wahlrecht auseinandergerissen, weil 16-Jährige aus rechtlichen Gründen ja gar kein Amt übernehmen könnten. Sie könnten nicht einmal einen Vertrag ohne elterliche Zustimmung unterschreiben. Damit zeigt sich, wie unlogisch und falsch die Vorlage ist. Desweitern würde mit der Senkung des Stimmrechtalters auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Differenz zum Stimmrecht auf eidgenössischer Ebene geschaffen. An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen könnten weiterhin nur Schweizerbürger teilnehmen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Viele Gemeinden legen heute ihre Abstimmungen auf die offiziellen eidg. Abstimmungstermine. Künftig müssten sie aber die Kuverts trennen und die Kuverts für die Jugendlichen separat einpacken.

SVP-Parteipräsident Manfred Bühler ist überzeugt: «Die aktuelle Forderung ist nur der Anfang. Weitere Forderungen werden folgen, allem voran das Ausländerstimmrecht. Darum wehret den Anfängen.»

Fazit: Die geplante Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre  ist unlogisch und inkonsequent;

  • schädlich und falsch;
  • ist undemokratisch und missachtet den Willen der Berner Stimmbevölkerung sowie den jüngsten Trend der anderen Kantone;
  • führt zu höheren Kosten ohne dabei eine positive Wirkung zu erzielen;
  • hat einen bürokratischen Mehraufwand für die Gemeinden (Stimmregisterführung, Versand Stimmmaterial) zur Folge
  • dürfte eine noch tiefere Stimmbeteiligung nach sich ziehen, was die Legitimität von Volksabstimmung schmälert;
  • ist erst der Anfang, da mit der demographischen Entwicklung bald auch ein noch tieferes Stimmrechtsalter und ein Ausländerstimmrecht gefordert wird.
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