Medienmitteilung

Steuergesetzrevision 2011

Sehr geehrter Herr Finanzdirektor

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2008 laden Sie uns ein, zur Teilrevision des Steuergesetzes per 2011 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

A. Allgemeine Bemerkungen:

Die SVP Kanton Bern ist über die Vorlage der Regierung enttäuscht. Der Regierungsrat will die Chance, mit der Steuergesetzrevision ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Kanton Bern abzugeben, nicht wahrnehmen. Der Vorschlag ist von Mutlosigkeit geprägt. Ein Teil der standortpolitisch sinnvollen und auch dringend notwendigen Steuersenkungen ist trotz Finanzkrise umzusetzen. Die Umsetzung tritt erst per 2011 in Kraft und es ist davon auszugehen, dass sich die Wirtschaft bis zu diesem Zeitpunkt wieder stabilisiert hat. In Anbetracht der bereits abgeschlossenen und noch laufenden Steuersenkungen in den anderen Kantonen ist auch der Kanton Bern zum Handeln gezwungen, wenn er nicht noch mehr gut verdienende und vermögende Steuerzahler verlieren will. Zudem gefährdet der Kanton Bern seine bisher akzeptable Position im Kantonsrating bei den Unternehmenssteuern.

B. Bemerkungen zu den einzelnen Teilbereichen:

1. Umsetzung von Bundesrecht

Zu den zwingenden Umsetzungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes II haben wir keine Bemerkungen. Die Lockerung des Beteiligungsabzuges, die Aufhebung der Arbeitsbeschaffungsreserven sowie die Milderung der Besteuerung von Liquidationsgewinnen werden begrüsst. Die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer ist aus den einleitend genannten Gründen unbedingt umzusetzen, auch wenn dies keine zwingende Vorgabe des Bundes ist. Diese Massnahme ist ohne Querfinanzierung über den Ausgleich der kalten Progression umzusetzen.

Zu den Änderungen im Bereich Nachsteuerverfahren und Steuerstrafverfahren sowie Umsetzung des revidierten Gaststaatengesetzes haben wir keine Bemerkungen.

2. Parlamentarische Vorstösse

Die Umsetzung der Motion Pauli in der vorgeschlagenen Variante der teilweisen Steuerbefreiung des Existenzminimums ohne Tarifumbau wird begrüsst. Es stellt sich die Frage, wie viele Personen nach Umsetzung der Motion im Kanton Bern nicht mehr steuerpflichtig sein werden.

Der Änderung der Besteuerung im Bereich des Zweitwohnungsbaus (höhere Einkommenssteuer für Inhaber von Ferienwohnungen) gestützt auf die Motion von Allmen stimmen wir zu und sind auch damit einverstanden, dass weitere Anliegen der Motion von Allmen nicht umgesetzt werden. Die diesbezüglichen Argumente des Regierungsrates finden unsere Zustimmung.

3. Anpassungen an die Bedürfnisse der Praxis

Mit den Änderungen im Bereich Quellensteuer, Bezug, Sicherung und Erlass sind wir einverstanden. Den Vorschlag von Art. 25 StG betreffend Besteuerung bei Vorzugsmietzins lehnen wir ab. Die Änderung ist zu weitgehend, eine Besteuerung des Eigenmietwertes soll nur zulässig sein, wenn der verlangte Mietzins die Hälfte des Eigenmietwertes nicht erreicht. Wir behalten uns vor, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens allenfalls auch andere Vorschläge zu diesem Punkt einzubringen.

4. Ausgleich der kalten Progression

Es ist unbestritten, dass der Ausgleich der kalten Progression vollumfänglich zu gewährleisten ist. Wir begrüssen den Vorschlag des Regierungsrates, die kalte Progression auch dann im Umfang der tatsächlich eingetretenen Teuerung auszugleichen, wenn der Anstieg zwischen Dezember 2006 und Dezember 2009 nicht mehr als 5% beträgt. Wie bereits gesagt sind wir dagegen, den Ausgleich der kalten Progression und die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer miteinander zu verknüpfen. Letzteres ist so oder so umzusetzen. Hingegen sind wir der Meinung, dass die Variante \“AkP hoch\“ weiter zu verfolgen ist, wonach die kalte Progression nur teilweise linear ausgeglichen wird und im Übrigen gezielte Entlastungen zugunsten höherer Einkommen erfolgt.

5. Standortpolitische Massnahmen

Folgende standortpolitische Massnahmen sind nach Meinung der SVP im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 umzusetzen:

  • Bei den höheren Einkommen ist durch Tarifsenkung eine weitere Verbesserung anzustreben. Durch die Steuergesetzrevision 2008 wurde im Vergleich mit den übrigen Kantonen die Situation sogar noch verschlechtert. Dies insbesondere deshalb, weil die kalte Progression mit der Revision 2008 hier nur zur Hälfte ausgeglichen wurde.
  • Die Vermögenssteuer ist zu senken. Der Höchstsatz sollte von 1,4 bzw. 1,3 Promille auf 1 Promille gesenkt werden. Die Vermögenssteuerbremse ist beizubehalten, der Minimalsatz gemäss Art. 66 ist weiter zu senken. Auch im Bereich der Vermögenssteuer ist mit einem Abrutschen des Kantons Bern gegenüber den anderen Kantonen zu rechnen, da diese auch im Bereich Vermögenssteuern weitergehende Entlastungen bereits umgesetzt haben oder noch planen.
  • Juristische Personen: Wie bereits erwähnt ist die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer umzusetzen.

6. Senkung des Vorsorgetarifes

Auch hier besteht Handlungsbedarf. Gerade die Höhe des Steuertarifes in diesem Bereich führt vielfach dazu, dass sich Steuerpflichtigen vor Erreichen des Pensionsalters noch in einen steuergünstigen Kanton absetzen.

 

7. Systemwechsel zu einem Proportionaltarif (\“flat-rate\“)

Die SVP ist der Meinung, dass das Thema \“flat-rate-tax\“ weiter verfolgt werden muss, ohne sich bereits diesbezüglich zu positionieren. Es sollte eine Expertengruppe eingesetzt oder ein allfälliger Auftrag verlängert werden, der einen solchen Systemwechsel mit allen Vor- und Nachteilen und Auswirkungen auf die gesamte bernische Wirtschaft eingehend überprüft.

C. Finanzpolitisches Umfeld

Die SVP ist sich der finanzpolitischen Herausforderungen für den Kanton Bern der kommenden Jahre durchaus bewusst. Es muss jedoch das Ziel des Regierungsrates sein, das bisherige Ausgabenwachstum, wie es in den letzten Jahren verzeichnet werden musste, zu bremsen. Die Reduktion des Ausgabenwachstums kann nicht nur durch Weglassen oder Streichen von ganzen Produktegruppen oder Dienstleistungen erreicht werden. Es ist viel mehr Aufgabe des Regierungsrates als obersten Exekutivorgan, durch strenge Budgetvorgaben, Direktion für Direktion, Abteilung für Abteilung klare Vorgaben zu machen. Genau so wie dies zurzeit zufolge der Rezession gezwungenermassen von allen privatwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen gemacht werden muss. Das Verständnis bei Personal und Dienstleistern des Kantons dürfte während der Krise für solche Massnahmen höher sein als in Zeiten des Wirtschaftsbooms. Diese Chance gilt es zu nutzen, damit auf einem tieferen Ausgabenniveau in die nächste wirtschaftliche Erholungsphase gestartet werden kann. Dies lässt auch weitere Spielräume offen für spätere substantielle Steuererleichterungen, die den Kanton Bern früher oder später wieder ins Mittelfeld der Rangliste der Kantone bei den Steuerbelastungen führen sollen.

D. Einzelne Artikel

Eine detaillierte Kommentierung der einzelnen Artikel würde den Rahmen dieser Vernehmlassung sprengen. Wir verweisen auf die vorstehenden Ausführungen und werden uns vorbehalten, im Rahmen der Gesetzesberatung entsprechende Anträge zu den einzelnen Artikeln im Sinne dieser Ausführungen zu stellen.

Die SVP Kanton Bern wird die Finanz- und Wirtschaftslage im Kanton Bern im Auge behalten und behält sich vor, je nach Entwicklung weitere Vorschläge einzubringen. Wir gehen davon aus, dass der Regierungsrat einen Plan erarbeiten wird, wie die standortpolitischen Massnahmen möglichst rasch umgesetzt werden können.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

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