Im Eilverfahren sollen fünf kantonale Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe verselbständigt werden. Dies ohne Handlungsbedarf, ohne seriöse Planung und vor allem ohne ordentlichen Einbezug der finanzkompetenten Organe bei den Projektierungskosten. Die Leidtragenden wären die Kinder und Jugendlichen. Das Geschäft muss zurück an den Absender!Die SVP Kanton Bern ist entsetzt über den Schnellschuss, den die zuständigen Direktionen beim Schulheim Schloss Erlach, dem Zentrums für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz, dem Jugendheim Lory, dem Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee und der BEObachtungsstation Bolligen inkl. BEO Sirius plant. Der Grosse Rat soll einfach den Krediten zustimmen, obwohl der Zeitplan viel zu ambitiös ist, vieles unklar bleibt, namentlich in Bezug auf die Finanzen, und für den Kanton kein Nutzen ersichtlich ist. So geht es nicht.
Die SVP begrüsst Privatisierungen und Verselbständigungen dort, wo sie einen positiven Effekt für das Kostengefüge und die Leistung erbringen. Ob dies hier der Fall ist, ist völlig unklar und es drängt sich der Verdacht auf, dass das Gegenteil wahr ist. Es ist denkbar, dass eine Änderung der Organisationsform angezeigt ist. Dabei müsste aber der effiziente Mitteleinsatz zum Wohl der Kinder und Jugendlichen das Ziel sein. Ein entsprechendes Projekt wäre sorgfältig und unter Einbezug der zuständigen Kommissionen aufzugleisen.
Die SVP wird die Kredite daher mit dem Auftrag zurückweisen, erst alle Parameter zu prüfen, namentlich folgende Punkte:
- Notwendigkeit, alle fünf betroffenen Institutionen zu verselbständigen (insbesondere vor dem Hintergrund der „quasi Monopol“-Stellung einzelner Institutionen)
- Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung mit je andern bestehenden Institutionen bzw. Heimen oder einer Verselbständigung gegenüber der heutigen Rechtsform
- Transparente Darlegung der Finanzen inkl. bisherige Aufwände je Institution (Vollkosten inkl. aller Aufwände anderer Dienststellen enthalten) und der den Institutionen künftig zugestandenen „Gewinnmarge“ sowie Kapitalisierung
- Auswirkungen des Übertrags der Liegenschaften (Übertragungswerte; Auswirkungen auf Buchgewinne/-verluste beim Kanton; zugrunde gelegte Werte für die Bestimmung von künftigen Betriebs- und Unterhaltskosten wie Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand [unter Berücksichtigung von teilweise historischen Gebäuden oder besonderen Zonenplanvorschriften], weitere Konditionen der Übertragung)
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