Vernehmlassungseröffnung Steuergesetzrevision 2021: Endlich ein Schritt in die richtige Richtung für natürliche Personen
Die SVP Kanton Bern begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Steuergesetzrevision 2021. Es ist höchste Zeit, etwas für die steuerliche Entlastung des Mittelstandes zu tun. Die Nutzung des Handlungsspielraums bei den Ersatzmassnahmen zur „STAF“ wiederum ebnet den Weg, um den Kanton Bern und die Schweiz im Bereich Unternehmensbesteuerung einen Schritt voran zu bringen.
Besonders zu begrüssen ist die Absicht der Regierung, den Gemeinden zusätzlichen finanzpolitischen Spielraum zu verschaffen, indem sie künftig für juristische Personen eine separate Steueranlage vorsehen können. Wünschenswert für die Gemeinden wäre allerdings auch gewesen, den Weg der steuerlichen Entlastung über die kantonale Steueranlage zu suchen anstatt die Steuerabzüge zu erhöhen.
Die Steuergesetzrevision kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Optimierung des Steuerklimas im Kanton Bern sein. Weitere Schritte müssen folgen. Der Versicherungsabzug müsste so weit erhöht werden, dass die Prämien der Grundversicherungen vollumfänglich abgedeckt sind. Weitere Entlastungen sind zudem vorzusehen. So sollten beispielsweise nicht länger diejenigen steuerlich bestraft werden, welche ihre Kinderbetreuung selber im Verwandtenkreis organisieren. Schliesslich sollten auch all jene nicht vergessen werden, welche nicht in den Genuss dieser Abzüge kommen, sondern auf eine grundsätzliche Verbesserung des Steuersituation warten wie beispielsweise Alleinstehende im Tieflohnsegment.
Die SVP Kanton Bern wird die Vorlage noch im Detail in den zuständigen Gremien analysieren und sich dann fristgerecht zu den Einzelheiten äussern.