Medienmitteilung

Zu den angekündigten Reformen in der Sozialpolitik: Wo bleibt die Eigenverantwortung?

Die SVP Kanton Bern hat die Reformkonzepte des Regierungsrates mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge zur Verbesserung des Daten­austausches und der Korrektur von Fehlanreizen sind zu begrüssen. Es braucht aber gleichzeitig konsequentere Missbrauchsbekämpfung und mehr Förderung der Eigenverantwortung. Die Regierung setzt hingegen auf finanzielle Umverteilungsaktionen. Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es jedoch nicht, jeden Lebensentwurf zu finanzieren, sondern Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, auf die Beine zu helfen.

Die SVP Kanton Bern begrüsst die Einsicht des Regierungsrates, dass das aktuelle Sozialhilfegesetz zu viel Raum für Missbräuche lässt und Anreize setzt, die Sozialhilfebezüger wenig motivieren, ihren Unterhalt wieder selber zu finanzieren. Sie begrüsst die vorgeschlagenen Verbesserungen im Sozialhilfegesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung, erachtet die Vorschläge aber als ungenügend.

Für die SVP Kanton Bern muss bei der Sozialpolitik der nächsten Jahre die Bekämpfung der Missbräuche und die Förderung der Eigenverantwortung im Vordergrund stehen. Dazu braucht es nicht nur Verbesserungen beim Datenschutz, sondern einen automatischer Datenaustausch zwischen den Behörden, namentlich den Sozialhilfeeinrichtungen und dem Migrationsdienst mit dem Ziel, das Ausländergesetz umzusetzen und den sozialhilfeabhängigen Ausländern das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Es braucht im Weiteren nachhaltige Sanktionsmöglichkeiten bei Sozialhilfemissbrauch und mangelhafter Bemühungen der Sozialhilfeempfänger. Es ist nicht Aufgabe der Sozialbehörden die Integration zu fördern, sondern es ist Aufgabe der Personen, die Sozialhilfe beziehen, sich zu integrieren, um ihre Chancen im Arbeitsmarkt zu verbessern.

Offenbar geht der Regierungsrat offenbar immer noch davon aus, dass es Aufgabe der Sozialhilfe sei, für alle Menschen ab Geburt grundsätzlich einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen, unabhängig von der Eigenverantwortung der Sozialhilfebezüger. Dies ist ein Ansatz, der nicht finanzierbar ist und zudem all jene vor Kopf stösst, die sich mit Verzichtsplanungen bemühen, keine staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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