Medienmitteilung

Zum Bundesgerichtsentscheid betreffend Polizeigesetz: Abstimmung zu Wileroltigen faktisch nichtig

Die SVP Kanton Bern ist entsetzt über den heutigen Bundesgerichtsentscheid. Die Bernerinnen und Berner stimmten dem Transitplatz in Wileroltigen zu im Vertrauen auf einen Wegweisungsartikel, den es nun nicht mehr gibt. Damit hat nun Wileroltigen einen Transitplatz für Fahrende, den es nicht wollte, und die übrigen Gemeinden müssen weiterhin illegale Landnahmen fürchten, weil das Bundesgericht die linke Beschwerde gutgeheissen und den entsprechenden Artikel aufgehoben hat. Der Grosse Rat muss nun über die Bücher.

Fraktionsvizepräsident Patrick Freudiger warnte bereits in der Debatte zu Wileroltigen, dass man die Bevölkerung in falscher Sicherheit wiegt, wenn man mit dem Bau des Transitplatzes auf den Wegweisungsartikel im Polizeigesetz verweist. Nun ist genau die Situation eingetroffen, vor welcher die SVP gewarnt hatte. Das Bundesgericht hat die linke Beschwerde gutgeheissen und hebt unter anderem Artikel 83 Absatz 1 litera h auf. Dieser betrifft die Wegweisung oder Fernhaltung von Personen, wenn auf einem Grundstück des Gemeinwesens oder einem privaten Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers oder des Besitzers campiert wird. Befolgen Betroffene die Wegweisung nicht innerhalb von 24 Stunden, kann die Kantonspolizei das Gelände räumen, sofern ein Transitplatz zur Verfügung steht. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass die Bestimmungen einen unverhältnismässigen Eingriff in das Privat- und Familienleben von Fahrenden bedeute. Die Regelungen seien deshalb aufzuheben. Gerade in Corona-Zeiten fällt es schwer, diese Argumentation nachzuvollziehen.

Für die SVP Kanton Bern ist klar: Die Bernerinnen und Berner hätten anders gestimmt, wenn das Urteil bereits bestanden hätte. Nun ist zu prüfen, wie der unter falschen Voraussetzungen gefällte Entscheid auf parlamentarischem Weg korrigiert werden kann. Die Fraktion und insbesondere die sicherheitspolitische Kommission der SVP unter der Leitung von Grossrat Thomas Knutti werden dies nicht auf sich beruhen lassen.

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