Zum Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG) : Bitte noch nachbessern
Die SVP Kanton Bern muss leider feststellen, dass der Regierungsrat es sich etwas zu leicht gemacht hat bei der Schaffung der neuen Gesetzesgrundlage für die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG). Das Gesetz kann und muss nachgebessert werden. Die SVP weist die Vorlage daher zurück.
Auf der Basis der Kantonsverfassung und der Empfehlung der GPK folgend wurde das Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG) neu ausgearbeitet. Damit sollte die fehlende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der vorliegende Entwurf befriedigt allerdings nicht. Im Vortrag wird in mehreren Kapiteln dargelegt, dass sich der Kanton Bern auch künftig nicht näher in die Geschäfte der BLS einmischen möchte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Rollentrennung zwischen Eigner und Besteller oftmals nicht einfach ist. Gleichzeitig wird aber eine Untergrenze für die Beteiligung festgelegt und dabei ausgeblendet, dass die Gewährleistung des Versorgungsauftrags nicht allein von der Höhe der Beteiligung, sondern vielmehr vom festgelegten Rahmen abhängt. Hier ist das Gesetz zu überarbeiten.
Aus Sicht der bernischen SVP ist die Gesetzesgrundlage so auszugestalten, dass der Kanton dann eingreifen kann, wenn die Gewährleistung der mobilitätspolitischen Ziele des Kantons unter Berücksichtigung der raumplanerischen Aspekte durch die Tätigkeit der BLS oder ihrer Tochtergesellschaften gefährdet wird. Als Jurist weiss Parteipräsident und Nationalrat Manfred Bühler: “Es gibt gesetzgeberische Möglichkeiten, welche nicht nur an die Beteiligung gekoppelt sind. Diese sind zu nutzen. Zudem sollte das Gesetz Klarheit darüber schaffen, wie die nötige Aufsicht als Eigner des Kantons wahrzunehmen ist.”
Die SVP Kanton Bern ist der Auffassung, dass der Forderung der GPK nachzukommen ist, wenn der Kanton Bern potentielle Probleme als Eigner und Aufsichtsorgan vermeiden will.