Zur aktuellen Gülleproblematik: Amnestie für Bauern mit Bussen wegen Notaustrag
Die SVP Kanton Bern ist nicht gewillt zuzuschauen, wie Bauern wegen einem Notaustrag von Jauche gebüsst werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind unverzüglich anzupassen und die Bauern müssen straffrei ausgehen.
Im Kanton Bern steht vielen Bauern die Jauche buchstäblich bis zum Hals. Die Boden- und Witterungsbedingungen sind nach wie vor nicht so, dass das Ausbringen von Jauche den kantonalen Vorschriften entsprechend erfolgen kann. Die Lager sind entsprechend übervoll und die Bauern sehen sich gezwungen, gemäss den Angaben auf dem Merkblatt der BVE für Notsituationen zu handeln. Gemäss den Anweisungen der BVE sind Notausträge vorsorglich der zuständigen Polizeistelle zu melden. Allerdings müsse dann mit einer Anzeige gerechnet werden, heisst es Seitens der BVE lapidar.
Die SVP Kanton Bern fordert den Regierungsrat auf, diesem unhaltbaren Zustand ein Ende zu machen. Es geht nicht an, dass die Bauern in ihrer Notlage gezwungen werden, einen zum Offizialdelikt erklärten Notaustrag auszuführen und eine Anzeige und Busse einfach hinzunehmen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf: Zum einen ist eine Amnestie für verzeigte Bauern in die Wege zu leiten, zum anderen ist für die Zukunft eine entsprechende Notverordnung, wie sie vor 2005 galt, wieder in Kraft zu setzen.
Gleichzeitig fordert die SVP Kanton Bern die Bauern auf, innert 10 Tagen nach Erhalt einer allfälligen Busse Einsprache zu machen. Die SVP Kanton Bern wird für die April-Session Vorstösse einreichen mit dem Ziel, eine sofortige Lösung des Problems herbeizuführen.