Medienmitteilung
Zur regierungsrätlichen Vorlage zur Steuergesetzrevision: Regierung missachtet einmal mehr den Auftrag des Grossen Rats
Die SVP Kanton Bern ist äusserst befremdet über den regierungsrätlichen Antrag zur Steuergesetzrevision 2014. Trotz wachsender Kritik an der unverhältnismässigen Steuerbelastung für die Bernerinnen und Berner scheut sich der Regierungsrat nicht, sogar überwiesene Vorstösse zu ignorieren und weiter an hohen Einnahmen festzuhalten. Die SVP wird sich im Grossen Rat vehement für die sofortige Umsetzung der Motion zur Entlastung der kleinen Bauernbetriebe einsetzen. Zudem fordert sie die Regierung auf, die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform endlich zügig und verbindlich zu realisieren.
Die links-grüne Regierung scheint sich trotz wachsender Kritik an ihrer Steuer- und Ausgabenpolitik selber treu bleiben zu wollen. Anders als die grossrätliche Kommission will sie den Auftrag zur Erarbeitung einer Steuerstrategie nicht gesetzlich verankern. Das heisst: Die Regierung will gar keine Steuerstrategie und schon gar keine Steuersenkungen. Ebenso wenig will sie die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe nicht entlasten. Damit sind diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die wegen der auf Bundesebene beschlossenen Agrarpolitik 2014-17 zukünftig nicht mehr als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, allein auf Grund neuer Berechnungsmodelle dem Untergang geweiht, während der Verwaltungsapparat in Bern munter weiter aufgebaut wird. Und dies obwohl die Motion Graber mit 102 Stimmen mehr als deutlich überwiesen wurde.
Der Regierung ist es offensichtlich einerlei, ob durch die in der AP 2014-17 vorgesehene neue Berechnung der Standardarbeitskräfte (SAK) für rund 1400 kleine Betriebe die Beitragsberechtigung für die Direktzahlungen entfällt und ähnlich viele Betriebe durch diesen politischen Akt den Status eines bäuerlichen Gewerbes gemäss bäuerlichem Bodenrecht oder das potenzielle Anrecht auf Strukturverbesserungsmassnahmen verlieren. Und es ist ihr offenbar auch egal, dass es die Betriebe durch das kantonale Steuerrecht doppelt trifft, weil im kantonalen Steuergesetz die SAK-Grenze nach bäuerlichem Bodenrecht dafür ausschlaggebend ist, ob ein Betrieb zum Ertragswert besteuert werden kann, trifft es den Betrieb noch einmal. Der Betrieb wird nicht mehr zum Ertragswert bewertet. Vereinfacht gesagt: Die Kleinbauernfamilie bekommt weniger vom Bund und bezahlt dafür dem Kanton höhere Steuern. Ebenso wenig scheint dem Regierungsrat die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ein Anliegen zu sein.
Die SVP Kanton Bern fordert die Regierung energisch auf, den Willen des Grossen Rates umzusetzen und damit die Interessen der bernischen Bevölkerung endlich ernst zu nehmen. Die Grossratsfraktion der SVP wird sich nötigenfalls in der Novembersession mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Entscheide der Regierung korrigiert werden.