Vernehmlassung

Änderung der Bauverordnung (BauV-Änderung)

Die Teilrevision der BauV entspricht den zu erwartenden Änderungen aufgrund der BauG-Revision. Insbesondere wird auch der Artikel 118 Absatz 3 BauV aufgehoben; diese Bestimmung sah bisher – im Widerspruch zum BauG – vor, dass bei der Vorprüfung auch die Zweckmässigkeit einer Planung durch das AGR überprüft werden sollte. Das AGR soll sich richtigerweise auf die Rechtmässigkeitsprüfung beschränken.

Ausserdem stellt sich die Frage, inwieweit es zulässig ist, in einem kantonalen Erlass (vgl. E-BauV Art. 99a neu) auf eine privatrechtliche Ordnung (hier SIA 142/2009 und SIA 143/2009) zu verweisen, welche nicht öffentlich zugänglich sind.

Zusammenfassend hält die SVP Kanton Bern fest, dass sie die Änderungen begrüsst.

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
Schweizerische Volkspartei des Kantons Bern, Optingenstrasse 1, 3013 Bern
Telefon
031 336 16 26
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden