Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV; Vernehmlassungsantwort)
Die SVP Kanton Bern lehnt die vorgeschlagene Änderung der FILAV und die Kürzung der Mindestausstattung der Gemeinden dezidiert ab. Aufgrund von nach der Vernehmlassungseröffnung erfolgten Motionsantworten gehen wir davon aus, dass auch der Regierungsrat inzwischen zu einem neuen Schluss gekommen ist. Wir erlauben uns dennoch, mit unseren Ausführungen darzulegen, wieso eine Kürzung der Mindestausstattung nicht in Frage kommen kann.
Im Rahmen der Beratungen des Berichtes des Regierungsrates „Erfolgskontrolle FILAG 2016“ herrschte Einigkeit darüber, dass sich der Finanz- und Lastenausgleich grundsätzlich bewährt hat. Es wäre daher nicht nachvollziehbar, gleichwohl einen Einzelaspekt herauszubrechen und diesen zu ändern. Dies umso mehr, als dass eine Kürzung der Mindestausstattung das anvisierte Ziel – eine Förderung von Gemeindefusionen – gar nicht erreichen kann. Denn es fehlt schon nur der Nachweis, dass für betroffene Gemeinden überhaupt eine geeignete Fusionspartnerin vorhanden wäre. Eine Verordnungsänderung, die das angestrebte Ziel gar nicht erreichen kann, ist jedoch willkürlich und klar abzulehnen.
Es kommt hinzu, dass Gemeindefusionen nur funktionieren können, wenn sie freiwillig erfolgen. Die mit der Kürzung der Mindestausstattung verbundenen Druckversuche sind aus unserer Sicht kontraproduktiv, weil sie das Verhältnis zwischen dem Kanton und den Gemeinden zusätzlich belasten. Für uns ist es unverständlich, dass der Regierungsrat einerseits mit einer Kürzung der Mindestausstattung Druck auf die Gemeinden ausüben will, und anderseits im kürzlich publizierten Bericht „Zukunft Gemeindelandschaft Kanton Bern“ auf Freiwilligkeit und Fördermassnahmen setzt. Hier fehlt aus unserer Sicht eine kohärente Strategie, wenn aus der Finanzdirektion und der JGK gegenläufige Signale an die Gemeinden ausgesendet werden. Das fördert das Vertrauen der Gemeinden in den Kanton nicht.
Die ursprünglich beabsichtigte Kürzung der Mindestausstattung hat bei den Gemeinden grossen Unmut ausgelöst. Die SVP Kanton Bern geht aufgrund der Antworten auf die Motionen „Keine generelle Bestrafung ländlicher Gemeinden“ und „Solidarität unter den Gemeinden muss beibehalten werden!“ davon aus, dass der Regierungsrat im Interesse einer guten Beziehung des Kantons zu seinen Gemeinden auf die beabsichtigte Kürzung der Mindestausstattung verzichtet und die Übung abbricht.