Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über die Archivierung (ArchG)

Aus Sicht der SVP Kanton Bern ist es richtig und wichtig, der bereits weit fortgeschrittenen Digitalisierung entsprechend Rechnung zu tragen und die Archivierung neu zu regeln. Weiter begrüssen wir es, dass die Motion 180-2021 (Gosteli-Stiftung) in der Vorlage umgesetzt wird. Auf die einzelnen Punkte wird untenstehend kurz eingegangen.

 

Psychiatrieakten

Nachdem die ehemals kantonalen psychiatrischen Institutionen heute privatrechtliche Aktiengesellschaften sind, muss die Frage der Datenaufbewahrung dringend geklärt werden. Die teilweise historisch wertvollen Behandlungsakten sind sowohl im Sinne der Forschung als auch zugunsten der Betroffenen an einem zentralen Ort zu archivieren. Die Übernahme der Akten durch das Staatsarchiv wird demnach begrüsst.

 

Dezentrale Verwaltung

Die Überführung der bisherigen Bezirksarchive in das Staatsarchiv erachtet die SVP Kanton Bern als sinnvoll. Die Gleichbehandlung der zentralen und dezentralen Verwaltung erscheint absolut angebracht. Die Aufbewahrung der historisch wertvollen Bestände der gesamten Kantonsverwaltung an einem Standort trägt zur Vereinfachung der Abläufe bei und gewährleistet die Aufbewahrung nach denselben Standards.

 

Dreiphasen- und Triagemodell

In der heutigen Verwaltungstätigkeit werden die Unterlagen mittels Geschäftsverwaltungssystemen aufbereitet und während der gesamten Dossiertätigkeit nachgeführt. Das aktuell noch geltende Papierprimat hat erhebliche Mehraufwände zur Folge, da die Akten sowohl mittels GEVER als auch in Papierform nachgeführt werden müssen. Die Umsetzung des kantonalen Programms «Digitale Geschäftsverwaltung und Archivierung (DGA)» ist demnach angezeigt und sinnvoll. Der Sicherheit der aufbewahrten Dokumente muss aber bei der digitalen Archivierung (eArch) zwingend genügend Rechnung getragen werden.

 

Gosteli-Stiftung

Nachdem verschiedene Vorstösse überwiesen wurden, wird nun die subsidiäre Finanzierung von maximal 50 Prozent im Archivgesetz vorgesehen. Es ist festgehalten, dass die Beiträge nur an Institutionen von herausragender Bedeutung für den Kanton Bern ausgerichtet werden können. Die SVP Kanton Bern begrüsst diese Umschreibung, in der Umsetzung müssen allfällige Beiträge sorgfältig geprüft werden.

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Änderung des Gesetzes über die Archivierung zur Vereinfachung beiträgt und mit der Berücksichtigung der Digitalisierung, sofern die Sicherheitsaspekte genügend erfüllt werden können, eine zukunftsorientierte Lösung beinhaltet.

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