Änderung des Gesetzes und der Verordnung über die politischen Rechte
Die SVP begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen, im Bereich der Vertretung der französischsprachigen Minderheit im Wahlkreis Seeland-Biel gemäss Kantonsverfassung Art. 73 Abs. 3 KV klarere Verhältnisse zu schaffen. Dies insbesondere aufgrund der Erkenntnisse und Erfahrungen anlässlich der letzten Grossratswahlen 2022. Die entsprechenden Änderungen im Gesetz (PRG) sowie in der bereits vorliegenden Verordnung (PRV) sind nachvollziehbar und erscheinen als sachgerecht. Ungeklärt bleiben die auch bisher ungelösten Probleme bei der Umverteilung nach Art. 88 Abs. 2 PRG (genügend französischsprachige Listen, genügend errungene Sitze).
Nicht Gegenstand dieser Vernehmlassung sind die ebenfalls in Art. 73 Abs. 3 garantierten und auf Verfassungsstufe festgelegten 12 Sitze des Wahlkreises Berner Jura (vgl. auch Art. 64 Abs. 1 Bst. a PRG). Mit dem Kantonswechsel von Moutier per 1.1.2026 zum Kanton Jura reduziert sich die Bevölkerungszahl des Berner Juras um rund 7’000 Einwohner oder rund 13%. Damit verstärkt sich die Sonderstellung des Berner Juras gegenüber den anderen Wahlkreisen in Bezug auf das Verhältnis der Sitzzahl zur Bevölkerungszahl nochmals deutlich. Die SVP unterstreicht ausdrücklich ihr Bekenntnis zur Zweisprachigkeit und zur entsprechenden Sonderstellung des Berner Juras. Dies umso mehr, als der demokratische Übertrittsentscheid von Moutier vom restlichen Berner Jura ausdrücklich bedauert wird. Gleichwohl ist den künftigen, weiteren Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung im Hinblick auf eine allfällige Anpassung durch eine Änderung der Kantonsverfassung die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.
Gerne nehmen wir im Folgenden zu einzelnen Aspekten näher Stellung:
Datengrundlage
Die kumulierten Daten der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik, die seit dem Wegfall der Vollerhebung 2014 (eidgenössische Volkszählung) für die Grossratswahlen 2018 und 2022 verwendet werden, neu in der Verordnung zu verankern, erscheint sachgerecht und auch rechtlich korrekt.
Berechnung und Berücksichtigung aller französischsprachig Gewählten
Die neue Berechnung, Anteil der französischsprachigen Bevölkerung am Anteil der deutschsprachigen Bevölkerung und nicht mehr an der Gesamtbevölkerung bei gleichzeitiger hälftiger Aufteilung der deutsch- und französisch Sprechenden auf die beiden Sprachgruppen, führt zu einer deutlichen Verschiebung zugunsten der französischsprachigen Sitzansprüche. Zusammen mit der gleichzeitigen Anrechnung aller frankophonen Gewählten auf allen Listen für die Garantiesitze erscheint dies als guter Ausgleich und wird deshalb begrüsst. Insbesondere in diesem Zusammenhang auch die Verankerung als gesetzliche Grundlage in den Materialien.
Deklarationspflicht für Frankophone auf allen Listen
Diese Neuerung erscheint insbesondere im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Garantiesitze als sinnvoll und wird begrüsst. Die von alt Regierungsrat Pulver skizzierte Option hingegen, auf die in den Einwohnerregistern angegebene Korrespondenzsprache abzustellen, wäre nicht praktikabel.
Es muss aber sichergestellt werden, dass hier eine absolute Disziplin bei der Deklarationspflicht auf allen Listen durchgesetzt wird. Auch muss ausgeschlossen werden, dass es Spielraum für wahltaktische Manöver gibt.
Weitere Anregungen
Im Rahmen der Gesetzesrevision sollte nun konsequent der Auflösung der Amtsbezirke Rechnung getragen und die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden (z.B. Art. 94 Abs. 2 PRG).
Abschliessend dankt die SVP für die wohlwollende Berücksichtigung ihrer Anliegen.