Vernehmlassung

Änderung des Volksschulgesetzes (VSG)

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Kanton künftig Beiträge an die Kosten der Gemeinden für Betreuungsangebote während der Ferienzeit leisten können. Es wird damit eine Forderung der Motion 091-2014 umgesetzt, wobei diese Motion eigentlich lediglich verlangt hatte, dass eine Beteiligung des Kantons an der Finanzierung der Ferienbetreuung zu prüfen sei. Die SVP hatte bereits die Motion sehr deutlich abgelehnt und ist auch mit dem vorgelegten Entwurf nicht einverstanden.

Zwar anerkennt die SVP, dass die Ferienbetreuung von Schulkindern für einige berufstätige Eltern ein Bedürfnis sein kann. Allerdings ist zu bezweifeln, dass das Bedürfnis nach durch die Gemeinden angebotenen Ferienbetreuungsangeboten derart gross ist, dass sich diese Gesetzesänderung rechtfertigen liesse. Diverse, aufgrund mangelnden Interesses abgebrochene respektive nicht weitergeführte Pilotprojekte in verschiedenen Gemeinden sprechen eine deutliche Sprache, ebenso wie die Tatsache, dass nur gerade 21 bernische Gemeinden und einzig der Kanton Basel-Stadt eine Ferienbetreuung anbieten. Zudem gibt es bereits heute eine Vielzahl von Anbietern und Gefässen von Betreuungslösungen, was ebenfalls dazu geführt haben dürfte, dass die Nachfrage nach Angeboten der öffentlichen Hand relativ gering ist. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass die bestehenden Angebote ausreichend sind. Es sollte somit auch den Gemeinden überlassen bleiben, ob sie, allenfalls gemeinsam mit anderen Gemeinden, eine Ferienbetreuung anbieten und finanzieren wollen oder nicht, und es bedarf insbesondere keiner zusätzlicher Fördermassnahmen durch den Kanton.

Auch sollte die Organisation der Ferienbetreuung von Kindern weiterhin Sache der Eltern und nicht die des Kantons sein. Dementsprechend sollten Eltern, die ein Ferienbetreuungsangebot wahrnehmen wollen, dieses auch wie bisher selbst finanzieren, und Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder beispielsweise innerfamiliär oder mit nachbarschaftlichen Lösungen organisieren, sollten nicht gezwungen werden, via Steuern für die Ferienbetreuung anderer Kinder aufkommen zu müssen. Die SVP appelliert in diesem Zusammenhang an die Eigenverantwortung der Eltern, die nicht nur die Organisation der (Ferien-)Betreuung ihrer Kinder umfasst, sondern eben auch die Finanzierung.

Aus Sicht der SVP ist weiter auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein hinreichendes Argument für die Gesetzesänderung, denn es ist doch stark zu bezweifeln, dass das Vorliegen eines Ferienbetreuungsangebots in der Gemeinde ausschlaggebend dafür ist, ob ein Elternteil berufstätig ist oder nicht. Die integrative Wirkung von Ferienbetreuungsangeboten dürfte ebenfalls nicht so gross sein, wie dies der Regierungsrat darstellt: Etliche Eltern dieser angestrebten Zielgruppe sind wohl kaum bereit, die Gebühr, welche nach der Mitfinanzierung durch die Gemeinden und den Kanton noch zu bezahlen wäre, zu entrichten. Erfahrungen aus (abgebrochenen) Pilotprojekten belegen, dass das Interesse an Ferienbetreuungsangeboten bei etlichen Eltern rasch erlosch, als klar wurde, dass das Angebot nicht kostenfrei ist.

Schliesslich rechtfertigt sich diese Gesetzesänderung, die zu Mehrkosten führen wird, auch angesichts der finanziellen Situation des Kantons Bern nicht. Die bereits angekündigte, in der Novembersession zu führende Spardebatte zeigt deutlich, dass der Kanton keine weiteren „nice-to-have“-Angebote einführen sollte.

Zusammenfassend hält die SVP Kanton Bern fest, dass sie die Gesetzesänderung ablehnt. Sollte sie dennoch eingeführt werden, dann ist zentral, dass sie erstens keinen ersten Schritt darstellt, um die Gemeinden eines Tages zu verpflichten, Ferienbetreuungsangebote anzubieten, und dass zweitens die Umsetzung effektiv so einfach und unbürokratisch erfolgt, wie dies im Vortrag skizziert wird. Insbesondere sollten die Vorgaben über die Qualität, die gemäss Artikel 48b (neu) Absatz 4 durch Verordnung geregelt werden, möglichst viel Freiraum für einfache und kostengünstige Lösungen lassen. Beispielsweise ist es fraglich, ob es für die Ferienbetreuung von 20 Kindern – notabene im schulpflichtigen Alter – effektiv zwei Betreuungspersonen mit pädagogischer/sozialpädagogischer Ausbildung und eine weitere Betreuungsperson ohne diese Ausbildung braucht, wie dies in der Berechnung der Normkosten im Vortrag dargestellt wird. Dass auch die Betreuung durch Personen ohne pädagogische/sozialpädagogische Ausbildung funktionieren kann, zeigt das Beispiel der Tageseltern. Die SVP fordert deshalb auch, dass in Artikel 48b (neu) Absatz 3 die Tageseltern explizit erwähnt werden: „Sofern die Aufsicht durch die Gemeinde gewährleistet ist, wird der Beitrag auch geleistet, wenn die Führung der Betreuungsangebote ganz oder teilweise an Private, insbesondere an Tageseltern, übertragen wird.“ Insbesondere die Anforderungen an die Betreuungspersonen dürfen nicht zu hoch sein und auch nicht nachträglich erhöht werden. Die Verordnung ist dem Grossen Rat bei der Beratung des Gesetzes vorzulegen und muss möglichst niederschwellige Angebote ermöglichen.

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