Vernehmlassung

Bericht Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)

Die SVP Kanton Bern teilt im Wesentlichen die grundsätzliche Schlussfolgerung des Regierungsrates, wonach für die Periode 2016–2021 ein positives Fazit zum Finanz- und Lastenausgleich gezogen werden (S. 8). In einigen Punkten besteht jedoch aus ihrer Sicht Handlungsbedarf:

 

  1. 4.2 Abgeltung der Zentrumslasten (S. 50 ff)

Aktuell erhalten die drei grössten Städte Bern, Biel und Thun Abgeltungen für sogenannte Zentrumslasten. Die in ein Postulat umgewandelte Motion 161-2021 (Freudiger und Mitunterzeichnende) «Gleichbehandlung der fünf Gemeinden mit Zentrumsfunktion» fordert eine Überprüfung der Auswirkungen einer Gleichbehandlung der fünf Städte in Bezug auf die Abgeltung ihrer Zentrumslasten, was einen Einbezug der Städte Burgdorf und Langenthal als lastenausgleichberechtigte Städte bedeuten würde.

Der Regierungsrat steht diesem Ansinnen kritisch gegenüber, dies, obschon die genannten Städte objektiv ebenfalls substanzielle Zentrumslasten für ihre jeweiligen Regionen tragen. Deshalb verlangt die SVP weiterhin die Einführung von Abgeltungen für die genannten Städte Burgdorf und Langenthal, und zwar auf identische Weise wie bei den Städten Bern, Biel und Thun (Pauschalabgeltung statt blosse Anrechnung beim HEI). Dies im Sinne eines ersten Schrittes in Richtung mehr Gerechtigkeit, was die Abgeltung von objektiven, zentralen Lasten betrifft.

Mittelfristig steht aber die SVP Kanton Bern dem System «Abgeltung der Zentrumslasten» in der bisherigen Ausgestaltung grundsätzlich eher kritisch gegenüber und plädiert für eine grundlegende Prüfung der Wirksamkeit. Wie auch die Antworten des Regierungsrates auf die Interpellation 2020.RRGR.23 «Transparenz bei der Berechnung der Zentrumslasten der Städte Bern, Biel und Thun» aufgezeigt haben, bezieht namentlich die Stadt Bern zumindest teilweise für nicht objektiv als wirkliche Zentrumslasten zu bezeichnende Ausgaben eine Abgeltung unter der Prämisse «Zentrumslasten». So erhält die Stadt Bern etwa für die Jugendherberge Bern, für die Pflege von städtischen Parkbäumen oder für die städtischen Velostationen Subventionen unter der Prämisse «Zentrumslasten». Zu berücksichtigen ist auch, dass die Stadt Bern mit der Überbrückungshilfe ein sozialhilfeähnliches Angebot finanziert, das gemäss einem rechtskräftigen Entscheid des Zürcher Bezirksrats vom 9. Dezember 2021 eine rechtswidrige Umgehung des Ausländerrechts und namentlich der migrationsrechtlichen Meldepflichten (vgl. Art. 82b VZAE) darstellt, weil bezogene wirtschaftliche Überbrückungshilfe auch bei erheblicher Höhe keine Meldepflicht der Sozialbehörden an die Migrationsbehörden auslöst. Zwar stellt dieses Angebot keine abgeltungsberechtigte Zentrumslast dar, doch ermöglicht die grosszügige Abgeltung von Zentrumslasten der Stadt Bern, finanzielle Mittel für derartige fragwürdige Zwecke einzusetzen.

Auch die Subventionen etwa von Freibädern ist kritisch zu sehen, zumal andere Gemeinden, welche ebenfalls Zentrumscharakter haben, keine solchen Beiträge erhalten.

Ein grosses Problem und auch eine Ungerechtigkeit besteht nämlich darin, dass andere Gemeinden, welche Infrastrukturen betreiben, die ebenfalls von vielen Auswärtigen genutzt werden, keine solchen Abgeltungen erhalten. Gerade bei den Sportinfrastrukturen ist das sehr störend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Bern etwa für ihre Schwimmbäder einen Zentrumslastenausgleich erhält, während andere Standorte mit ähnlichen Leistungen systemisch ausgeschlossen werden.

Generell regt deshalb die SVP Kanton Bern an, das bisherige System der Zentrumslasten in ein neues System umzubauen, das unter der Prämisse «Verbundleistungen» für objektiv vorhandene überregionale Leistungen und Infrastrukturen Beiträge aus dem FILAG vorsieht, und zwar unabhängig vom Standort der Anlage, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind (raumplanerische Vorteile, Zustimmung der Region usw.)

Ein solches neues System der Verbundleistungen sollte allerdings nicht zu einer grossen Volumenerweiterung finanzieller Natur führen, sondern durch die Umlagerung von teils ungerechtfertigten Zahlungen für nicht objektiv begründbare Zentrumslasten finanziert werden.

Zudem muss es der kantonalen Verwaltung möglich sein, Zentrumslasten teilweise zu kürzen, wenn die Mittel nicht wirkungsvoll eingesetzt werden oder eine Stadt ihren Aufgaben (für welche sie Zentrumslastenabgeltung erhält) nicht nachkommt. Gegenüber kleinen Landgemeinden besteht seit längerem ein Druckmittel des Kantons dahingehend, dass FILAG-Mittel gestrichen werden können, wenn sich eine Gemeinde gegen eine Fusion stellt (Art. 35a FILAG). Es ist Zeit, entsprechende und vergleichbare Einflussmöglichkeiten auch gegenüber Gemeinden mit Zentrumsfunktionen vorzusehen.

 

  1. 4.5 LA Lehrergehälter Volksschule (S. 54)

Grundsätzlich teilt die SVP die Einschätzung des Regierungsrates, dass der Lastenausgleich Lehrergehälter Volksschule ein sehr gut austariertes System ist, das weitgehend auch die gewünschten Wirkungen auf effiziente Strukturen und Klassengrössen hat.

Trotzdem sollte in einem Punkt das System neu ausgerichtet werden. Denn es zeigt sich immer mehr, dass das Prinzip der Integration zu weit getrieben wurde und deshalb zunehmend der Bildungserfolg der normal oder überdurchschnittlich begabten Kinder in Frage gestellt wird. Zwar ist es gemäss Volksschulgesetz grundsätzlich möglich, dass die Gemeinden separative Förderklassen führen. Aufgrund des Finanzierungsmechanismus sind solche Kleinklassen für die Gemeinden jedoch unverhältnismässig teuer. In Hinblick auf die zunehmend kritische Sicht auf die teils zu weit getriebene Integration von behinderten und vor allem auch sozial auffälligen Kindern sollte geprüft werden, wie die Gemeinden bei der Führung von separativen Klassen nicht über Gebühr belastet werden.

 

  1. 4.6 LA Sozialhilfe (S. 55)

Nachdem die Ausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe während Jahren massiv angestiegen sind, hat sich hier die Situation etwas beruhigt. Trotzdem bleibt das System insofern ungenügend, als dass wirtschaftlicher arbeitende Sozialdienste gegenüber ineffizenten Sozialdiensten nicht besser gestellt werden. Dies, nachdem der komplizierte Bonus-Malus sich als rechtlich nicht tragbar erwiesen hat. Die hier vom Regierungsrat angetönte Möglichkeit der Einführung eines Selbstbehaltes für den Lastenausgleich Sozialhilfe ist also deshalb nicht etwa ein Wunschbedarf, sondern muss zwingend möglichst rasch eingeführt werden. Dies auch vor dem Hintergrund diverser dazu bereits überwiesener Vorstösse im Grossen Rat. Wir erwarten, dass dem Grossen Rat umgehend eine entsprechende Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen wird.

 

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Bemühungen und grösstmögliche Berücksichtigung unserer Anliegen. Insbesondere erwarten wir bereits kurzfristig eine Überarbeitung der vorliegenden Evaluation und Vorlage der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung der fünf Zentrumsgemeinden zu Handen des Grossen Rates.

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