Gesetz über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Änderung)
Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (InvFG) – Stellungnahme der SVP Kanton Bern
Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin,
sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 14. August 2013 laden Sie uns ein, zur Änderung des Investitionsfondsgesetzes Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.
Die SVP lehnt diese Gesetzesänderung ab. Das Gesetz ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet und soll am 1. April 2015 aufgehoben und der Fonds aufgelöst werden. Bereits bei der Gesetzesberatung im Jahre 2009 war die Einführung dieses Investitionsfonds umstritten. In der ersten Lesung wurden nebst finanzpolitischen Bedenken auch verfassungsmässige Vorbehalte angebracht. Auf die zweite Lesung vom September 2009 hin wurde dann ein Bericht vorgelegt von Herrn Prof. Lienhard von der Universität Bern. Dieser Bericht kam zwar zum Schluss, dass die Errichtung eines solchen Fonds grundsätzlich zulässig sei und nicht gegen die verfassungsmässigen Schuldenbremsen verstosse. Die SVP hat bereits damals darauf hingewiesen, dass dieser Fonds dem Sinn und Geist der beiden verfassungsmässigen Schuldenbremsen, welche vom Berner Volk jeweils deutlich angenommen worden sind, zuwiderlaufe. Diese Bedenken blieben trotz des vorgenannten Berichtes bestehen. Zudem lag dem Bericht ja die damalige Fassung mit der Begrenzung des Fonds auf fünf Jahre zugrunde.
Der Wille des Berner Volkes im Zusammenhang mit den beiden Schuldenbremsen war klar: Laufende Rechnung und Investitionsrechnung haben ausgeglichen oder positiv abzuschliessen. In guten Jahren müssen der Bilanzfehlbetrag und wenn möglich auch die Schulden abgebaut werden. Dies trifft heute mehr denn je zu, soll doch wegen der Sanierung der beiden bernischen Pensionskassen die Schuld um weitere 3,5 Milliarden erhöht werden. Eine solche Schuldenwirtschaft will das Berner Volk nicht. Es ist nicht absehbar, wie und wann diese Schulden abgebaut werden sollen. Sofern es in Zukunft je wieder gelingt, Überschüsse zu generieren, sind diese Überschüsse zum Abbau des Bilanzfehlbetrages und wenn möglich der Schulden zu verwenden und nicht in den Fonds einzulegen. Finanzpolitisch ist dieser Fonds ein Instrument, welches gerade nicht zielführend ist.
An der Haltung der SVP hat sich im Vergleich zum Jahr 2009 nichts geändert. Die SVP lehnt die Abschaffung der Befristung ab. Die vorhandenen Mittel des Fonds sind bis zum 1. April 2015 zu entnehmen oder anschliessend in die laufende Rechnung zu überführen. Der Kanton Bern muss sich in den kommenden Jahren darauf beschränken, auch bei den Investitionen das Wünschbare vom Machbaren zu trennen und nur Projekte zu realisieren, für die ein Grundanliegen der Bevölkerung besteht. Die im Finanzplan eingestellten Mittel für die Investitionen sind ausreichend.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse
SVP Kanton Bern