Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG)
Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG)
Stellungnahme der SVP Kanton Bern
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zu obgenannter Vorlage Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt:
Grundsätzliches
Die SVP Kanton Bern sieht in der Neuausrichtung der Finanzierung und Steuerung der Höheren Berufsbildung eine Chance, die Förderung für die Zukunft auf sichere Beine zu stellen. Das heisst, die Neuausrichtung darf nicht eine Sparvorlage sein, welche die duale berufliche Ausbildung einmal mehr ins Hintertreffen gegenüber der akademischen Ausbildung geraten lässt und das bewährte Schweizer Konzept gefährdet. Das Augenmerk muss also darauf gerichtet sein, Optimierungen vorzunehmen, welche das System von administrativem Ballast, unnötigem Verwaltungsaufwand und wettbewerbshindernden Fesseln befreien und zu einem kostenoptimierten und qualitativ hochstehenden Angebot führen.
Die SVP Kanton Bern ist der Auffassung, dass die unterbreitete Vorlage nicht zu unterschätzende Risiken birgt durch
- das aktuelle Fehlen einer gesamtschweizerischen Lösung.
- die teilweise massiven Verteuerungen von gewissen Angeboten.
- die Kostensteigerung durch die neue Finanzierung in den Bereichen, die bisher ohne öffentliche Unterstützung funktionierten.
- die Gefährdung der Gleichstellung der beruflichen Kaderausbildung gegenüber der akademischen Weiterbildung, vor allem was die Finanzierung betrifft.
- die Übertragung des Risikos auf bisher ausfinanzierte Bildungsanbieter durch das Wettbewerbselement.
Das Unterfangen ist also mit entsprechender Umsicht anzugehen. Zudem gilt es zu bedenken, dass der Bund zurzeit eine Finanzierung der Vorbereitungskurse prüft. Es sollte mit der Gesetzesberatung abgewartet werden, bis die Resultate zur finanziellen Entlastung der Vorbereitungskurse durch den Bund vorliegen.
Zu einzelnen Punkten der Neuregelung
- Grundsätzlich begrüssen wir die Ratifizierung der Interkantonalen Höheren Fachschulvereinbarung mit dem Ziel, durch mehr Wettbewerb Kostensenkungen bei optimaler Qualität zu erreichen. Die SVP Kanton Bern erwartet aber vom Regierungsrat, dass er zum Zeitpunkt der Gesetzesberatung aufzeigt, wie er die HFSV umsetzen wird, indem er den Entwurf der entsprechenden Artikel in der Berufsbildungsverordnung bereits zu diesem Zeitpunkt darlegt.
- Mit dem Wechsel von der Aufwandfinanzierung zu einer Teilnehmerfinanzierung bei den Vorbereitungskursen soll sichergestellt werden, dass die Staatsgelder wirklich zielorientiert eingesetzt werden. Ein Systemwechsel muss aber den unterschiedlichen Aufwendungen bei den Vorbereitungskursen Rechnung tragen und gesamtschweizerisch koordiniert sein. Die Vorbereitungskurse dürften nicht gefährdet und die Teilnehmenden nicht unzumutbar durch die Vorfinanzierung belastet werden.
- Angesichts der Gleichbehandlung der kantonalen wie privaten Anbieter ist sicherzustellen, dass dem Missbrauch des Systems nicht Tür und Tor geöffnet wird. Für die SVP Kanton Bern ist insbesondere denkbar, dass die Finanzierung nur erfolgt, wenn der Anbieter über einen anerkannten Qualitätsstandard verfügt. Auf die Wirkung bzw. die Verhinderung der Missbräuche ist bei der Evaluation besonderes Augenmerk zu richten.
- Angesichts der massiven Verteuerung einzelner Angebote ist ein abgestuftes System der Finanzierung für die Teilnehmenden zu prüfen, da zwischen den verschiedenen Prüfungskategorien bei den Vorbereitungskursen der finanzielle Aufwand sehr unterschiedlich ist. Da könnte das Zürchermodell als Idee hilfreich sein.
- Bei den Vorbereitungslehrgänge BP und HFP fehlen uns klare Kriterien und Richtlinien des Lektionenanteils bei den einzelnen Berufsfeldern. Bis zur Gesetzesberatung muss aufgezeigt werden, wie den unterschiedlichen Aufwendungen und Reglementierungen der Vorbereitungskurse Rechnung getragen werden soll.
- Die Förderung von Studiengängen mit besonderem öffentlichem Interesse ist grundsätzlich zu begrüssen. Durch Verordnung müssen aber Kriterien zu „besonderen öffentlichen Interessen“ festgelegt werden. Auch hier gilt, dass die entsprechenden Verordnungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Gesetzesberatung vorliegen sollten. Zudem ist die SVP Kanton Bern klar der Auffassung, dass es nicht praktikabel ist, „zur Sicherstellung eines Versorgungsauftrages“ auch Nachdiplomstudiengänge zu fördern. Die Erfahrung zeigt, dass die Politik tendenziell immer zu spät kommt, je spezifischer die Qualifikation und deren Förderung sind. Auf den entsprechenden Passus (Art. 41b Abs. 3) würden wir daher verzichten.
- Eine haushaltneutrale Umsetzung ist angesichts der kantonalen Finanzlage zu begrüssen. Ziel muss ein optimales Angebot und eine nachhaltige Basis für die Zukunft unseres dualen Ausbildungssystems sein. Die SVP Kanton Bern würde aber einem gänzlichen Verzicht auf Förderung der höheren Berufsbildung nicht zustimmen, denn wie bereits eingangs erläutert, ist das duale Bildungssystem ein bewährtes Erfolgsmodell, das es zu pflegen gilt. Besonders kritisch anmerken möchten wir in diesem Zusammenhang, dass die Formulierung von Artikel 41a Absatz 3, „dass der Regierungsrat zum Ausgleich der laufenden Rechnung allenfalls auch ganz auf die Unterstützung von vorbereitenden Kursen verzichten kann!“ in keiner Weise dem vom Bund in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Prof. Dr. Paul Richli entspricht. Der Passus ist nach Ansicht der SVP Kanton Bern zu streichen.
- Schliesslich möchten wir noch festhalten, dass die vielen Kann-Formulierungen nicht gerade Vertrauen zur verbesserten Positionierung der Höheren Berufsbildung in der Bildungslandschaft seitens der Regierung schaffen. Wir hoffen, dass damit primär die Flexibilität des Systems anvisiert wird und nicht die Option, möglichst einfach Gelder streichen zu können, offen gehalten werden soll.
Wir danken bestens für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
SVP Kanton Bern