Vernehmlassung

Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG)

Artikel Bemerkung Vorschlag
Grundsätzliches Wir sehen die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen kritisch. Namentlich sind wir:

–     Gegen abweichende Anstellungskriterien für ordentlich angestellte Mitarbeiter

–     Gegen die Aufweichung der Bestimmungen der Langzeitkonti.

– Generell sind die vorgeschlagenen Abweichungen der Anstellungsbedingungen von den üblichen Gepflogenheiten des Kantons für uns zu wenig fassbar und intransparent.

-Schliesslich sind wir gegen die automatische Übertragung von Kompetenzen an Konkordate.

Positiv sehen wir folgende Änderungen:
– dass neu die NMS von der PH autonom sein soll. Trotzdem fordern wir aber, dass weiterhin auf gleicher Augenhöhe zusammengearbeitet wird. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die NMS auch nach ihrer Autonomie wie bisher Fächer bei der PH «einkaufen» kann. Die PH ist diesbezüglich gesetzlich zu verpflichten, das Gesetz ist entsprechend anzupassen.
– abweichende Anstellungsbedingungen für Mitarbeiter, welche über Drittmittel angestellt sind oder von nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, die neu über das Obligationenrecht angestellt werden sollen.

 
Titel am Anfang des Dokuments    
Artikel 1 Wir begrüssen, dass die NMS von der PH autonom wird.  
Artikel 1a I.O.  
Titel nach Artikel 1a    
Artikel 1b    
Artikel 3 Wir sind gegen die automatische Übertragung der Kompetenzen an Konkordate. Geltendes Recht
Artikel 5 I.O.  
Artikel 6 Eine gute Zusammenarbeit zwischen PH und NMS Bern ist weiterhin anzustreben I.O.
Artikel 11 Abs. 3: i.O.
Absatz 4 hingegen ist ein «Gummi-Paragraph», den es nicht braucht
Absatz 3 ist i.o.
Absatz 4 neu: Streichen
Artikel 19   Absatz 2 Bst. a, b, c und e sind i.O.
Abs. 2 Bst. d (neu) streichen, inhaltlich d alt beibehalten, ist aber in b neu bereits beinhaltet.
f (neu): Keine Ausnahmeregelung zum Personalgesetz.
f (altes Recht mit Langzeitkonto): Beibehalten.
Absatz 3: Streichen.
Artikel 19a   Ersatzlos streichen
Artikel 19b   Ersatzlos streichen.
Artikel 20 Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitern, welche mindestens 80 Prozent an der PH Bern beschäftigt sind, sollen bewilligungspflichtig bleiben.
Die Übertragung von zusätzlichen Kompetenzen an den Schulrat lehnen wir ab.
Geltendes Recht
Artikel 22 Wir finden es richtig, dass die Gehalte von Dozentinnen und Dozenten, welche mehr als drei Monate abwesend sind, gekürzt werden. Geltendes Recht.
Titel nach Artikel 24    
Artikel 24a I.O.  
Artikel 24b I.O.  
Artikel 25 Wir verlangen, dass Absolventen einer Berufsmaturität zur prüfungsfreien Grundausbildung für die Primarstufe zugelassen werden. Diese Forderung wurde bereits mehrfach in Vorstössen und namentlich auch von der Bildungskommission des Grossen Rates erhoben.  
Artikel 26 Keine automatische Übertragung der Kompetenzen an die EDK. Geltendes Recht
Artikel 27    
Artikel 27a Was ist mit Absatz 2 gemeint? Was ist die «persönliche Integrität»? Hier besteht die Gefahr, dass Studierende aus Gesinnungsgründen vom Studium ausgeschlossen werden. Geltendes Recht.
Artikel 30 I.O. Allerdings könnte 67 c gleich hier integriert werden.  
Artikel 31a I.O.  
Titel nach Artikel 33    
Artikel 35 Die Vizerektoren müssen nicht gestärkt werden. Es besteht die Gefahr, dass dadurch nur die Bürokratie und die Kosten zunehmen. Der Zusatznutzen hingegen ist klein. Geltendes Recht
Artikel 37 Siehe Bemerkung zu Artikel 35 Geltendes Recht
Artikel 38 Siehe Bemerkung zu Artikel 35 Geltendes Recht
Artikel 39    
Titel nach Artikel 39 Siehe Bemerkung zu Artikel 35 Geltendes Recht
Artikel 39a Siehe Bemerkung zu Artikel 35 Geltendes Recht
Artikel 40 Siehe Bemerkung zu Artikel 35 Geltendes Recht
Titel nach Artikel 44    
Artikel 45 I.O.  
Artikel 47 I.O.  
Artikel 53 Wir sehen eine Übertragung der Kompetenzen des Regierungsrats an die Erziehungsdirektion kritisch. Geltendes Recht
Artikel 55a I.O.  
Artikel 58a I.O.  
Titel nach Artikel 59    
Artikel 60 I.O, da neu in den Artikeln 74 ff geregelt.  
Artikel 61 I.O, da neu in den Artikeln 74 ff geregelt.  
Artikel 61a I.O, da neu in den Artikeln 74 ff geregelt.  
Artikel 62 I.O, da neu in den Artikeln 74 ff geregelt.  
Titel nach Artikel 62    
Artikel 64 I.O.  
Artikel 65 I.O. Geltendes Recht.
Titel nach Artikel 66    
Titel nach
Titel 8
   
Artikel 67 Wir sind mit der Autonomie für die NMS Bern einverstanden.  
Artikel 67a I.O.  
Artikel 67b I.O.  
Artikel 67c I.O.  
Artikel 67d I.O.  
Titel nach Artikel 67d I.O.  
Artikel 68 I.O.  
Artikel 69 I.O.  
Artikel 70 I.O.  
Artikel 71 I.O.  
Artikel 72 I.O.  
Titel nach Artikel 72    
Artikel 73 I.O.  
Artikel 73a I.O.  
Titel nach Artikel 73a I.O.  
Artikel 73b I.O.  
Titel nach Artikel 73b I.O.  
Artikel 74 I.O.  
Titel nach Artikel 74 I.O.  
Artikel 74a I.O.  
Titel nach Artikel 74a I.O.  
Artikel 74b I.O.  
Artikel 74c I.O.  
Artikel 74d I.O.  
Artikel 74e I.O.  
Titel nach Artikel 83    
Artikel T1-1    
Artikel T1-2    
Artikel T1-3    
Artikel T1-4    
Artikel T1-5    
Artikel T1-6    
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