Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG)
Die SVP Kanton Bern begrüsst die vorgesehene Gesetzeseinführung, welche die Informations- und Cybersicherheit verstärken und im Umgang mit Informationen sensibilisieren soll.
Grundsatz
Die digitale Verwaltungsführung ist Teil unserer Zukunft, kann nicht aufgehalten und soll nicht verhindert werden. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Sicherheit der verwendeten Informationen jederzeit gewährleistet ist. Die SVP Kanton Bern begrüsst es, dass hierfür nicht nur das Augenmerk auf die ICT-Mittel gelegt wird, sondern auch auf die physische und personelle Sicherheit.
Organisatorische Massnahmen
Die Klassifizierung und die detaillierte Beschreibung der Informationen in die Stufen ‘intern’, ‘vertraulich’ und ‘geheim’ wird als richtig und wichtig erachtet. Die entsprechende Zugänglichkeit der Daten soll durch das Gesetz gewährleistet werden.
Personelle Massnahmen
Die Anwenderin oder der Anwender der Daten stellt nach wie vor das grösste Risiko für die Datensicherheit dar. Mit der Möglichkeit der Personensicherheitsprüfung, der restriktiven Berechtigungen und entsprechenden Schulungen kann dies verbessert und das Risiko minimiert werden. Die SVP Kanton Bern begrüsst, dass für den Gegenstand der Überprüfung die Kann-Formulierung gewählt wurde und die Informationsquellen gemäss der Sicherheitsstufe gewählt werden können.
Allgemeine Bemerkungen
Die ausgearbeitete Gesetzeseinführung als Ergänzung und Lückenschliessung der bisherigen Grundlagen wird von der SVP Kanton Bern generell begrüsst. Die Ausformulierung des Gesetzes ist aber relativ offen formuliert und soll im Detail in der Verordnung geregelt werden. Die Begründung, dass auf die schnelllebige Entwicklung im ICT-Bereich mit einer Verordnung rascher reagiert werden kann, ist nachvollziehbar. Allerdings wären eine detailliertere Ausführung und die Bekanntgabe der Verordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt wünschenswert.