Vernehmlassung

Gesetz über Taxis und Limousinendienste (TLG)

  1. Allgemeine Bemerkungen

 

Das neue Gesetz über Taxis und Limousinendienste (TLG) stellt eine längst überfällige Liberalisierung des Marktes für den berufsmässigen Personentransport dar. Während viele politische Entwicklungen auf eine zunehmende Regulierung und staatliche Kontrolle abzielen, geht dieses Gesetz erfreulicherweise in die entgegengesetzte Richtung. Es reduziert bürokratische Hürden, erleichtert den Marktzugang und schafft klare, liberale Rahmenbedingungen, die sowohl traditionellen Taxiunternehmen als auch neuen Anbietern zugutekommen.

Die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Limousinendienste und die Einführung einer blossen Meldepflicht setzen ein deutliches Zeichen gegen übermässige Marktabschottung. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert, was letztlich zu besseren Dienstleistungen für die Kunden führen wird. Die Reform ist nicht nur wirtschaftsliberal, sondern auch modern und effizient.

Gegner dieser Reform könnten argumentieren, dass die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Limousinen zu einem Qualitätsverlust oder zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für traditionelle Taxiunternehmen führt. Doch gerade dieser Wettbewerb ist es, der zu einem besseren und kundenfreundlicheren Angebot führen wird. Regulierung darf nicht dazu dienen, ineffiziente Marktstrukturen zu schützen, sondern muss im Dienste der freien Wahl der Konsumenten stehen.

 

  1. Gesetz über Taxis und Limousinendienste (TLG)

Das Gesetz enthält mehrere zentrale Punkte, die den Liberalisierungsgedanken unterstreichen:

  • Aufhebung der Bewilligungspflicht für Limousinendienste
    Die bisherige Gleichbehandlung von Limousinen und Taxis war eine unverhältnismässige Marktabschottung. Nun genügt für Limousinendienste eine Meldepflicht. Dies ist ein klassisches Beispiel für Deregulierung, ohne dabei grundlegende Sicherheitsstandards zu vernachlässigen.
  • Abschaffung der theoretischen und praktischen Eignungsprüfung für Taxifahrer
    Die bisherige Form der Eignungsprüfung ist in einer Ära, in der Navigationsgeräte Ortskenntnisse weitgehend ersetzen, tatsächlich nicht mehr zeitgemäss. Allerdings ist auch zu bedenken, dass ohne jegliche Ortskenntnisse beispielsweise auch vorhandene Busspuren, welche allenfalls eine Zeitersparnis gegenüber der vom Navi vorgeschlagenen Route bieten würden, nicht bekannt sein dürften. Unabdingbar sind für uns in jedem Fall die vorgesehenen Minimalanforderungen bezüglich Sprachkenntnisse der Amtssprachen. Wir begrüssen das vorgeschlagene Niveau B1 und den dazu zu erbringenden schriftlichen Nachweis ausdrücklich. Dass die Bewilligungsbehörde bei offensichtlich vorliegenden Sprachkenntnissen darauf verzichten kann, ist im Sinne eines pragmatischen Vorgehens ebenso zu begrüssen.
  • Erhaltung der Marktprivilegien für lizenzierte Taxis
    Obwohl der Markt liberalisiert wird, bleiben für klassische Taxis gewisse Vorteile bestehen, etwa die Nutzung von Busspuren und Taxistandplätzen. Dies zeigt, dass die Reform einen pragmatischen Ansatz verfolgt, der Innovation und Wettbewerb zulässt, ohne bestehende Strukturen abrupt zu destabilisieren.
  • Klar definierte Rolle der Gemeinden
    Die Gemeinden behalten das Recht, zusätzliche Regelungen zu erlassen, dürfen jedoch die wirtschaftliche Freiheit nicht übermässig einschränken. Damit wird vermieden, dass einzelne Kommunen überbordende Restriktionen einführen, die den Wettbewerb behindern könnten.

Kritiker könnten einwenden, dass durch die erleichterten Marktzugangsvoraussetzungen das Taxigewerbe unter stärkeren Druck gerät. Doch dies entspricht dem Wesen eines freien Marktes: Nur jene Anbieter, die effizient und kundenorientiert arbeiten, werden langfristig bestehen.

 

  1. Vortrag: Bemerkungen zu den einzelnen Kapiteln

Die begleitenden Erläuterungen des Regierungsrats zum Gesetz unterstreichen die Bedeutung dieser Reform:

  • Entstehung des Gesetzes
    Die Motion 141-2022 mit dem Titel „Für ein zeitgemässes, unbürokratisches Taxiwesen“ wurde mit einer klaren Mehrheit überwiesen. Dies zeigt, dass auch die Politik anerkennt, dass eine Deregulierung notwendig ist, um den Markt zu modernisieren und neue Anbieter zu ermöglichen.
  • Vergleich mit anderen Kantonen
    Der Kanton Bern folgt dem Beispiel anderer Kantone wie Zürich oder Genf, die ähnliche Liberalisierungsschritte unternommen haben. Dies verhindert eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kantonen und ermöglicht einheitliche Rahmenbedingungen für überregionale Anbieter.
  • Auswirkungen auf die Wirtschaft
    Die Reform wird zu einer erhöhten Dynamik im Markt führen. Unternehmer erhalten neue Möglichkeiten, während Kunden von besseren Angeboten profitieren. Statt künstliche Markteintrittsbarrieren zu errichten, setzt Bern auf freien Wettbewerb.
  • Erhalt eines Basisstandards
    Während das Gesetz viele Vorschriften abbaut, bleiben grundlegende Anforderungen wie Sprachkenntnisse, Versicherungsnachweise und die Meldepflicht bestehen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Deregulierung nicht zulasten der Qualität und Sicherheit geht.

 

Fazit

Das neue Taxigesetz ist ein Bekenntnis in Richtung wirtschaftliche Freiheit und Wettbewerb. Es reduziert überflüssige Bürokratie, erleichtert den Marktzugang und stellt sich gegen den gegenwärtigen Trend zunehmender Regulierung. Statt Protektionismus setzt es auf die Innovationskraft eines freien Marktes.

In einer Zeit, in der staatliche Eingriffe oft als alternativlos dargestellt werden, ist dieses Gesetz ein positives Beispiel dafür, dass Liberalisierung nicht nur möglich, sondern auch wünschenswert ist. Wer gegen dieses Gesetz argumentiert, tut dies im Sinne einer überholten Vorstellung, dass Märkte staatlich kontrolliert und reguliert werden müssten. Doch die Realität zeigt: Weniger Regulierung bedeutet mehr Effizienz, mehr Wettbewerb und letztlich eine bessere Dienstleistung für die Bürger.

Dieses Gesetz verdient daher Unterstützung.

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