Vernehmlassung

Gesetz zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG); Änderung

Einleitende Bemerkungen:

Mit der Gesetzesänderung soll unter anderem die Motion 078-2017 «Aufhebung der doppelten Feuerungskontrolle» umgesetzt werden. Die SVP Kanton Bern hatte diese Motion im Grossen Rat grossmehrheitlich unterstützt, da sie die Vereinfachung der Abläufe befürwortete. Die Motion hatte die Streichung von Art. 15 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) verlangt. Die SVP begrüsst, dass gemäss Vortrag, S. 3, die Anlagebesitzerinnen und -besitzer in Kombination mit der vorliegenden Teilrevision des LHG die Möglichkeit erhalten werden, alle drei Aufträge, also die feuerpolizeiliche Reinigung, die umweltrechtliche Kontrolle der Emissionsgrenzwerte sowie die technische Wartung an ein einziges Unternehmen zu vergeben. Damit können die Eigentümer ihre Anlagen letztlich effizienter und günstiger warten, da bürokratischer Aufwand entfällt. Die SVP Kanton Bern erwartet vom Regierungsrat aber auch, dass die beiden fraglichen Absätze der VKF effektiv gestrichen werden.

Nebst der Vereinfachung der Abläufe durch die Umsetzung der Motion 078-2017 kann als positiver Punkt erwähnt werden, dass die Gemeinden entlastet werden, indem die Kontrolle der Feuerungsanlagen grundsätzlich wieder dem Kanton übertragen werden soll (Streichung von Art. 10 Abs. 1 Bst. a). Damit haben auch die Messunternehmen neben den Anlagebesitzern grundsätzlich nur noch den Kanton als Ansprechpartner.

 

Bemerkungen zu einzelnen Artikeln:

Fraglich ist für die SVP Kanton Bern die Notwendigkeit der neuen Artikel 12a und 12b: Ist es wirklich erforderlich, Videoaufnahmen anzufertigen (Art. 12a) und klima- und energierelevante Daten von Anlagen bekanntzugeben (Art. 12b)? Insbesondere die Ausdehnung auch auf klimarelevante Daten sieht die SVP kritisch, da es beim vorliegenden Gesetz, wie es der Name des Gesetzes und auch der Zweckartikel ausdrücken, grundsätzlich um die Reinhaltung der Luft und nicht um Klimapolitik geht. Die SVP Kanton Bern erwartet auf jeden Fall, dass die Offenlegung der Daten so restriktiv erfolgt, wie dies im Vortrag auf S. 6 festgehalten ist. Gewisse Bedenken betreffend den Datenschutz und die grundsätzliche Notwendigkeit hat die SVP Kanton Bern zudem bei Artikel 12c (Abruf von Grundbuchdaten zum Eigentum, zu Dienstbarkeiten und zur Grundstücksbeschreibung).

Einverstanden ist die SVP Kanton Bern mit Art. 20a (Einsprache).

 

Abschliessende Bemerkungen:

Die SVP Kanton Bern beobachtet mit Sorge die Verschärfungen, die allgemein auf die Hauseigentümerinnen und -eigentümer zukommen (Fristen etc.). Zugleich werden täglich Bauprojekte durch kantonale Abteilungen und Stellen verzögert, verhindert oder mit unnötigen Auflagen versehen, die im Endeffekt zu einer höheren Belastung anstelle einer Entlastung für Umwelt und Klima führen. Die SVP fordert, dass künftig vermehrt Lösungen gemeinsam gesucht werden und dass die kantonale Verwaltung Handlungsspielräume sucht und zugunsten der Hauseigentümerinnen und -eigentümer nutzt.

 

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