Kantonales Waldgesetz (KWaG); Änderung
Für die SVP Kanton Bern sind folgende Leitlinien bei der Ausgestaltung des Waldgesetzes wichtig:
- Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Waldfläche (wo möglich nach Grundsatz der Plenterwaldbewirtschaftung) und keine Verschlechterung für die Privatwaldbesitzer betreffend Nutzung und Pflege.
- Anbieten von ausreichend Ausbildungsplätzen.
- Flächendeckende Gewährleistung der hoheitlichen Aufgaben.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht dazu geeignet, diese Leitlinien besser als die heutigen Grundlagen umzusetzen. Daher lehnt die SVP Kanton Bern die Änderung des Wahlgesetzes ab, und zwar aus ordnungspolitischen, finanzpolitischen und betriebswirtschaftlichen Gründen.
Das ordnungspolitische Nein: Zwar mag es sein, dass eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft betrieblich etwas flexibler wäre. Trotzdem erachten wir den Vorschlag einer Aktiengesellschaft, welche sich weiterhin im Besitz des Kantons Bern befindet, als problematisch. Wie die diversen anderen Aktiengesellschaften im alleinigen oder mehrheitlichen Besitz des Kantons zeigen, bestehen dauerhafte und immer wiederkehrende Probleme bei der Aufsicht und Steuerung dieser Unternehmen. Der Staat ist – wie die Erfahrung zeigt – nicht besonders geeignet, privatrechtlich organisierte Unternehmungen zu führen. Es gibt aus unserer Sicht keine Anzeichen dafür, dass dies im Falle einer «Staatsforst-AG» anders sein sollte.
Das finanzpolitische Nein: Die im Vortrag prognostizierten Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den erwarteten Effizienzgewinnen. Die Einmal-Kosten von gesamthaft 3,9 Millionen Franken würden sich bei der vorgesehenen Bewirtschaftungsabgabe von Fr. 125’000.- pro Jahr erst nach 31 Jahren amortisieren.
Das betriebswirtschaftliche Nein: Der Kanton Bern besitzt 12’737 ha Wald verteilt auf etwa 240 über den ganzen Kanton verstreute, einzelne Waldeinheiten. Sowohl bezüglich Grösse wie auch bezüglich starker regionaler Zersplitterung des Staatswaldes haben die kantonalen Wälder andere Dimensionen als die Staatswälder in anderen Kantonen. Die Wertschöpfung in den Regionen könnte gestärkt werden durch die Bewirtschaftung von lokalen bestehenden Forstbetrieben/Forstorganisationen. Den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen könnte besser begegnet werden als mit einer zentral gesteuerten und möglicherweise auf Gewinn fokussierten AG. Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze in den Regionen könnten erhalten oder gefördert werden.
Zusammenfassend gesagt ist die SVP Kanton Bern der Meinung, dass weder akuter Handlungsbedarf besteht noch eine Aktiengesellschaft für die Bewirtschaftung von einzelnen Staatswäldern zwischen dem Mont Soleil im Westen und dem Sustenpass im Osten des Kantons Bern die richtige Betriebsform ist. Sollte die Idee einer Anpassung des heutigen Konzepts angestrebt werden, sind andere Optionen zu prüfen, von der dezentralen Flächenbewirtschaftung durch die lokalen Forstbetriebe/Forstorganisationen bis hin zu einer «Rückgabe» (physisch oder auch nur zur Bewirtschaftung) der Staatswälder an die Gemeinden oder lokalen Forstbetriebe. Dabei könnten zusammenhängend zu bewirtschaftende Waldflächen zu einer Stärkung der lokalen Forstbetriebe/Forstorganisationen führen.