Vernehmlassung

Massnahmenplan zur Luftreinhaltung

Vernehmlassung zum

Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015 / 2030

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum vorgeschlagenen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung Stellung nehmen zu können.

 

Allgemeine Bemerkungen

Angesichts der im Vernehmlassungsentwurf aufgezeigten, markanten Verbesserungen der Luftqualität in der Schweiz und im Kanton Bern, die weitgehend auf die technische Entwicklung zurückzuführen sind, erachtet die SVP Kanton Bern einen (neuen) Massnahmenplan nicht als notwendig und fordert den Regierungsrat auf, darauf zu verzichten.

Falls dennoch am Massnahmenplan festgehalten wird, verlangt die SVP Kanton Bern die Überarbeitung mehrerer Massnahmen (s.u.). Wichtig ist zudem, unbedingt das Augenmass zu wahren. Es kann nicht das Ziel des Kantons Bern sein, die vom Bund definierten Emissionsziele deutlich unterschreiten zu wollen, da dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Kantonen führen könnte.

 

Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen

 

V1 (Verkehrsintensive Vorhaben)

Da die Verkehrsintensiven Vorhaben ohnehin im kantonalen Richtplan respektive in den RGSK festgelegt werden und die entsprechenden Vorgaben im Richtplan enthalten sind, ist diese Massnahme überflüssig und kann gestrichen werden.

 

V2 (Stark belastete Verkehrsachsen)

Die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten (Reduktion der zulässigen Geschossflächen oder der Nutzungsart) unterstützt die SVP Kanton Bern nicht, da dies die Gefahr einer Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen und einzelnen Gewerbebetrieben birgt.

 

V3 (Verkehrsverlauf emissionsarm gestalten)

Nicht einverstanden sind wir mit der Stossrichtung, dass mit neuen Achsen und Erschliessungsstrassen keine neuen Kapazitäten geschaffen werden dürfen. Die täglichen Staus zu Stosszeiten zeigen, dass die Kapazitäten im Strassenverkehr bereits jetzt an ihren Grenzen angelangt sind, und zudem ist anzunehmen, dass die Bevölkerung im Kanton Bern und damit auch das Verkehrsaufkommen weiter wachsen.

Der Absicht, den Verkehr wenn immer möglich von Wohnquartieren fernzuhalten, steht die SVP ebenfalls kritisch gegenüber. Dies kann zwar angestrebt werden, es darf aber nicht mit einer Verkehrsverdrängung und -verhinderung einhergehen und zudem gilt es, unsinnige Umwege zu verhindern, die ebenfalls Emissionen verursachen.

 

 

V5 (Mobilitätsmanagement)

Diese neue Massnahme, konkret die Koordinationsstelle, die die verschiedenen Aktivitäten koordiniert und vernetzt und sich somit lediglich mit bereits existierenden Massnahmen des Mobilitätsmanagements befasst, ist nicht notwendig und kann gestrichen werden.

 

V6 (Mobility Pricing)

Die SVP Kanton Bern lehnt Mobility Pricing ab, da sie sich gegen zusätzliche Belastungen der Verkehrsteilnehmer durch neue Abgaben wehrt. Sie ist somit auch gegen jegliche damit zusammenhängenden Massnahmen und fordert deshalb die ersatzlose Streichung der Massnahme V6.

 

M1 (Baustellenähnliche Anlagen und Firmenareale)

Diese Massnahme ist zu streichen. Der Kanton Bern würde mit der beabsichtigten Partikelfilterpflicht für Maschinen und Geräte auf baustellenähnlichen Anlagen und Firmenarealen weiter gehen, als dies das Bundesrecht erfordert. Dies würde viele (Klein-)Gewerbebetriebe erheblich beeinträchtigen und einen Standortnachteil bedeuten.

Wichtig ist bei einem allfälligen Festhalten an dieser Massnahme, dass Landwirtschaftsbetriebe nicht als baustellenähnliche Anlagen und Firmenareale gelten dürfen und von einer allfälligen Partikelfilterpflicht auszunehmen sind. Zwar stammen die meisten in der Schweiz verkauften Traktoren und landwirtschaftlichen Fahrzeuge aus der EU und entsprechen den Abgasstandards der EU, ein Partikelfilterobligatorium würde aber aufwändige Nachrüstungen bedingen.

 

F1 (Kleine Holzfeuerungen)

Insbesondere der beabsichtigte Antrag des Regierungsrates an den Bund, die LRV mit der Einführung einer Messpflicht für mit Holz befeuerte Zentralheizungen zu ergänzen, ist unnötig. Die visuelle Aschen- und Brennstoffkontrolle, mit der die Verwendung ungeeigneter Brennstoffe deutlich reduziert werden konnte, reicht aus. Die Massnahmen im Bereich kleine Holzfeuerungen sind deshalb ersatzlos zu streichen.

 

F3 (Feuerungen von Grossemittenten) und IG1 (Industrielle Grossemittenten)

Diese Massnahmen dürfen nicht zu einem Standortnachteil im Vergleich zu den anderen Kantonen führen und die Umsetzung der Wirtschaftsstrategie 2025 nicht gefährden. Nicht nur auf die Geeignetheit und Verhältnismässigkeit, sondern auch auf die wirtschaftliche Tragbarkeit allfälliger Massnahmen, die das beco anordnet, ist zu achten.

 

L1 (Minderung von Ammoniak-Emissionen)

Die SVP erachtet es als sinnvoll, dass die diffusen Ammoniak-Emissionen mit gezielten Massnahmen eingeschränkt werden. Auch die Zusammensetzung des entsprechenden Fachgremiums „Ammoniak“ aus Vertretern der LOBAG, des LANAT und des beco ist grundsätzlich richtig, es muss aber vermieden, dass durch die Stimmenmehrheit der LANAT- und beco-Vertreter die Vertreter der LOBAG systematisch überstimmt werden können. Zudem ist sicherzustellen, dass die erarbeiteten Massnahmen nicht nur verhältnismässig und möglichst wirksam, sondern auch praxistauglich und wirtschaftlich tragbar sind.

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und verbleiben

 

mit freundlichen Grüssen

SVP Kanton Bern

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