Vernehmlassung

Parlamentarische Initiative: «In dubio pro populo: Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen»

Für die SVP Kanton Bern sind die Volksrechte von grösster Wichtigkeit. Daher hat sie die obgenannte parlamentarischen Initiative auch mitgetragen. Seit der Verfassungsänderung von 1995 können die Stimmberechtigten ihre Meinung zu einer Vorlage differenzierter ausdrücken und Alternativen zu Vorlagen in Form eines so genannten Volksvorschlages einbringen. Der Grosse Rat wiederum kann dem zuvorkommen, indem er dem Volk bereits einen Eventualantrag unterbreitet. Sobald der Grosse Rat dieses Instrument ergreift, ist dem Stimmvolk der Weg des Volksvorschlages verwehrt. Dieses Vorgehen des Grossen Rates wird als «Buebetrickli» kritisiert. Tatsächlich hat noch nie ein Eventualantrag in einer Volksabstimmung über die Hauptvorlage obsiegt, aber mehrere Volksvorschläge verhindert, wie das Gutachten der Hochschule Luzern zeigt. Die Pa.Iv. «in dubio pro populo» will dem einen Riegel schieben, indem der Eventualantrag hinfällig sein soll, wenn ein oder sogar mehrere Volksvorschläge vorliegen. Die SAK hat sich die Bearbeitung der Pa.Iv. nicht einfach gemacht und eine ganze Reihe von Punkten in die Diskussion einbezogen. Die SVP Kanton Bern kann die Überlegungen nachvollziehen und beantwortet auf Grund der Ausführungen die Fragen der SAK wie folgt:

 

  1. Unterstützen Sie eine Änderung des geltenden Rechts zu obenerwähnter Thematik oder bevorzugen sie die jetzige Regelung?

Die SVP Kanton Bern kann die Überlegungen der SAK und das Anliegen der parlamentarischen Initiative nachvollziehen.

 

  1. Wenn Sie zwischen den drei Änderungsmöglichkeiten auswählen müssten, für welche Variante würden Sie sich entscheiden?

Aus Sicht der SVP ist Variante a und damit der Wortlaut der parlamentarischen Initiative eine geeignete Möglichkeit, um den Volksrechten mehr Geltung zu verschaffen und «Buebetrickli» zu verhindern. Damit wird auch der Druck erhöht, den Eventualantrag sachgerecht anzuwenden.

Variante b mit der Einführung eines qualifizierten Mehrs im Grossen Rat für den Eventualantrag würde das Verfahren im Grossen Rat verkomplizieren

Die Radikalvariante Variante c mit der Abschaffung von Eventualantrag und Volksvorschlag schüttet das Kind etwas mit dem Bade aus.

 

  1. Oder würden Sie eine andere Änderungsmöglichkeit bevorzugen und wenn ja, welche?

Die SVP Kanton Bern könnte sich auch eine Änderung der Begrifflichkeiten vorstellen, indem künftig auch beim Volksvorschlag von Eventualantrag die Rede ist. Die heutige Begrifflichkeit suggeriert, der Grosse Rat vertrete das Volk nicht, was hoffentlich nicht den Tatsachen entspricht.

Im Weiteren stellt sich die Frage, ob für die relative kleine Änderung in der Verfassung, der teure Prozess einer Volksbefragung in Angriff genommen werden soll, oder ob mit der Volksabstimmung zugewartet werden kann, bis weitere Verfassungsänderungen bzw. kantonale Abstimmungen anstehen.

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