Vernehmlassung

Richtplananpassungen ’20 und Controllingbericht ‘20

Die SVP Kanton Bern dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des oben erwähnten Vernehmlassungsverfahrens bestens. Gerne äussern wir uns fristgerecht zu den Richtplananpassungen sowie zum Controllingbericht.

Richtplananpassungen

Vordringlich ist aufgrund des Ende November 2020 gefällten Bundesgerichtsentscheids, im Richtplan umgehend die Grundlagen zu schaffen für die Erhöhung der Grimsel-Staumauer und für das Stauseeprojekt an der Trift. Wir fordern den Regierungsrat dabei dazu auf, die Interessen der Energiegewinnung entsprechend zu gewichten. Nachdem das Bundesgericht unmissverständlich festgehalten hat, dass die Erhöhung der Grimsel-Staumauer von nationalem Interesse ist, weil es durch die zusätzliche Speicherenergie einen wichtigen Teil zur Energiewende beitragen kann, ist dieses Interesse höher zu gewichten als die Interessen des Naturschutzes.

Zu den vorgeschlagenen Richtplananpassungen äussern wir uns wie folgt:

Gegenstand Bemerkungen
Massnahme B_01 Keine Bemerkungen
Massnahmenblatt B_01 (Rückseite) Das Funktionieren des strassengebundenen ÖV, aber auch der Fahrten von Gewerbe und Industrie betr. Pünktlichkeit und Qualität sind zu gewährleisten. Dabei sind Lösungen in allen drei Dimensionen von Beginn weg zu planen.
Massnahme B_04 Antrag:

Muss ein grösseres Infrastrukturprojekt auf Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), evtl. sogar auf Fruchtfolgefläche (FFF), geplant werden, ist aus unserer Sicht nach dem Grundsatz der «Opfersymmetrie» (Wald, LN, bestehende private oder Industrieareale zu gleichen Teilen) vorzugehen. Es kann nicht sein, dass die LN als einzigverfügbare freie Fläche für alle anderen Wünsche der Gesellschaft, neben dem Hauptauftrag der Nahrungsmittelproduktion für Biodiversität, Artenvielfalt, Ausgleichsfläche, Naherholungsgebiet, etc. alleine gerade stehen muss für die Ausbauwünsche der Regionen, der Gemeinden und des Kantons.

Massnahmenblatt B_04 (Rückseite); Ausbau Buslinie 10 Köniz Neue Technologien sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen, ebenso die Erfahrungen mit dem Trennen der Buslinie 10 während der Bauphase am Bahnhof Bern/Zytglogge, als diese «Durchmesserlinie» nur bis zum Bahnhof geführt wurde
Massnahme B_08 Wir unterstützen insbesondere, dass der Kanton sich beim Bund für eine Anschlussmitfinanzierung nach Auslaufen der 3. Programmvereinbarung ab 2022 einsetzt
Massnahme C_02 und Mass­nahmenblatt C_02 (Rückseite) Keine Bemerkungen
Massnahme C_04 Keine Bemerkungen
Massnahmenblatt C_04 (Rückseite) Antrag:

Auf die Ergänzung des ESP/SAZ-Standorts Nr. 46; Langenthal-Thunstetten Oberhard-Wolfhusenfeld ist zu verzichten. Dieser benötigt 14 ha zusätzliche FFF. Stattdessen sind Industriebrachen im unteren Emmental und Oberaargau besser zu nutzen.

Massnahme C_14 und C_15 Die politische Diskussion und die Planungserklärungen zum Controlling-Bericht ADT sind zu berücksichtigen, ebenso die regionalen Bedürfnisse an Ablagerungsstellen und Deponien. Es darf in dieser Beziehung in Zukunft zu keinen Engpässen mehr kommen. Die Umwelt wird ansonsten durch zusätzliche oder verlängerte Transportwege unnötig belastet. Der unterirdische Abbau von Gestein zur Gewinnung von Hartschotter wird begrüsst. Transporte via Bahn müssten konsequent gefordert werden.
Massnahme C_21 Keine Bemerkungen
Massnahmenblatt C_21 (Rückseite); Punkt 5 Die SVP begrüsst diese Lockerung, damit künftig die Windenergie weniger Auflagen erfüllen muss und so das Potenzial von lokaler «sauberer» Energie besser genutzt werden kann. Deshalb sollten nicht nur Vorhaben von nationalem sondern auch von regionalem Interesse von diesen Ausnahmen profitieren.
Massnahme C_27 Keine Bemerkungen
Massnahmenblatt C_27 (Rückseite) Keine Einwände. Aus Sicht der SVP können grössere Zusammenschlüsse von bestehenden ARAs auch wesentliche Nachteile mit sich ziehen. Die Wasser-Rückführung in die Natur erfolgt normalerweise regional.
Massnahme D_03 und Massnahmenblatt D_03 (Rückseite) Keine Bemerkungen
Massnahme D_08 Der Bund ist in die Pflicht zu nehmen, damit dieser bei der Realisierung weiterer Transitplätze mehr Verantwortung übernimmt. Zum Punkt der Kompensation der FFF ist die SVP anderer Meinung, die beanspruchte Fläche für den Platz ist auf der Gemeindefläche oder angrenzenden Flächen zu kompensieren. Falls die Abstimmung vom 9. Februar 2020 wiederholt wird, sind die Planungsarbeiten umgehend zu stoppen und durch die Regierung ein provisorischer Platz mit den im politischen Prozess genannten Vorgaben zu suchen, die nicht auf LN oder FFF liegen, sondern auf Industrie- oder Gewerbebrachen
Strategien Kapitel E Diesbezüglich verweisen wir auf die Stellungnahme des BEBV.
Massnahme R_11 (neu) Antrag:

Dritte ergänzen mit: Gewerbe- und Industriebauten, Verarbeitungs- und Produktionsbetriebe. Diese sind unbedingt von Beginn weg mit einzubeziehen.

Gestrichene Massnahmen Keine Bemerkungen

 

Controllingbericht ‘20

Gegenstand Bemerkungen
S. 6, Nr. A_06 (Fruchtfolgeflächen schonen) Das Konzept für die Nutzung von Bodenaushub liegt noch nicht vor, es ist mit höchster Priorität mit den Betroffenen eine Lösung zu finden unter Federführung des LANAT.
S. 6, Nr. A_07 (Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) fördern

 

In der Bevölkerung mangelt es an Aufklärung, diese können die Gemeinden alleine zu wenig genau und präzis geben. Der Kanton sollte diesbezüglich vermehrt den Lead in der Kommunikation übernehmen, analog zum Kanton Zürich.
S. 7, Nr. B_06 (Das Nationalstrassennetz fertigstellen) Der Regierungsrat soll sich vermehrt und mit Verve für Lösungen einsetzen, die weniger Kulturland auf Berner Boden brauchen. Tunnellösungen oder Hochbauten sind in anderen Ländern im Trend.
S. 7; Nr. B_09 (Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte) Der Regierungsrat soll sich beim Bund für einen Planungshorizont von 8 Jahren für neue RGSK-Programme einsetzen. Gemeinden sind weder personell noch finanziell diesen Herausforderungen und dem Rhythmus gewachsen. Planungsneurosen auf Stufe Bund sind zu vermeiden, so können der administrative Aufwand gesenkt und Prioritäten besser gesetzt werden.
S. 8, Nr. B_12 (Velorouten mit kantonaler Netz-funktion (Sachplan Veloverkehr) Das Velo- und Bikeroutennetz darf nicht auf Kosten des Kulturlands oder der Grundeigentümer ausgebaut werden. Die Nachhaltigkeit muss im Vordergrund stehen.
S. 8, Nr. B_15 (Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte) Der Regierungsrat soll sich beim ASTRA für eine bessere Zusammenarbeit und Koordination einsetzen. Die Verbote von Routen für Schwer- und Sondertransporte dürfen nicht auf Kantons- und Gemeindestrassen umgeleitet werden, nur weil das ASTRA zu wenig weitsichtig plant und die Zusammenarbeit mit den Kantonen verweigert.
S. 9, Nr. C_08 (Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen) Die Umsetzung der Energie-Richtpläne in den Gemeinden stockt und ist nicht zufriedenstellend. Einige Ämter blockieren sich gegenseitig oder nutzen den Handlungsspielraum nicht aus und verhindern so pragmatische Lösungen in den Gemeinden. Die Energiestrategie kann so nicht umgesetzt werden.
S. 12, Nr. E_01 (Umweltziele Landwirtschaft durch standortangepasste Landwirtschaft konsequent umsetzen) Antrag:

Ergänzen am Ende wie folgt: «Das Projekt RLS Oberaargau wird abgeschlossen und analysiert, die Lehren und Erkenntnisse daraus gezogen. Zusätzlicher administrativer Aufwand ist zu vermeiden.»

 

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