Vernehmlassung

Richtplananpassungen ’22 und Controllingbericht ‘22

Generelle Stellungnahme zum Richtplan

Viele Änderungen können ohne grosse Kommentare angenommen werden. Trotzdem gibt es aber auch viele Änderungen, welche für die Bevölkerung und die Wirtschaft starke Auswirkungen haben, weshalb noch zahlreiche Korrekturen nötig sind. Mit besonderem Nachdruck wird verlangt, dass die Gemeindeautonomie bei raumplanerischen Anliegen nicht eingedämmt wird. Die Raumplanung bedarf lokalen Wissens und Kenntnissen, welche auf kantonaler Stufe zu wenig vorhanden sind und deshalb in den Regionen konsultiert werden müssen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, den kantonalen Richtplan mit Details aufzublasen, welche die Gemeinden und Regionen zu stark einschränken und zu fest regulieren.

Die Änderungen und Formulierungen zeigen eindrücklich auf, wie politischer Wille auf der Umsetzungsebene ausgearbeitet wird und wie gross der Einfluss der Verwaltung dabei ist. Es scheint der SVP Kanton Bern daher essenziell, dass die Anliegen aus der Mitwirkung angemessen berücksichtigt und aufgenommen werden.

 

Generelle Stellungnahme zur Gesamtüberarbeitung der Richtplaninhalte Verkehr (Strategiekapitel und Massnahmen B)

Das Strategiekapitel B aus dem Richtplan wurde umfassend überarbeitet und angepasst. Es wurde dabei mit besonderem Nachdruck darauf geachtet – hinsichtlich des neu aufgenommenen Klimaschutzartikels in der Kantonsverfassung – Änderungen vorzunehmen. Da das ganze Kapitel überarbeitet wurde, sind Änderungen nicht nachvollziehbar zu erkennen. Weiterhin einen wichtigen Stellenwert hat die 4V-Strategie (Vermeiden, Verlagern, Verträglich gestalten, Vernetzen)

Grundsätzlich wird begrüsst, dass durch die Anpassungen besser zwischen den Regionen unterschieden wird. Gleichzeitig wird jedoch durch verschiedenste Aussagen intensiv die Besiedelung von guterschlossenen und zentralen Lagen gefördert. Dies steht im direkten Zielkonflikt mit dem Vorhaben, auch die dezentralen Regionen zu besiedeln. Auch der ländliche Raum ist angewiesen darauf, dass seinen Ansprüchen auf Mobilität Rechnung getragen wird. Damit auch diese Gebiete bezüglich Mobilität interessant bleiben können, braucht es eine entsprechende Würdigung des motorisierten Individualverkehrs. Dieser wiederum wird in der angepassten Strategie nahezu verbannt.

Zudem wird mit den Änderungen des Richtplans ausgiebig auf den Klimawandel Bezug genommen. Begrüsst wird dabei die Förderung von Innovation und Technologie. Gleichzeitig scheint die neue Strategie betreffend Klima jedoch etwas kurzsichtig, strebt sie doch einerseits nach Elektrifizierung, lässt aber die Vorteile für die Lärmthematik ausser Acht. Was dabei auch vergessen geht, ist die Energieversorgung. Die Elektrifizierung, welche insbesondere für den motorisierten Individualverkehr gefordert wird (Förderung Ladestationen, Förderung Innovationen usw.), kann nur so lange stattfinden, wie auch genügend elektrische Energie vorhanden ist. Da dies aktuell nicht der Fall ist und keine ersichtlichen, sicheren Lösungen angestrebt werden, ist diese Strategie nicht tragbar.

Als positiv gewertet wird die mehrfache Erwähnung des Kulturlandschutzes. Letztlich ist das knappe Kulturland möglichst zur landwirtschaftlichen Produktion im Interesse der Ernährungssicherheit zu nutzen, während weniger nutzbringende Flächen für die gewerbliche Nutzung und den Siedlungsraum vorzusehen sind. Auf übergeordneter Ebene wäre gleichzeitig darauf hinzuwirken, dass die Bevölkerungszunahme dringend gebremst werden müsste.

 

Generelle Stellungnahme zu den Anpassungen «Klima und Umsetzung KLEK»

Auch in diesem Teil des Richtplans beziehen sich die Anpassungen umfassend auf die Aufnahme des Klimaschutzartikels in der Kantonsverfassung. Verschiedenste Änderungen sowohl bei den Massnahmenblättern als auch im Strategieteil blasen damit jedoch den Richtplan auf und tragen eine unpassende Flughöhe. Die Gemeindeautonomie sowie auch die lokale Wirtschaft werden vermehrt eingeschränkt, was nicht akzeptiert werden kann. Nebst der allgemeinen kritischen Haltung zu dieser Art von Änderungen werden folgende Punkte hervorgehoben:

  • Die «Klimaanpassung» von Siedlungsgebieten entspricht einem grossen Zielkonflikt mit dem Ziel, verdichteter zu bauen. Auch wenn es einige gute Beispiele geben mag (grünes Hochhaus Wabern), ist stark davon auszugehen, dass diese Änderungen zu einem grösseren Bodenverbrauch führen werden. Zudem handelt es sich hier um einen sehr klaren Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Antrag: Die entsprechenden Passagen im Strategiekapitel A1 sind anzupassen. Das neue Ziel A14e und der neue Aufzählungspunkt im Ziel A12 sind zu streichen.

  • Die Wasserversorgung kann durch Trockenperioden künftig erschwert werden. Dass diesbezüglich Massnahmen, Optimierungspotenzial und Strategien entwickelt werden, ist nachvollziehbar. Nicht akzeptiert wird jedoch, wenn dabei die landwirtschaftliche Produktion und insbesondere das Bewässern von Flächen eingeschränkt wird. Die Lebensmittelproduktion ist prioritär zu werten. Ebenfalls wird gefordert, dass die Umsetzung stets in enger Absprache mit der Branche erfolgt.
  • Im Kapitel C fehlen genauere Ausführungen zum Thema ADT. Obwohl der Einfluss von Materialabbau auf Raum und Umwelt erheblich ist, sind die Inhalte dazu unvollständig und nicht abschliessend vorhanden. Die Stellungnahme des KSE muss diesbezüglich umfassend zu Kenntnis genommen werden und Änderungen sowohl im Strategieteil als auch in den dazugehörigen Massnaheblätter sind vorzunehmen.

Antrag: Das Kapitel C5 muss mit den folgenden Punkten im Bereich ADT ergänzt werden:

  • Planerische Eigenversorgung und -entsorgung des Kantons 
  • Grundsatz der regionalen Ver- und Entsorgung
  • Nationales Interesse an der ausreichenden regionalen Ver- und Entsorgung
  • Ziel der Sicherung ausreichender Abbau- und Deponiereserven für die nächsten 30-45 Jahre
  • Haushälterischer Umgang mit den natürlichen Kiesressourcen
  • Optimierung der Materialtransporte
  • Hohe Bedeutung der Materialgewinnung und -entsorgung für die Wirtschaft.
  • Wie schon erwähnt, wurde dieser Teil des Richtplans künstlich aufgeblasen. Dazu gehört ebenfalls die Integration des KLEK 2020. Der KLEK bietet interessante naturwissenschaftliche Daten und Angaben zu verschiedenen Landschaften, bietet jedoch keinen Mehrwert für Planungs- oder Baubewilligungsvorhaben sowie Interessensabwägungen. Es ist stark zu erwarten, dass diese neue Aufnahme des KLEK zu langen Verzögerungen und erhöhten Kosten von Bauvorhaben und Planungen führen kann. Es ist deshalb klar davon abzusehen.

Antrag: Streichung der Ziele E16, E17 und E18 sowie Anpassung der dazugehörigen Strategiekapitel E1 und E2.

 

Zu weiteren Massnahmenblättern

In der folgenden Tabelle wird zu den einzelnen Änderungen der Massnahmenblätter Stellung genommen. Die Änderungen, zu welchen die SVP Kanton Bern keine Bemerkungen hat, werden nicht aufgeführt.

Gegenstand Bemerkungen und Anträge
Inhalte Verkehr
B_01 Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr bestimmen Obwohl in diesem Kapitel nur die Nummerierung geändert wurde, ist aus Sicht der SVP hier eine weitere Anpassung vorzunehmen. Es drängt sich die Befreiung von den Vorgaben der Erschliessungsgüterklasse (EGK) für eine bestimmte Mindestfreifläche in wenig besiedelten Gebieten auf. Im Agglomerationsraum ist es üblich, dass die Gebiete mit umfassenden ÖV-Erschliessungen ausgestattet sind. In ländlicheren und vor allem in abgelegenen Gebieten ist jedoch der ÖV für die Mobilitätsgrundversorgung nicht immer effizient. Trotzdem wird bei Neueinzonungen auf die Kriterien der EGK beharrt. Diese verhindern und verteuern viele Entwicklungschancen im ländlichen Raum.

Antrag:

Der Richtplan und die Bauverordnung sind so anzupassen, dass die EGK bei Ein- und Umzonungen für eine gewisse Freifläche aufzuheben ist.

B_02 Verkehrsintensive Vorhaben: Verkehr, Siedlung und Umwelt abstimmen Die Sicherung der Qualität von Fuss- und Veloverbindungen wird bereits in verschiedenen anderen Massnahmenblättern ausführlich gewährleistet und verursacht in diesem Zusammenhang lediglich Verzögerungen und zusätzliche Aufwände, da damit eine unnötige Zusatzschlaufe geschaffen wird.

 

Hingegen ist insbesondere bei der Umwelt- und Lärmthematik zu berücksichtigen, dass sich mit der fortschreitenden Ablösung der Verbrenner-Motoren durch E-Mobilität die Belastung durch Verkehrsimmissionen verringert. Es kann somit bei Szenarien mit steigendem Verkehrsaufkommen nicht automatisch geschlossen werden, dass die Lärmbelastung und die Luftbelastung steigen.

 

Anträge:

Die neue Formulierung: «Die Erhebung der Auswirkungen auf die Strassenkapazitäten umfassen zudem die Auswirkungen auf die Qualität der Fuss- und Veloverbindungen. Falls negative Auswirkungen zu erwarten sind, sind mögliche Massnahmen zu definieren.» ist zu streichen.

 

Bei den Szenarien sind die Entwicklungen bezüglich Fahrzeugtechnologie (saubere Fahrzeuge) zu berücksichtigen, um unnötige Massnahmen zu vermeiden.

B_03 Gunstlagen und Vorranggebiete für Logistiknutzungen bezeichnen Diese neue Massnahme wird im Grundsatz begrüsst und als sinnvoll betrachtet. Es ist aber darauf zu achten, dass diese neue Einstufung künftig nicht zur Schaffung zusätzlicher aufwändiger Vorgaben und Richtlinien führt.
B_04 Im internationalen und nationalen Schienenverkehr Prioritäten aus bernischer Sicht festlegen Der neue Passus «mit Verdichtungen auf nachfragestarken Korridoren zum ¼-Stunden Takt» ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, führt aber möglicherweise zu einer weiteren Vergrösserung des Stadt-Land-Grabens bezüglich Anbindung. Es kann nicht Ziel sein, in dicht besiedelten Räumen immer häufiger zu fahren, während der ländliche Raum immer weniger angeschlossen wird. Die Pandemie hat die Grenzen der Verdichtung klar aufgezeigt, entsprechend ist die Raumplanung grundsätzlich zu hinterfragen bezüglich weiterer Konzentration auf die städtischen Agglomerationen.

 

Antrag:

Die Fahrtenkontingente sind insbesondere rund um Spitaleinrichtungen (Insel und Spitalneubau Biel-Brügg) zu hinterfragen, denn sie basieren auf den alten Konzepten mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Angesichts der Ablösung der Verbrennungsmotoren durch E-Fahrzeuge und der strategischen Entwicklung im Gesundheitswesen mit mehr ambulanten Behandlungen dürfte auch die Anzahl der Zu- und Wegfahrten steigen und damit die Kontingente nicht mehr ausreichen.

B_05 Im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr Prioritäten setzen Die SVP steht der BLS-Werkstätte Chliforst Nord skeptisch gegenüber. Dies sei hier einmal mehr angemerkt im Wissen, dass dieses Vorhaben im Rahmen einer separaten Richtplan-anpassung im Zusammenhang mit dem Eintrag im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene im Sommer 2022 aktualisiert und in eine öffentliche Mitwirkung gegeben wird.

Im Weiteren stellt sich die Frage, ob weitere Umstellungen auf Trambetrieb zeitgemäss sind, zumal das Tram mehr Lärm verursacht als Busse.

B_08 Verkehrsmanagement Das Verkehrsmanagement darf nicht zu einer Verdrängung des motorisierten Individualverkehrs und des Gewerbes führen, zumal die Transportketten explizit erwähnt sind. Die Dosierung ist entsprechend zu gestalten und soll nicht einseitig auf die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs fokussieren. Sonst führt dies letztlich zu einer Segregation der Bevölkerung und einer Vergrösserung des Stadt-Land-Grabens und zu einer Vertreibung des Gewerbes aus Stadt und Agglomeration. Wenn Handwerker aus der oder in die Stadt nicht mehr zeitnahe zum Kunden kommen, dann werden sie mit ihrer Firma in die Peripherie ziehen und Aufträge in der Stadt einfach nicht mehr annehmen.

 

Antrag:

Das Verkehrsmanagement ist zurückhaltend einzusetzen und soll dem gesamten Verkehrsfluss dienen und nicht einzelne Verkehrsteilnehmende priorisieren. Das Massnahmenblatt B_08 ist entsprechend anzupassen.

B_10 Verladeanlagen und Güterbahnhöfe raumplanerisch sichern Diese neue Massnahme wird im Grundsatz begrüsst und als sinnvoll erachtet. Gleichzeitig wird aber auch bemerkt, dass die neue Einstufung nicht dazu führen darf, dass Projekte verkompliziert oder verteuert werden. Die Standards sind so flexibel wie möglich zu handhaben.
Inhalte Klima und Umsetzung KLEK
D_11 Klimagerechte Siedlungsstruktur fördern Diese neue Massnahme steht im direkten Konflikt mit verschiedenen anderen raumplanerischen Zielsetzungen des Kantons Bern. Die raumplanerische Entwicklung in Ortszentren wird damit klar eingeschränkt. Zudem handelt es sich dabei um eine Aufgabe der Gemeinden, welche nicht durch den Kanton koordiniert werden muss. Die Gemeindeautonomie würde massiv eingeschränkt.

Es ist absehbar, dass durch diese neue Massnahme sinnvolle und nötige Bauabsichten behindert, verzögert und zu stark reguliert werden.

 

Antrag:

Auf die Einführung dieser neuen Massnahme ist zu verzichten.

E_08 Landschaften erhalten und aufwerten Diese neue Festsetzung des KLEK 2020 im Richtplan basiert auf den neuen Zielsetzungen E16, E17 und E18. Dem Schutz der Landschaft kommt bereits heute ein sehr grosser Stellenwert zu. Mittels den bereits existierenden Richtplänen und dem Festlegen der geschützten Gebäude und dem geschützten Inventar ist der Landschaftsschutz auch gesetzlich detailliert verankert. Der KLEK ermöglicht interessante naturwissenschaftliche Daten, ergibt jedoch für Planungs- und Baubewilligungsverfahren sowie für die Interessenabwägung keinen Mehrwert. Es ist deshalb nicht nötig, den KLEK zusätzlich noch präziser in den kantonalen Richtplan zu integrieren. Zudem handelt es sich dabei ebenfalls um einen starken Eingriff in die Gemeindeautonomie – die Flughöhe ist zu hoch. Die Gemeinden müssen bei einer Interessenabwägung zwingend berücksichtigt werden.

 

Antrag:

Die neuen zusätzlichen Erwähnungen des KLEK «Grund-sätze für die Umsetzung des KLEK 2020» sind zu streichen.

 

 

Eventualantrag:

Der 3. Grundsatz des Massnahmenblattes E_08 ist folgendermassen zu ergänzen: Im Sinne der Gemeindeautonomie ist die Standortgemeinde erstinstanzlich für die Interessenabwägung zuständig. Deren Stellungnahme ist wesentlich zu berücksichtigen.

Allgemeine Anpassungen
A_01 Baulandbedarf Wohnen bestimmen Mit der Streichung des Passus: «Verfügt die Gemeinde über deutlich zu grosse Baulandreserven, dann zeigt sie auf, wie diese verkleinert werden können.» wird auf die Motion «Sinnvolle raumplanerische Lösungen ermöglichen – Doppelte Kompensationspflicht bei Einzonungen abschaffen» (189-2021) reagiert. Die Streichung ist zu begrüssen, wobei zu betonen ist, dass mit einer weniger weitgehenden Massnahme dasselbe Resultat schneller erzielt werden könnte. Entscheidend und wirksam kann die Motion nämlich bereits mit dem Streichen des Merkblattes vom 2. September 2016 umgesetzt werden (nicht öffentlich einsehbar). Dieses führte in den letzten Jahren zu einer rechtlich nicht abgestützten Doppelkompensation und bürokratisch untragbaren Aufwänden. Mit anderen Worten liesse sich die Motion ohne aufwändige Richtplananpassung umsetzen.

 

Antrag:

Die Anpassung wird begrüsst. Ausreichend ist aber bereits eine Streichung des Merkblatts vom 16. September 2016.

A_08 Prioritäre Siedlungsentwicklungen Wohnen von kantonaler Bedeutung fördern Im Kanton Bern gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise mit Hochhäusern neue Wohngebiete zu realisieren. Es ist nachvollziehbar, dass auf Grund der Tramverlängerung in Wabern ein Vorranggebiet für die Siedlungserweiterung im Richtplan definiert wird. Dabei darf aber nicht Kulturland verloren gehen. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist wo immer möglich prioritär einzustufen. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die landwirtschaftlichen Flächen im Balsigergut in Kleinwabern als «Vorranggebiet Siedlungserweiterung Wohnen» einzustufen.

 

Antrag:

Streichung der Flächen Kleinwabern, Balsigergut

C_14 Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf Das Massnahmenblatt C_14 wird der Bedeutung des Materialabbaus zu wenig gerecht. Obwohl Abbauvorhaben einen grossen Einfluss auf den Raum und Umwelt haben, werden sie im kantonalen Richtplan nicht abschliessend aufgelistet. Damit wird eine Angriffsfläche für juristische Prozesse geboten, welche zu vielen Komplikationen führen kann. Die entsprechende Versorgung und Nutzung müssen auch hier in den Regionen stattfinden können. Zudem ist im Bundesgesetz für Raumplanung (RPG) ebenfalls festgelegt, dass der Materialabbau im Richtplan verankert sein muss (erheblicher Einfluss auf Raum und Umwelt: Art. 8 Abs. 2).

 

Antrag:

Komplette Auflistung aller Abbaustandorte im Richtplan (Massnahmenblatt C_14)

C_21 Anlagen zur Windenergieproduktion fördern Das Potenzial für die Gewinnung von Energie mittels Windenergieproduktion ist gross. Trotzdem gilt es, gewisse zusätzliche Kriterien zu beachten. Insbesondere dem Tourismus muss dabei Rechnung getragen werden. Die Regionen und die Gemeinden kennen die lokalen Umstände am besten und können die Ausgangslage am besten beurteilen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, dass der Kanton den Regionen oder gar den Regionalkonferenzen und Gemeinden vorschreibt, wie und ob sie im Bereich der Windenergie aktiv werden sollen.

 

Antrag:

Streichung des neuen Satzes unter Punkt 2 des Absatzes «Vorgehen»: «Jede Region resp. Regionalkonferenz leistet ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der kantonalen Energiestrategie 2006 im Bereich der Windenergie.»

C_25 Räumliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Justizvollzugsstrategie 2017-2032 schaffen Die Änderungen sind nachvollziehbar. Allerdings sind auch hier die laufenden Entwicklungen im Strafvollzug und die Kapazitäten in den Konkordaten im Auge zu behalten, insbesondere bei Neubauten.
E_04 Biodiversität im Wald Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) betreibt schon heute beträchtlichen Aufwand, um die Biodiversität im Wald zu schützen und zu fördern. Insbesondere der Sachplan Biodiversität und die Strategie Waldbiodiversität 2030 sorgen dabei für diese Sicherstellung. Es ist deshalb nicht nötig, die ökologische Infrastruktur im Wald zusätzlich im Richtplan zu verankern. Es ist davon auszugehen, dass dies zu unnötigen Verpflichtungen für die Waldeigentümer führt. Der Vertragsnaturschutz, welcher heute betrieben wird, ist bereits ausreichend und zielführend.

 

Antrag:

Streichen des Satzteiles «und ökologische Infrastruktur» beim zweiten Punkt des Vorgehens.

E_06 Aufbau und Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung nach NHG Bereits heute arbeiten die betroffenen Gemeinden sehr eng mit den Naturparkorganisationen zusammen und finanzieren sie mit. Es ist deshalb weder nötig noch stufengerecht, im kantonalen Richtplan den Passus einzubauen, welcher die Entwicklung der betroffenen ländlichen Gemeinden stark einschränken kann. Die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Entwicklung der Naturpärke sind voneinander abhängig und sollen einander nicht ausbremsen. Zudem wäre es eine klare Einschränkung der Gemeindeautonomie.

 

Antrag:

Streichung des neuen Passus: «Er sorgt zudem dafür, dass bei der Prüfung und Genehmigung von kommunalen Planungen durch die kantonale Fachstelle die Interessen und Zielsetzungen der Pärke angemessen berücksichtigt werden.» und entsprechende Anpassung auf der Rückseite.

E_07 UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (SAJA) Bereits heute arbeiten die betroffenen Gemeinden sehr eng mit der UNESCO-Organisation zusammen und finanzieren sie mit. Es ist deshalb auch hier weder nötig noch stufengerecht, im kantonalen Richtplan Vorgaben einzubauen, welche die Entwicklung der betroffenen ländlichen Gemeinden stark einschränken können. Die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Entwicklung der SAJA-Region sind voneinander abhängig und sollen einander nicht ausbremsen. Zudem wäre es eine klare Einschränkung der Gemeindeautonomie.

 

Antrag:

Streichung des neuen Passus: «Er sorgt zudem dafür, dass bei der Prüfung und Genehmigung von kommunalen Planungen durch die kantonale Fachstelle die Interessen und Zielsetzungen der Welterbestätte angemessen berücksichtigt werden.» und entsprechende Anpassung auf der Rückseite.

E_13 UNESCO- Weltkulturerbe Altstadt Bern Diese neue Massnahme birgt die Gefahr, die Altstadt von Bern zu überregulieren und zu einem Museum mit Partymeile werden zu lassen, was die Attraktivität für die Wohnungen reduziert. Es gilt die Balance zu finden zwischen normaler Weiterentwicklung und Alltagsleben sowie dem Schutz des Kulturerbes. Die SVP steht deshalb der Aufnahme in den Richtplan skeptisch gegenüber.

 

Antrag:

Wenn das Weltkulturerbe mit einem Massnahmenblatt reguliert werden soll, ist beim Erstellen des Massnahmenblattes auf die Interessen der Einwohner der Altstadt Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf die Parkiersituation und das Eigentum.

R_12 Emmepark Utzenstorf (ehemals Papierfabrik) räumlich abstimmen Die Erschliessung via Strasse ist sicherzustellen.

 

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