Vernehmlassung

Sachplan Verkehr – Teil Infrastruktur Schiene (SIS); Anpassungen 2018: Anpassung des Objektblattes 4.1 / Richtplan Kanton Bern; Anpassung der Massnahme B_04

Grundsätzlich ist das Vorhaben mit einem möglichst geringen Verlust an Landwirtschaftsland/Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) zu realisieren. Sollte dies nicht möglich sein, dann ist zumindest eine „Opfersymmetrie“ zwischen Wald und LN und bestehenden Industriearealen anzustreben. Die 3-Standortstrategie mit dem schweren Unterhalt in Bönigen kombiniert mit dem Standort Chlyforst für den leichten Unterhalt entspricht diesem Ansatz am ehesten.

Es ist zu begrüssen, dass beide Standorte in das Verfahren aufgenommen werden, da dadurch im weiteren Prozess der schlussendlich beste Standort evaluiert werden kann.

Bemerkungen zu den Erläuterungen zum Sachplan Verkehr – Teil Infrastruktur Schiene (SIS); Anpassungen 2018: Anpassung des Objektblattes 4.1 / Richtplan Kanton Bern; Anpassung der Massnahme B_04 (August 2017)

 Zu 4 Sachplanverfahren für die neue BLS-Werkstätte, Absatz 3 Seite 4
Hier ist zu ergänzen, dass die Option SBB mit Aebimatt und Biel neuerlich geprüft werden sollte, da seit der Arbeit der Begleitgruppe neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten, mit einem Verweis auf das separate Verfahren.

Zu 7.6 Wald

Die Option, für Infrastrukturprojekte auch Waldflächen zu beanspruchen, scheint raumplanerisch sinnvoll zu sein. Bei der anstehenden Kompensation der Flächen ist darauf zu achten, dass diese vorwiegend über ökologische Aufwertungen bestehender Lebensräume geschieht und nicht bisher produktive Flächen aufgeforstet werden.

Bemerkungen zum Objektblatt 4.1 (30.10.2017)

 Seite 2 Unten

Dieser Sachverhalt ist so nicht richtig wiedergegeben. Der Standort Aebimatt kann aufgrund der Arbeiten am HB Bern nur beschränkt genutzt werden, da die Zufuhr nicht sichergestellt ist. Jedoch ist die Option, längerfristig Werkstattkapazitäten an diesem Standort zu haben, nicht vom Tisch. Diese Formulierung muss zwingend offener gestaltet werden, da sonst Tatsachen geschaffen werden, die für weitere Planungen problematisch sind. Es kann nicht sein, dass die SBB lukrative Standorte als Siedlungsgebiet freimacht und die Werkstätten auf die Grüne Wiese verschoben werden, wenn es auch andere, sinnvollere Lösungen gäbe.

Hinweis zu Seite 7 

Ebenfalls wird geprüft, ob am Standort Aebimatte gewisse Kapazitäten für den Unterhalt der Schienenfahrzeuge in Kombination mit dem Standort Biel auch mittel- und längerfristig zur Verfügung gestellt werden können.

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