Vernehmlassung

SNB-Gewinnausschüttungsfondsgesetz

Vernehmlassungsverfahren zum SNB-Gewinnausschüttungsfondsgesetz

 

Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit Schreiben vom 20. Mai 2015 laden Sie uns ein, zum neuen SNB Gewinnausschüttungsfondsgesetz Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

 

Die SVP des Kantons Bern lehnt dieses Gesetz entschieden ab. Es ist erstaunlich, dass der Regierungsrat eine solche neue Vorlage unterbreitet. Erst kürzlich wurde im Grossen Rat das Ende des letzten Finanzierungsfonds geregelt, nämlich dasjenige des Investitionsspitzenfonds. Diese Diskussion hat gezeigt, dass solche Fonds kein taugliches Mittel für eine ehrliche und nachhaltige Finanzpolitik sind. Dasselbe gilt für den ebenfalls bereits früher aufgelösten Spitalinvestitionsfonds. Solche Fonds verfälschen die jeweiligen Jahresabschlüsse und dienen einzig dazu, dass in schlechten Jahren nicht gespart werden muss und in guten Jahren nicht konsequenter Schuldenabbau oder Steuererleichterungen realisiert werden. Gerade im Hinblick auf die neue Rechnungslegung HRM2 würde ein solcher neuer Fonds völlig quer in der Landschaft stehen.

 

Es ist richtig, dass die Gewinnausschüttungen der schweizerischen Nationalbank in Zukunft sehr schwierig zu prognostizieren sind. Gerade für das Jahr 2015 sieht die Prognose für die Nationalbank sehr schlecht aus. Dies ist jedoch kein Grund, nun wieder Finanzpolitik mit neuen Fonds zu betreiben. Vielmehr ist inskünftig auf die Budgetierung der Gewinnausschüttungen der Nationalbank zu verzichten. Werden dann trotzdem solche Gewinnausschüttungen vorgenommen, so ist es am Regierungsrat bzw. am Grossen Rat, über die Verwendung der entsprechenden Mittel zu beschliessen, sofern diese zu einem Gewinn in der laufenden Rechnung führen. Eine Möglichkeit wäre auch, solche Gewinnausschüttungen konsequent für einen Schuldenabbau einzusetzen, sofern dies gestützt auf den gesamten Rechnungsabschluss und die Bilanz möglich ist.

 

Der Regierungsrat wird ohnehin nicht darum herum kommen, weiterhin sämtliche Ausgaben des kantonalen Finanzhaushaltes konsequent zu hinterfragen und zu reduzieren. Nicht nur die Gewinnausschüttungen der Nationalbank werden künftig fraglich, sondern auch die Bezüge aus dem eidgenössischen Finanzausgleich. Auch die Steuereinnahmen könnten zufolge der Aufhebung der Untergrenze des Euro-Wechselkurses durch die Schweizerische Nationalbank zurückgehen. Die SVP hat wiederholt die Wiederaufnahme des Aufgabendialogs verlangt.

 

Aus den genannten Gründen empfiehlt die SVP Kanton Bern dem Regierungsrat, auf die Vorlage dieses Gesetzes an den Grossen Rat zu verzichten. Die SVP-Grossratsfraktion wird Nichteintreten beantragen, sollte die Vorlage dennoch dem Grossen Rat unterbreitet werden.

 

Die SVP Kanton Bern verzichtet aus Konsequenz darauf, zu den einzelnen Artikeln des vorgeschlagenen Gesetzes Stellung zu nehmen. Sollte wider Erwarten der Grosse Rat auf das Gesetz eintreten, so behält sich die SVP vor, im Rahmen der Gesetzesberatung Anträge zu stellen mit dem Ziel, dass dieses Gesetz nur sehr restriktiv gehandhabt wird und dass der Fonds möglichst bald wieder aufgelöst wird.

 

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
Schweizerische Volkspartei des Kantons Bern, Optingenstrasse 1, 3013 Bern
Telefon
031 336 16 26
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden