Vernehmlassung

Staatsbeitragsgesetz

Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Staatsbeitragsgesetzes

 

Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit Schreiben vom 23. April 2014 laden Sie uns ein, zur Änderung des Staatsbeitragsgesetzes Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

 

 

1. Allgemeine Bemerkungen:

 

Grundsätzlich ist auch die SVP damit einverstanden, dass das fragliche Gesetz revidiert wird. Dem Gesetz kommt eine grosse Bedeutung zu, bilden doch die Ausgaben im Zusammenhang mit Staatsbeiträgen einen grossen Teil der Gesamtausgaben des Kantons. Nebst der Änderung des Gesetzes erwartet die SVP jedoch auch, dass diese Staatsbeiträge einmal umfassend überprüft werden. Die finanzielle Lage des Kantons Bern bleibt auch in den nächsten Jahren angespannt und es müssen sämtliche Ausgabenbereiche eingehend auf Sparpotenzial untersucht werden.

 

Soweit die Änderungen im Gesetz Modernisierungen und allgemeine Anpassungen enthalten, hat die SVP keine Einwände. Auch der Regelung im Zusammenhang mit Leistungsverträgen stimmt die SVP zu. Hingegen haben wir zu verschiedenen Bereichen und Artikeln andere Vorstellungen, wie das Gesetz geändert werden muss. Zudem bestehen unseres Erachtens verschiedene Unklarheiten. Wir verweisen auf die nachstehenden Ausführungen zu einzelnen Artikeln.

 

 

2. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln:

 

Artikel 5

Unseres Erachtens ist die Definition des Wortes „bedeutende Staatsbeiträge“ im vorliegenden Gesetz vorzunehmen und nicht in einer Verordnung. Ebenfalls müssten im diesem Zusammenhang die Beitragsgrenzen von 2 Mio. Franken (einmalig) beziehungsweise Fr. 400‘000– (wiederkehrend) überprüft werden, wir könnten uns vorstellen, dass diese Beitragsschwellen zu senken sind.

Artikel 7a
Dieser Artikel ist zu streichen. Er ist zwar gut gemeint, führt aber zu unverhältnismässiger Bürokratie sowohl seitens der Unternehmungen wie auch seitens des Kantons. Es bestehen genügende gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Nach Auffassung der SVP müsste die zuständige Kantonseinheit für Fragen der Gleichstellung ohnehin im Rahmen der Sparmassnahmen aufgehoben werden.

Artikel 13
Hier stellt sich bei den Absätzen 2 und 3 die Frage, wie viel Aufwand die Überprüfung der Einhaltung bzw. der Kriterien dieser Artikel verursachen wird. Allenfalls könnte im Gesetz eine entsprechende Präzisierung aufgenommen werden, wie dies möglichst einfach erfolgen kann.

Artikel 13a
Mit dem Inhalt des Artikels ist die SVP grundsätzlich einverstanden, sieht aber auch hier Probleme in der praktischen Umsetzung. Der Regierungsrat wird gebeten, im Rahmen der Gesetzesdebatte aufzuzeigen, wie die Kontrolle der Normkosten im Sinne dieses Artikels möglichst einfach und transparent erfolgen kann. Im Übrigen ist aufzulisten, welche besondere Gesetzgebung für die nähere Festlegung von Beiträgen aufgrund von Normkosten heute besteht.

Artikel 13b
Auch hier wird die grosse Herausforderung die einfache, praktische Umsetzung der entsprechenden Berechnungen und Kontrollen sein.

Artikel 15a
Überdeckungen sind grundsätzlich zurückzufordern oder mit künftigen Beiträgen zu verrechnen. Abs. 2 lässt einen zu grossen Spielraum, dies in der Verfügung oder im öffentlich-rechtlichen Vertrag anders zu regeln. Hier muss eine Präzisierung mit klaren Vorgaben erfolgen.

Artikel 18
Dieser Artikel ist beizubehalten. Dem Grossen Rat muss es möglich sein, Staatsbeiträge zu kürzen, und zwar trotz der im Vortrag geäusserten Argumente und Bedenken. Dass der Grosse Rat bisher davon nie Gebrauch gemacht hat, ist wohl eher auf Unkenntnis zurückzuführen als auf einen grundsätzlichen Mangel dieses Instrumentes.

Artikel 21
Es sind zusätzliche Sanktionsnormen gegen Institutionen und Personen zu prüfen, welche für eine Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung verantwortlich sind.

Artikel 63 SHG
Der Absatz 2 ist unverständlich. Wer ist unter Leistungsempfänger gemeint?

 

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

 

Freundliche Grüsse

 

SVP Kanton Bern

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