Vernehmlassung

Steuergesetzrevision 2016

Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2016

 

Stellungnahme der SVP Kanton Bern

 

 

Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 laden Sie uns ein, zur Änderung des Steuergesetzes per 2016 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

 

1. Allgemeine Bemerkungen:

 

Grundsätzlich handelt es sich bei der Vorlage um Anpassungen an das Bundesrecht und Umsetzung von ASP-Massnahmen sowie Bedürfnisse aus der Praxis. Die SVP bedauert, dass der Regierungsrat die Änderung des Steuergesetzes 2016 nicht zum Anlass genommen hat, die Steuersituation im Kanton Bern vor allem im Bereich der juristischen Personen zu verbessern. Es ist bekannt, dass andere Kantone diesbezüglich eine viel aktivere Politik betreiben und erfolgreich neue Unternehmungen ansiedeln konnten. Der Kanton Bern ist im interkantonalen Vergleich deshalb von einer ursprünglich guten Position weiter zurückgefallen. Die SVP möchte deshalb, dass der Gewinnsteuertarif gesenkt wird. Aber auch bei den natürlichen Personen besteht grosser Handlungsbedarf. Es ist erwiesen, dass der Kanton Bern verglichen mit anderen Kantonen prozentual deutlich weniger Gutverdienende anzieht. Andererseits muss leider festgestellt werden, dass trotz schwarzem VA 2015 und ebenfalls positiven Zahlen im AFP, welche ausschliesslich auf höher erwartete Steuereinnahmen zurück zu führen sind, auf der Aufwandseite nicht wirklich gespart wird. Die SVP fordert den Regierungsrat auf, auf der Ausgabenseite weitere Reduktionen vorzunehmen. Dies würde Freiräume schaffen, auch bei den natürlichen Personen mittelfristig die Steuern zu senden. Priorität hat für die SVP jedoch eine Steuersenkung bei den juristischen Personen. Die SVP behält sich vor, im Rahmen der Gesetzesberatungen entsprechende Anträge einzubringen.

 

Bei der Begrenzung der Fahrkostenpauschale sowie der Abzüge bei den Berufskosten handelt es sich um verdeckte Steuererhöhungen. Obwohl diese Massnahmen im Rahmen der AFP 2015-17 Debatte von letztem November auch von einem Teil der SVP-Grossräte mitgetragen wurden, sind diese abzulehnen. Die Verbesserung der finanziellen Ertragslage des Kantons, ohne dass gleichzeitig die Steuern gesenkt werden sollen, kann nicht einfach hingenommen werden. Aus diesen Gründen ist nebst einer Senkung der Steuern für die juristischen Personen auf die geplanten verdeckten Steuererhöhungen zu verzichten.

 

 

2. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln:

 

Sofern nachstehend zu den einzelnen Artikeln keine Bemerkungen erfolgen, ist die SVP mit den Änderungen einverstanden.

 

Art. 31 Abs. 1 lit. a

Die SVP lehnt eine Begrenzung des Pendlerabzuges ab. Auf Steuererhöhungen ist aus den obgenannten Gründen generell zu verzichten. Der Kanton Bern würde bei Einführung dieser Änderung noch unattraktiver. Dies wäre ein zusätzlicher Anreiz zur Wohnsitznahme ausserhalb des Kantons Bern mit entsprechenden zusätzlichen Steuerausfällen. Es ist nicht nötig, dass der Kanton Bern als erster Kanton diese Steuererhöhung beschliesst. Zudem handelt es sich um eine Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

 

Art. 31 Abs. 1 lit. d

Im heutigen Recht existiert keine betragsmässige Begrenzung der Aus- und Weiterbildungskosten. Diese Regelung muss beibehalten werden. Das Steuerharmonisierungsrecht lässt den Kantonen hier abweichende Lösungen zu.

 

Art. 31 Abs. 3

Die Kann-Vorschrift ist zu belassen und bei nächster Gelegenheit ist eine Pauschalierung der Berufskosten aus unselbständiger Erwerbstätigkeit wieder einzuführen.

 

Art. 38 Abs. 1 lit. n

Eine betragsmässige Begrenzung lehnt die SVP ab, vgl. die Begründung zu Art. 31 Abs. 1 lit. d hievor.

 

Art. 164 Abs. 3 bis 5

Der Regierungsrat äussert im Vortrag eindrücklich seine Bedenken zur heutigen Praxis betreffend Öffentlichkeit des Steuerregisters. Leider geht er in seiner Schlussfolgerung zu wenig weit. In den meisten Kantonen wurde die Öffentlichkeit des Steuerregisters abgeschafft oder stark eingeschränkt. Es ist nicht einzusehen, weshalb nicht auch im Kanton Bern die Öffentlichkeit abgeschafft wird. Die Aussagekraft der Steuerfaktoren, welche im Register eingesehen werden können, ist beschränkt und führt in der Öffentlichkeit zu falschen Interpretationen und Schlüssen. Zudem werden solche Informationen von Journalisten und anderen Kreisen oft dazu verwendet, um politisch missliebige Personen in der Öffentlichkeit anzuprangern. Der Persönlichkeits- und Unternehmensschutz gebietet, solchen Machenschaften Einhalt zu gewähren.

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

 

Freundliche Grüsse

 

SVP Kanton Bern

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