Vernehmlassung

Steuergesetzrevision 2024

Die Steuergesetzrevision 2024 beinhaltet zunächst verschiedene Umsetzungen von Änderungen im Bundesrecht. Der Handlungsspielraum für die Kantone ist dabei sehr gering. Wir stimmen daher den vorgeschlagenen Änderungen zu.

In Bezug auf die Vereinheitlichung der Besteuerung von Energiesparmassnahmen können wir die Argumentation des Regierungsrates nachvollziehen. Wir stellen zwar wie der Regierungsrat fest, dass die vorgeschlagene Regelung in Bezug auf Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zu einer Besserstellung im Vergleich zu anderen Energiesparmassnahmen und allenfalls auch zu einer (geringfügigen) Benachteiligung von Mieterinnen und Mietern führt.

Eine Rückkehr zur früheren Praxis lehnen wir jedoch wie der Regierungsrat ab. Die Ausnahme von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der amtlichen Bewertung, die Ausklammerung der entsprechenden Erträge bei der Bemessung des Eigenmietwerts sowie das «Nettoprinzip» beim Eigenverbrauch bzw. Verkauf von Strom erachten wir insgesamt als tauglichen Anreiz für die Förderung von Solaranlagen, ebenso die entsprechende Abzugsmöglichkeit bei Neubauten. Insbesondere ziehen wir ein derartiges Fördersystem durch steuerliche Anreize einem Umverteilungsmodell vor. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die vorgeschlagenen Abzugsmöglichkeiten in einem Spannungsfeld zum Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stehen können.

Die Einführung von Steuerdetektiven sowie einer obligatorischen oder freiwilligen Quellensteuer lehnen wir weiterhin dezidiert ab.

 Ebenso lehnen wir die Idee der ökologischen Flexibilisierung der Liegenschaftssteuer ab. Sie wirkt auf uns wie das Einführen des abgelehnten Energiegesetzes via Hintertür. Der Mechanismus würde nicht nur das Steuersystem in seinen Grundfesten erschüttern, sondern auch die Gemeinden im Vollzug vor Herausforderungen stellen.

In Bezug auf die amtliche Bewertung bedauern wir, dass diesbezüglich noch keine Änderungen vorgesehen sind. Wir würden ein rascheres Vorgehen befürworten. Hingegen können wir nachvollziehen, dass im Zusammenhang mit einer allfälligen Individualbesteuerung keine Änderungsvorschläge gemacht werden. An dieser Stelle erlauben wir uns anzumerken, dass auf Grund des Bundesgerichtsentscheids die amtliche Bewertung erneut im Fokus steht. Die SVP erwartet hier eine klare Willensbekundung des Regierungsrats, einem Medianwert gemäss dem Auftrag des Parlaments zum Durchbruch zu verhelfen. Zudem ist zu prüfen, wie der Leidensdruck in gewissen Gemeinden mit starken Aufwertungen gemildert werden kann.

Die Überlegungen des Regierungsrates in Bezug auf die Steuerstrategie können wir angesichts der unsicheren Entwicklung grundsätzlich nachvollziehen. Es scheint uns aber zentral, dass wie vom Regierungsrat in Aussicht gestellt gleichwohl jährlich geprüft wird, ob eine Anpassung der Steueranlage und damit eine Verbesserung der Standortattraktivität möglich ist. Es ist so bald als möglich ein Schritt vorwärts zu machen.

Den Anpassungen an Bedürfnisse der Praxis sowie den Ausführungen zum Ausgleich der kalten Progression stimmen wir zu.

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