Steuergesetzrevision 2027
1. Allgemeine Bemerkungen
Die SVP steht einer Glättung der Steuerprogression für natürliche Personen grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings soll die Glättung massvoll erfolgen. Namentlich ist zu erwähnen, dass der dafür eingesetzte Betrag nicht zu hoch sein soll. Dies, zumal auch die Gemeinden ebenfalls Steuererträge verlieren. Diese tieferen Einnahmen der Gemeinden werden in beiden vorgeschlagenen Varianten im Titel nicht richtig abgebildet.
Für die SVP kommt daher nur die Variante 130 in Frage.
Die SVP legt Wert darauf, dass man mit weiteren Anlagesenkungen nicht zuwarten darf, bis die Progressionsglättung in Kraft ist. Die Summe der für die Steuersenkungen eingesetzten Mittel muss mindestens so gross sein wie die für die Glättung der Steuerprogression.
2. Bemerkungen zu einzelnen Artikeln
Art. 3a: Die SVP begrüsst ausdrücklich die jährliche Anpassung der Steuerstufen an die kalte Progression.
Art. 6, a1: Hier stellt sich die Frage der konkreten Umsetzung und des Controllings. Besteht nicht die Gefahr, dass etwa in die Selbständigkeit abgewichen wird?
Art. 27 Die Änderungen sollten nicht zu einer erheblich stärkeren Besteuerung der Bezüger von Leibrenten führen.
Art. 38, 1 g: Ein höherer Abzug für die Krankenkassenprämie ist als Alternative einer Ausweitung anderer Abzüge als Massnahme der Progressionsglättung – etwa bei Art. 40 – zu prüfen. Die Hälfte der unter Art. 40, Absätze 6 und 7 vorgesehenen Mittel ist hierfür einzusetzen.
Art. 38, l: Die SVP ist der Meinung, dass der Abzug von 16’000 für die Drittbetreuung zu hoch ist. Die SVP schlägt vor, diesen Abzug auf CHF 12’000 zu senken.
Art. 40, 6 und Art. 40, 7: Die Entlastung tiefer Einkommen ist sehr stark. Wir schlagen eine zielgerichtetere Alternative vor. Wir verweisen auf unsere Bemerkung bei Art. 38, 1 g
Art. 42: Wir legen Wert auf die Feststellung, dass die Glättung der Progression vor allem im Bereich der mittleren Einkommen erfolgen soll und nicht in erster Priorität bei niedrigen.
Art. 64, 1 a: Die SVP verlangt die Beibehaltung geltendend Rechts. Die Steuersenkung gemäss Art. 65 für tiefere Vermögen ist zu begrüssen. Hingegen darf die Abschaffung der Freigrenze nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung von Personen mit einem höheren Vermögen führen. Denn für Ehepaare, welche ein satzbestimmendes Vermögen von über 200’000 verfügen, bedeutet dies eine Steuererhöhung.
Art. 65, 3: Die SVP sieht die vorgeschlagene Änderung grundsätzlich positiv.
Art. 83, c1: Die SVP begrüsst die vorgeschlagene Änderung, da sie eine Gleichstellung der Rechtsformen bringt.
Art. 102, 2: Die SVP sieht die vorgeschlagene Änderung kritisch, da sie eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheiten bedeuten könnte. Zudem ist die praktische Umsetzung mit Fragezeichen behaftet. Die offenbar bestehende, gemäss bisherigem Gesetz rechtswidrige Praxis, ist zu beheben.
Art. 116, 1: Die SVP begrüsst die Änderung.
Art. 164, 2: Wir lehnen die vorgeschlagenen Änderungen ab. Das Steuergeheimnis ist zu wahren.
3: Bemerkungen zum Vortrag.
Seite 11, Ziel 1,4: Die Regierung nennt mehrere Ziele, welche sie bei zukünftigen Steuergesetzrevisionen fördern will. Gerne würden wir hier noch weitere Informationen erhalten. Was versteht der Regierungsrat unter anderem unter der Förderung «Nachhaltige Entwicklung» sowie «Innovative Unternehmen»?