Vernehmlassung

Steuergesetzrevision

Steuergesetzrevision 2019/ Vernehmlassung

Mit Schreiben vom 30. März 2017 laden Sie uns ein, zur Steuergesetzrevision 2019 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

1. Allgemeine Bemerkungen/Steuersenkungen für juristische und natürliche Personen:

Die SVP des Kantons Bern hat in ihrer Vernehmlassung zur Steuerstrategie vor ca. einem Jahr unter anderem folgendes ausgeführt.

„Die Steuerstrategie ist mutlos und insbesondere ist im Bereich der Steuern für die natürlichen Personen, wo ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht, überhaupt nichts vorgesehen. Im Gegenteil: als Gegenfinanzierung für die Steuersenkung für die juristischen Personen werden die natürlichen Personen als Autofahrer und Eigentümer von Liegenschaften noch mehr zur Kasse gebeten. Zudem bringt die geplante Steuersenkung für die juristischen Personen vor allem den großen Unternehmen etwas, während dem die kleineren und mittleren Unternehmen, die klassischen KMU weniger profitieren. Zudem gehen alle Unternehmungen leer aus, die juristisch keine eigene Persönlichkeit bilden, nämlich alle Einzelunternehmen, Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften etc. Und auch bei den juristischen Personen ist die Freude nur auf den ersten Blick gross. Jede juristische Person hat eine Geschäftsleitung und Kader, welche dann als natürliche Personen wieder zum Handkuss gebeten werden. Gerade die jüngsten Studien zum Pendlerverhalten zeigen, dass bei den natürlichen Personen großer Handlungsbedarf besteht und der Kanton Bern in dieser Pendlerstatistik sehr schlecht abschneidet. Wesentlich mehr Steuerzahler wohnen außerhalb des Kantons Bern und zahlen dort Steuern, arbeiten jedoch im Kanton Bern als umgekehrt. Die diesbezüglichen Begründungen des Expertenberichtes überzeugen in keiner Weise. Auch die Tatsache, dass bei einer Senkung der Steuern für natürliche Personen weniger Geld aus dem Finanzausgleich komme, ist kein Argument. Im Gegenteil: irgendwann einmal muss sich der Kanton Bern vom Gedanken loslösen, dass sein strukturelles Defizit immer mit deutlich über 1 Milliarde Fr. von den übrigen Kantonen und deren Steuerzahler zu decken ist.

 Das Hauptproblem bei den Finanzen des Kantons Bern ist und bleibt das leidige Ausgabenwachstum, wie die SVP dies seit Jahren anprangert. Auch im neuesten Voranschlag/AFP ist ein jährliches Ausgabenwachstum von über 120 Millionen Fr. pro Jahr vorgesehen. Dies bei gleichbleibender Wirtschaftskraft und ohne Teuerung oder allenfalls gar einer Negativteuerung. Ständig werden neue Stellen geschaffen und neue Aufgaben definiert, in der Schule wird eine Reform nach der anderen durchgezogen und ganz generell scheint kein Kostenbewusstsein vorhanden zu sein. Bei einem Nullwachstum der Ausgaben könnte sehr wohl auch eine Steuersenkung für natürliche Personen ins Auge gefasst werden. Keine große zwar, aber bei einem späteren Anziehen der Wirtschaft mit höheren Einnahmen und gleich bleibenden konstanten Ausgaben könnte sehr wohl ein deutliches Zeichen gesetzt werden, wenn die entsprechenden Mehrerträge konsequent für Steuersenkungen bei den natürlichen Personen eingesetzt würden. In diesem Sinne ist die Angebots-und Strukturüberprüfung ASP weiterzuführen, wie dies eigentlich vom Großen Rat beschlossen aber von der Regierung dann nicht umgesetzt worden ist.“

 Leider muss festgestellt werden, dass diese Ausführungen auch heute noch zutreffen. Einzig die vorgesehene Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern wurde vom Regierungsrat zu Recht fallen gelassen, da kaum mehrheitsfähig. Zudem soll Ende Juni das längst fällige nächste Entlastungspaket präsentiert werden, worauf die SVP des Kantons Bern gespannt wartet. Das Ausgabenwachstum hat sich auch im Jahr 2016 fortgesetzt, zu grossen Teilen finanziert durch höhere Steuereinnahmen. Der Regierungsrat hat sich geweigert, den vom Grossen Rat erteilten Auftrag zur Aufwandkürzung im Sachaufwand umzusetzen. Das zeigt, dass einfach ganz grundsätzlich der Wille fehlt, die Kosten auf der Aufwandseite in den Griff zu bekommen und endlich Spielraum zu schaffen für Steuersenkungen, die diesen Namen auch verdienen.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen müssen wir feststellen, dass die vorgelegte Steuergesetzrevision 2019 ebenfalls unbefriedigend ist. Die in der Steuergesetzrevision vorgeschlagene Senkung bei den Gewinnsteuern für juristische Personen bringt den Kanton Bern nicht wirklich weiter. Im Vortrag wird unter Ziffer 1.2 davon gesprochen, dass die maximale Gewinnsteuerbelastung von heute 21,64 % für die juristischen Personen spürbar gesenkt werden solle. Davon kann bei der vorgeschlagenen Senkung auf 18,71 % keine Rede sein. Auch mit dieser Senkung ist der Kanton Bern diesbezüglich im Hintertreffen und es ist kaum anzunehmen, dass durch diese geringfügige Senkung Unternehmen im Kanton Bern gehalten werden können, welche eigentlich weg wollen geschweige denn zusätzliche Unternehmen anzulocken. Die SVP des Kantons Bern verlangt eine weitergehende Senkung, und zwar auf den ursprünglich beabsichtigten Satz von 16,37 %. Diese Senkung kann allenfalls in zwei Schritten per 1. Januar 2019/1. Januar 2020 realisiert werden. Nur so ist der Kanton Bern gewappnet, dann auch in einem nächsten Schritt, sobald Klarheit besteht über die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene, einen weiteren Schritt zu unternehmen um im gesamtschweizerischen Schnitt eine mittlere oder gar vordere Position anzustreben. Die SVP des Kantons Bern wäre allenfalls bereit, ihre Forderungen nach deutlicheren Steuersenkungen für juristische Personen zu überdenken, falls im Sinne der nachstehenden Ausführungen der Grosse Rat bereit ist, die Steueranlage für den Kanton zu senken, was nicht nur die juristischen Personen, sondern im Sinne der vorstehenden Ausführungen eben auch die natürlichen Personen entlasten würde.

Der SVP des Kantons Bern fordert einmal mehr und mit Nachdruck, dass die Steuern auch für die natürlichen Personen gesenkt werden müssen. Während dem in diesem Bereich Personen im Kanton Bern mit einem geringen Einkommen im schweizerischen Durchschnitt gut bis sehr gut dastehen, bezahlen der Mittelstand, aber auch die Spitzenverdiener viel zu hohe Steuern. In einzelnen Einkommenskategorien findet sich der Kanton Bern unterdessen auf den allerletzten Plätzen. Das muss sich ändern. Es erstaunt deshalb umso mehr, dass auf Seite 2 des Vortrages des Regierungsrates nur von einem „gewissen Handlungsbedarf“ die Rede ist. Es besteht massiver Handlungsbedarf. Höhere Abzüge für Kindedrittbetreuungskosten helfen dabei nicht weiter. Zudem hat der Grosse Rat im Rahmen der Beratung der Steuerstrategie in der November-Session 2016 eine Planungserklärung der Finanzkommission deutlich mit 89 zu 57 Stimmen gutgeheissen, wonach die Einkommensteuerbelastung der natürlichen Personen zu senken ist. Der Regierungsrat sollte dazu baldmöglichst eine konkrete Vorgehensweise skizzieren. Die SVP des Kantons Bern stellt fest, dass der Regierungsrat sich weigert, diese Planungserklärung umzusetzen. Dies im Gegensatz zu anderen Planungserklärungen, zum Beispiel diejenige betreffend amtliche Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften, welche im Rekordtempo umgesetzt worden ist… Der Regierungsrat stellt in Aussicht, dass der Handlungsbedarf betreffend Steuersenkungen für natürliche Personen erst auf einen Zeitpunkt anlässlich der Aktualisierung der Steuerstrategie in den Jahren 2022/2023 bestimmt werden soll. Das ist viel zu spät. Aus diesem Grunde wird die SVP-Fraktion beantragen, anlässlich der Beratung des Voranschlages 2018/AFP 2019-2021 eine Senkung des Steuersatzes auf Stufe Kanton von mindestens einem Steueranlagezehntel zu beantragen, und zwar bereits für das Jahr 2019. Im Vortrag wird auf Seite 26 richtigerweise auf eine dazu bereits früher eingereichte Finanzmotion verwiesen.

2. Bemerkungen zu den übrigen einzelnen Maßnahmen:

–        Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen bei der Vermögenssteuer (Art. 52 Steuergesetz)

Die SVP des Kantons Bern ist nicht einverstanden damit, dass die Photovoltaikanlagen, unabhängig davon ob es sich um gebäudeintegrierte Anlagen oder Aufbauten auf bestehenden Dachflächen handelt, neu zum unbeweglichen Vermögen gehören sollen. Es ist zwar tatsächlich so, dass eine Zurechnung zum beweglichen Vermögen mit einem gewissen Zusatzaufwand verbunden ist. Dieser Zusatzaufwand steht jedoch in keinem Verhältnis zur Benachteiligung der Eigentümer der Liegenschaften, welche dadurch dauerhaft einen höheren amtlichen Wert versteuern müssen, und zwar sowohl in der Vermögensteuer wie auch in den Liegenschaftssteuern der Gemeinden. Zudem dürfte dies auch einen Einfluss haben auf die Höhe des Eigenmietwertes. Im weiteren entsteht bei Betrieben, die eine Buchhaltung führen und die Liegenschaften als Geschäftsvermögen deklarieren, ein Widerspruch zu den erhöhten Abschreibungssätzen, die als Anreiz zur Tätigung von Investitionen in erneuerbare Energien gelten. Das würde rasch zu erheblichen Differenzen führen zwischen dem amtlichen Wert und dem Buchwert einer mit einer Photovoltaikanlage ausgerüsteten Liegenschaft. Dies wiederum kann bei Betriebsübergaben dazu führen, dass getätigte Abschreibungen wieder aufgerechnet werden und als Einkommen zu versteuern wären. Es besteht auch ein Widerspruch zur im Kanton Bern als Anreiz eingeführten Praxis, dass Photovoltaikanlagen in der Regel baubewilligungsfrei erstellt werden können. Das führt nämlich dazu, dass es keine direkte Kontrollmöglichkeit für die Steuerverwaltung gibt, damit festgestellt werden kann, wo Photovoltaikanlagen gebaut worden sind. Letztlich ist es nicht logisch, wenn Anlagen zur Stromerzeugung zum Gebäude gehören sollen und mechanische Einrichtungen (z.B. eine im Gebäude fest eingebaute Krananlage) nicht als Bestandteil des Gebäudes gelten.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, diesbezüglich andere, pragmatische und einfache Lösungen zur Besteuerung von solchen Photovoltaikanlagen im beweglichen Vermögen vorzuschlagen.

Schon grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ein solcher Artikel im Steuergesetz, welcher aus beweglichen Vermögen und unbewegliches macht, rechtlich überhaupt zulässig ist.

–        Übrige Änderungen 

Zu den übrigen Änderungen der Gesetzgebung, zurückzuführen auf parlamentarische Vorstösse, Vereinfachungen oder Umsetzungen von Bedürfnissen aus der Praxis, haben wir keine Bemerkungen.

* * * * *

Die SVP erwartet, dass die Steuergesetzrevision  im Sinne der vorgenannten Ausführungen überarbeitet und neu vorgelegt wird.

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