Vernehmlassung

Steuerstrategie

Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin,

sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 17. September 2015 laden Sie uns ein, zur Steuerstrategie des Kantons Bern Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

Allgemeine Bemerkungen:

Die SVP des Kantons Bern weist die Steuerstrategie gemäss dem Vernehmlassungsentwurf zurück. Der einzige positive Aspekt, die Senkung der Kapital-und Gewinnsteuern für juristische Personen, ist zwar begrüssenswert, doch sind alle anderen geplanten Massnahmen zu verwerfen. Die Steuerstrategie ist mutlos und insbesondere im Bereich der Steuern für die natürlichen Personen, wo ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht, ist überhaupt nichts vorgesehen. Im Gegenteil: Als Gegenfinanzierung für die Steuersenkung für die juristischen Personen werden die natürlichen Personen als Autofahrer und Eigentümer von Liegenschaften noch mehr zur Kasse gebeten. Zudem bringt die geplante Steuersenkung für die juristischen Personen vor allem den grossen Unternehmen etwas, während dem die kleineren und mittleren Unternehmen, die klassischen KMU, weniger profitieren. Zudem gehen alle Unternehmungen leer aus, die juristisch keine eigene Persönlichkeit bilden, nämlich alle Einzelunternehmen, Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften etc. Und auch bei den juristischen Personen ist die Freude nur auf den ersten Blick gross. Jede juristische Person hat eine Geschäftsleitung und Kader, welche dann als natürliche Personen wieder zum Handkuss gebeten werden. Gerade die jüngsten Studien zum Pendlerverhalten zeigen, dass bei den natürlichen Personen grosser Handlungsbedarf besteht und der Kanton Bern in dieser Pendlerstatistik sehr schlecht abschneidet. Wesentlich mehr Steuerzahler wohnen ausserhalb des Kantons Bern und zahlen dort Steuern, arbeiten jedoch im Kanton Bern, als umgekehrt. Die diesbezüglichen Begründungen des Expertenberichtes überzeugen in keiner Weise. Auch die Tatsache, dass bei einer Senkung der Steuern für natürliche Personen weniger Geld aus dem Finanzausgleich komme, ist kein Argument. Im Gegenteil: Irgendwann einmal muss sich der Kanton Bern vom Gedanken loslösen, dass sein strukturelles Defizit immer mit deutlich über 1 Milliarde Fr. von den übrigen Kantonen und deren Steuerzahlern zu decken ist.

Das Hauptproblem bei den Finanzen des Kantons Bern ist und bleibt das leidige Ausgabenwachstum, wie die SVP dies seit Jahren anprangert. Auch im neuesten Voranschlag/AFP ist ein jährliches Ausgabenwachstum von über 120 Millionen Fr. pro Jahr vorgesehen. Dies bei gleichbleibender Wirtschaftskraft und ohne Teuerung oder allenfalls gar einer Negativteuerung. Ständig werden neue Stellen geschaffen und neue Aufgaben definiert, in der Schule wird eine Reform nach der anderen durchgezogen und ganz generell scheint kein Kostenbewusstsein vorhanden zu sein. Bei einem Nullwachstum der Ausgaben könnte sehr wohl auch eine Steuersenkung für natürliche Personen ins Auge gefasst werden. Keine grosse zwar, aber bei einem späteren Anziehen der Wirtschaft mit höheren Einnahmen und gleich bleibenden konstanten Ausgaben könnte sehr wohl ein deutliches Zeichen gesetzt werden, wenn die entsprechenden Mehrerträge konsequent für Steuersenkungen bei den natürlichen Personen eingesetzt würden. In diesem Sinne ist die Angebots-und Strukturüberprüfung ASP weiterzuführen, wie dies eigentlich vom Grossen Rat beschlossen, aber von der Regierung dann nicht umgesetzt worden ist

Auch gilt es zu bedenken, dass in den Finanzplan-Jahren weiterhin mit jährlichen Erträgen von 80 Millionen Fr. aus Gewinnausschüttung der Nationalbank gerechnet wird. Die SVP hat sich immer dafür ausgesprochen, diese Erträge nicht fix zu budgetieren, da sie gerade in den kommenden Jahren alles andere als sicher sind. Umso mehr ist der Fokus auf die Senkung des Ausgabenwachstums zu richten.

 

Bemerkungen zu den einzelnen Massnahmen:

–           Senkung des Gewinnsteuertarifs und des Kapitalsteuertarifs

Die SVP begrüsst diese Senkung zwar grundsätzlich, unterstützt aber die Variante eins mit einer Senkung auf 2,5 %. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Berner Wirtschaft.

–           Erhöhung des Abzuges für Drittbetreuungskosten

Wie bereits anlässlich der Debatte im Grossen Rat im Rahmen der Steuergesetzrevision 2016 durch die Vertreter der SVP ausgeführt, ist die SVP gegen die Bevorzugung eines Familienmodells bei der steuerlichen Behandlung der Drittbetreuungskosten. Die SVP ist leider unterlegen und die Differenz zwischen dem nun beschlossenen Gesetzeswortlaut und der von der Regierung beabsichtigten Erhöhung dieses Abzuges für Drittbetreuungskosten ist nur noch gering. Die SVP wird sich gegen eine weitere Erhöhung wehren.

–           Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern

Erstaunt ist die SVP über diesen Vorschlag zur teilweisen Gegenfinanzierung der Steuersenkung für die juristischen Personen. Zweimal wurde der bernische Stimmbürger damals zu dieser Materie befragt und zweimal war er der Meinung, dass die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern viel zu hoch sind und gesenkt werden müssen. Es besteht keine Veranlassung, diesen Volkswillen zu ignorieren und die Motorfahrzeugsteuern zu erhöhen. Die bernischen Autofahrer bezahlen bereits genug an den Strassenbau und den Strassenunterhalt. Es ist zudem bekannt, dass auch auf Bundesebene ein Grossteil aller eigentlich dem Strassenverkehr zustehenden Mittel zweckentfremdet wird. Die SVP wird sich entschieden zur Wehr setzen, wenn die Motorfahrzeugsteuern gemäss Vorschlag der Regierung erhöht werden sollen. Sofern der Grosse Rat dies so beschliessen sollte, wird mit den gleichen Interessenvertretern wie bei den früheren Abstimmungen das Gespräch gesucht, um gegen die Beschlüsse des Grossen Rates das Referendum zu ergreifen. Die SVP ist überzeugt, dass das bernische Stimmvolk sich auch bei einer nächsten Abstimmung gegen höhere Motorfahrzeugsteuern aussprechen wird.

–           Allgemeine Neubewertung der amtlichen Werte für nicht landwirtschaftliche Grundstücke

Die SVP wird sich auch gegen diesen Punkt zur Wehr setzen. Es mag sein, dass gestützt auf die allgemein gehaltenen Formulierungen in Art. 182 StG die Verkehrswerte der Grundstücke seit der letzten Neubewertung im Jahre 1999 gestiegen sind. Gleichzeitig gilt es aber zu beachten, dass der Eigentümer von Grundstücken im Kanton Bern auch sonst sehr belastet ist: Eigenmietwert, Vermögensteuer, Liegenschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Gebühren, Abgaben etc. Auch ist in diesem Zusammenhang der Verfassungsauftrag in Erinnerung zu rufen, dass Wohneigentum durch günstige Rahmenbedingungen zu fördern ist. Den bernischen Grundeigentümern ist eine Neubewertung im heutigen Zeitpunkt nicht zuzumuten. Insbesondere auch deshalb nicht, weil, wie eingangs beschrieben, seitens der Regierung und Verwaltung nichts getan wird, um das Ausgabenwachstum in den Griff zu bekommen. Steuersenkungen sind durch Reduktion des Aufwandes zu finanzieren und nicht durch Steuererhöhungen in anderen Bereichen.

 

Die SVP weist aus den genannten Gründen den Bericht zur Steuerstrategie zurück und erwartet, dass dieser im Sinne der vorgenannten Ausführungen überarbeitet und neu vorgelegt wird.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

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