Vernehmlassung

Stimmrechtsalter 16

Die SVP des Kantons Bern lehnt die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ab und damit auch sämtliche vorgelegten Änderungen der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte. Die politische Verantwortung und die Mündigkeit gehören zusammen.

 Junge Menschen erlangen mit 18 Jahren ihre Mündigkeit und somit ihre Selbstverantwortung, und darauf abgestimmt ist auch die Altersgrenze für das Erlangen der vollen politischen Rechte. Das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht in Bundesangelegenheiten beginnt mit der Volljährigkeit. Deckungsgleich mit dem Bund ist das Stimm- und Wahlrecht aktuell auch im Kanton Bern geregelt. Diese Einheitlichkeit von Mündigkeit und Erlangen der politischen Rechte erachten wir als sinnvoll und logisch. Weiter erachten wir unterschiedliche Altersgrenzen für das aktive und das passive Stimm- und Wahlrecht in kantonalen Vorlagen und zusätzlich unterschiedliche Altersgrenzen für das aktive Stimmrecht bei kantonalen und Bundesvorlagen als unklar und daher wenig praktikabel. Die verschiedenen Rechte gehören zusammen: Wer sich zu politischen Fragen äussert und wählt, sollte auch fähig sein, ein politisches Amt auszuüben. Zudem könnte mit der Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf kantonaler und kommunaler Ebene der Eindruck entstehen, dass kantonale und kommunale Abstimmungen und Wahlen weniger bedeutsam seien als solche auf eidgenössischer Ebene. Nicht unerwähnt bleiben sollte schliesslich der zusätzliche administrative Aufwand und die damit zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten. Es muss ja davon ausgegangen werden, dass künftig für die eidg. und kantonalen bzw. kommunalen Wahlen separate Stimmausweise und Kuverts auszustellen sind, um das Stimmgeheimnis und die Korrektheit der Stimmabgabe sicherzustellen.

Ebenfalls mit 18 Jahren erhalten junge Menschen zivilrechtliche Handlungsfähigkeit. Es ist dies ein grundlegendes Prinzip, das an jeder Jungbürgerfeier hochgehalten wird. Wer in der Schweiz volljährig wird, der erhält eben nicht nur neue Rechte, sondern auch Pflichten. Sie oder er wird zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft und erhält volle juristische Handlungsfähigkeit. Das Stimmrecht bietet in der Schweiz so umfassende Möglichkeiten bis hin zur Änderung der Verfassung, dass es weiterhin erst dann erteilt werden sollte, wenn man auch rechtlich vollumfänglich für die Folgen des eigenen Handelns verantwortlich ist. Solange eine Senkung der Mündigkeit auf 16 Jahren kein Thema ist, sollte auch das Stimm- und Wahlrecht nicht ab 16 Jahren gelten.

In der Schweiz hat erst der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16 für kantonale Wahlen und Abstimmungen eingeführt und bleibt damit der einzige Kanton; am 9. Februar 2020 hat das Neuenburger Volk eine entsprechende Verfassungsinitiative entgegen der Empfehlung von Regierung und Parlament abgelehnt. Das Wahl- und Stimmrecht in Belangen des Bundes bleibt bei 18 Jahren bestehen. Es besteht also kein Druck im Sinne einer allgemeinen Entwicklung in Richtung Senkung des Stimmrechts- oder des Mündigkeitsalters.

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