Vernehmlassung

Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG)

Die SVP Kanton Bern stellt einleitend fest, dass sich die vorgeschlagene Revision in wesentlichen Teilen nicht von der Vorlage unterscheidet, welche die Bernerinnen und Berner 2019 abgelehnt hatten. Die SVP Kanton Bern hatte bereits die damalige Vorlage dezidiert abgelehnt und weist folglich auch diesen Vorschlag klar zurück. Wenn die Vorlage nicht wesentlich korrigiert wird, würde auch die SVP ein erneutes Referendum unterstützen müssen.

 

Die SVP Kanton Bern ist erstaunt, dass die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion einem Volksentscheid so wenig Respekt entgegenbringt und nach nur gerade zwei Jahren bereits eine neue Vorlage bringt, welche in wesentlichen Teilen dem abgelehnten Gesetz entspricht. Dies geschieht zum einen unter Verweis auf das CO2-Gesetz, welches erst im Sommer zur Abstimmung gelangt und dessen Annahme höchst unsicher ist. Zum andern wird auf die VOX-Abstimmungsanalyse verwiesen, deren Aussagekraft aber nicht überinterpretiert werden sollte, und schliesslich wird die «Erklärung des Grossen Rates zur Klimapolitik» herangezogen, welche erstens rechtlich nicht bindend ist und zweitens unter dem damals grassierenden «Klima-Hype» im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen verabschiedet wurde. Weder die Abstimmungsanalyse noch die Erklärung des Grossen Rates sind Legitimation genug, um den Volkswillen derart zu missachten. Ebenfalls ist es ein eigentlicher Etikettenschwindel, im Vortrag festzuhalten, es werde auf ein Verbot von Ölheizungen verzichtet, wenn neue Ölheizungen nur noch möglich sind in Kombination mit einem Teil erneuerbarer Energie oder einer Sanierung der Gebäudehülle. Für viele ältere Gebäude, gerade im ländlichen Raum, wird der dadurch entstehende Mehraufwand beträchtlich sein und das vertretbare Mass übersteigen. Das Verbot war einer der Hauptgründe für die Ablehnung.

 

In ihrer Stellungnahme vom 7. Dezember zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes hielt die SVP Kanton Bern folgendes fest: «Die vorgeschlagenen massiven staatlichen Eingriffe stehen völlig quer in der Landschaft, namentlich die Vorschriften für Privateigentümer zur Eigenproduktion von Strom (Neubauten sollen einen Teil des Strombedarfs selber produzieren), zum Strom-Mix (in Wohnbauten soll beim Ersatz fossilbetriebener Heizsysteme zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen) oder die Sanierungspflicht für zentrale Elektroboiler und ein Installationsverbot von Ölheizungen in neuen Wohnbauten.» Diese Aussagen haben nach wie vor Gültigkeit.

 

Die SVP lehnt sämtliche vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderungen ab, insbesondere:

  • die Verpflichtung, bei neuen Gebäuden die gesamte geeignete Dachfläche grundsätzlich mit Anlagen zur Gewinnung von Solaranlagen auszurüsten (Art. 39 Abs. 2). Diese Vorschrift entspricht der Forderung der Motion 228-2020, die noch nicht einmal im Grossen Rat beraten worden ist. Solarenergie ist zwar eine sinnvolle Energiequelle, eine Verpflichtung ist jedoch ein Eingriff in das Privateigentum.
  • das Verbot von Elektroboilern (Art. 40 Abs. 3) und die Ersatzpflicht für bestehende zentrale Elektroboiler (Übergangsbestimmungen, Art. T1-1). Ebendieses Verbot respektive diese Ersatzpflicht waren unter anderem massgeblich für die Ablehnung des kantonalen Energiegesetzes und stellen einen weiteren inakzeptablen Eingriff in das Privateigentum dar.
  • die Meldepflicht beim Ersatz eines Wärmeerzeugers zur Gebäudebeheizung (Art. 40a Abs. 1) sowie die Regelungen betreffend den Ersatz des Wärmeerzeugers bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Art. 40a Abs. 2)
  • die Erhöhung der Minimalanforderungen an die Energienutzung bei kommunalen Gebäuden (Art. 52 Abs. 4), welche einen Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellt und höhere Investitionskosten zur Folge hat
  • Die neue Vorschrift, einen angemessenen Teil der Parkplätze für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten (Art. 18a Abs. 1 Baugesetz)

 

Sollte die Vorlage nicht wesentlich entschlackt werden, wird die SVP Kanton Bern auf Grund der zahlreichen Eingriffe ins Privateigentum ein Referendum unterstützen.

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