Teilrevision des Wassernutzungsgesetzes (WNG)
Einleitung
Mit der Teilrevision des Wassernutzungsgesetzes (WNG)sollen die Grosswasserkraftwerke (ab 10MW) finanziell entlastet werden, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Mit dieser Reduktion soll die im Bundesrecht auf Anfang 2015 ermöglichte Erhöhung der Wasserzinsen im Kanton Bern nicht vollzogen werden.
Die Reduktion soll rückwirkend auf den 1.Januar 2015 in Kraft treten.
Die Teilrevision basiert auf einem vom Grossen Rat angenommen Vorstoss Grimm, welchen der Regierungsrat damals nicht unterstützte.
Haltung der SVP des Kantons Bern
Die SVP des Kantons Bern begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen im Wassernutzungsgesetz:
Art. 35
b bei einer mittleren Bruttoleistung von mehr als zwei bis zehn MW 100% des
bundesrechtlichen Höchstansatzes je kW mittlere Bruttoleistung
c bei einer mittleren Bruttoleistung von mehr als 10 MW 10 Franken weniger als der bundesrechtliche Höchstansatz je kW mittlere Bruttoleistung.
- Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1.Januar 2015 in Kraft
Wie oben bereits erwähnt, unterstützt die SVP die vorgeschlagenen Änderungen/Anpassungen.